Legen eine Gewerkschaft oder Gewerkschaftssekretäre im Arbeitskampf Flugblätter auf, welche die Arbeitgeberseite in ein schlechtes Licht rücken, muss zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht abgewogen werden.
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Quelle: https://www.bund-verlag.de/bet…Bandagen-erlaubt~#new_tab