Der Computer soll GEZ-pflichtig werden

  • Vom 1. Januar 2007 an sollen für Computer Fernseh- und Rundfunkgebühren an die GEZ (Gebühreneinzugszentrale) fällig sein. Das meldet zumindest die Frankfurter Allgemeine Zeitung in ihrer heutigen Ausgabe. Wer keinen Fernseher und kein Radio habe, werde von diesem Zeitpunkt an die volle Gebühr bezahlen müssen, selbst wenn sein PC über keinen Anschluß für einen Rundfunkempfang verfügt. Dies sei Teil der Vorschläge der sechs Länderministerpräsidenten, die sich am Wochenende über die Erhöhung der normalen Rundfunk- und Fernsehgebühren ab 1. April 2005 um 86 Cent pro Monat verständigten. Anzeige


    Die GEZ-Gebühr auf Computer werde vor allem die Betriebe betreffen, steht doch an fast jedem Arbeitsplatz ein Rechner, der ab dem Stichtag gebührenpflichtig wird. Wie viel die Gebühr betragen soll, ist hingegen noch nicht klar. Angeblich sollen die Mehreinnahmen für die Sender im Cent-Bereich liegen, da der Computer nur besteuert wird, wenn bislang kein Fernseher angemeldet war.


    Rundfunk- und Fernsehgebühren für PCs sind bereits seit einigen Jahren immer wieder in der Diskussion -- immerhin sei der Computer inzwischen als Gerät für den Radio- und Fernsehempfang einzusetzen, heißt es bei den Verfechtern. Selbst wenn ein Gerät aktuell noch über keinen Anschluss für Radio- und Fernsehempfang verfüge, sei es jederzeit problemlos dafür aufrüstbar. Auch GEZ-Gebühren etwa für UMTS-Handys sind immer wieder im Gespräch. Vorhaben zu einer GEZ-Gebühr auf Computer, die bei allen politischen Parteien eigentlich auf Zustimmung stießen, wurden aber angesichts des Widerstands vor allem aus der Wirtschaft immer wieder ausgesetzt. (tol/c't)

  • Eine Frage dazu.


    Muss ich Rechtlich einen Beauftragenden der GEZ herein lassen.


    Da ich immer gedacht habe das sie Beamte sind muss ich das machen aber jetzt hat es sich herausgestellt das das Freiberufler sind.


    Muss ich sie reinlassen auch wenn sie so einen wunderschönen Ausweiss haben??

  • Zitat von devildog04

    glaub mal gehört zuhaben, dass man sie nicht reinlassen muss.
    aber, dann stehen die halt mit den cops vor der tür.


    am ende bekommen die was sie wollen :evil:


    Gut ich sage es mal sorum! Wenn ich sie nicht reinlassen muss können die gerne mit der Polizei aufmachen und herein Kommen! Nur dann wird da nichts mehr sein :twisted: . Und wenn sie mein Bade Ei wo man Radio hören kann versteuern wollen bidde, dann zahl ich ein Monat und melde es wieder ab :) und dann beginnt die Sache von vorne. Weil ich muss die Polizei nicht bezahlen. Auch dann nicht den Richterlichen Dursuchungsbefehl.


    Bin mals auf WSD seine Antwort gespannt. Der kennt sich in Rechtsfragen ja gut aus. Und auf eure bin ich auch mal gespannt was da noch rauskommt!

  • Zitat von devildog04

    glaub mal gehört zuhaben, dass man sie nicht reinlassen muss.
    aber, dann stehen die halt mit den cops vor der tür.


    am ende bekommen die was sie wollen :evil:


    Tja haben wir nicht gelernt, daß lt. GG "Haus und Wohnung unverletzlich sind"?
    Du mußt den GEZ-Typen nicht in die Wohnung lassen und, daß er die nächste Polizeistreife holt, die dann im Rahmen der sog. Nacheile in die Wohnung kommt, kannst Du vergessen.


    Die GEZ bräuchte einen richterlichen Beschluß, um Deine Bude betreten zu können, bloß da müssen sie vorher konkret nachweisen, daß Du Radio/TV Besitzer bist und das kann dauern und ist langwierig.


    Wenn Du natürlich z.B. eine TV-Zeitung aboniert hast oder einen Kabelanschluß besitzt, sieht es für die GEZ schon wieder günstiger aus wenn sie beweisskräftige Kenntnis davon hat.

    Seien wir realistisch, versuchen wir das unmögliche! (Che)

  • prinzipiell gilt aber:
    - nicht reinlassen
    - keine angaben machen
    - sich von den wichtigtuern nicht einschüchternlassen
    die blöffen nämlich gern mal. was ihre befugnisse angeht. schleichen schon mal übern hof um, durch fenster zu schauen (>hausfriedensbruch/ unerlaubtes betreten) und sonstiges.
    tatsache ist aber, das sie auf provisionsbasis unterwegs sind und deshalb oft verbissen agieren, aber -wie gesagt- die ham nix zu melden.
    man kann denen auch ruhig was vom pferd erzählen- eine wahrheitspflicht gegenüber denen gibt es nicht.
    kommt gerad alles etwas geballt heraus, aber ich kann die typen echt nicht ab.... :twisted:
    sei's drum:
    guten empfang! :wink:

    Hauptsache -
    wir sind einer meiner meinung!!!

  • hehe jaaaa diese netten herren kenne ich auch :twisted:


    die brauchste net reinlassen, die haben keinerlei befugnisse. auch wenn die gerne mal nen fuß in die türe stellen was aber mit dem hervorziehen des baseballschlägers hinter der tür schnell wieder erledigt ist.


    was die GEZ an sich angeht ist das ein abartiger verein. nur da um unnütz die kohle anderer aus dem fenster zu schmeissen.

  • Hallo,


    also es ist tatsächlich so, das man diese "Gebühreneinzugszentraljäger" NICHT in sein Haus lassen muß.


    Sie haben keinerlei Befugnis dazu. Bereits das unbefugte Betreten des Grundstücks kann als Straftat verfolgt werden sofern er gesagt bekommen hat das er vom Grundstück unten zu bleiben hat....
    Ist das Grundstück jedoch nicht umfriedet und nicht mittels Tor verschlossen, so kann er zunächst das Grundstück betreten und an das Haus gehen und sich auch umschauen. (Jedoch nicht um das Haus schleichen, sondern NUR ENTLANG DER DIREKTEN WEGSTRECKE ZUM HAUSEINGANG!). Geht er ums Haus spionieren macht er sich strafbar.


    Wenn das Grundstück vollständig umfriedet ist und mit Tor versehen ist, so darf er nicht mal einfach durchs Tor marschieren ohne ausdrückliche Erlaubnis!


    Man ist rechtlich zwar verpflichtet Angaben zu machen, diese können jedoch auch SCHRIFTLICH erfolgen. Entsprechender Hinweis an die betroffene Person reicht aus. Es besteht keine Pflicht diesem GEZ-Jäger selbst gegenüber Auskunft zu geben.


    Es ist nur erforderlich den Betreffenden darauf hinzuweisen das er das Grundstück bitte verlassen soll.


    Generell ist die GEZ Beweispflichtig, nicht der "Schwarzseher".


    Ein Betreten der Wohnung (oder des Hauses) ist nur mit richterlichem Beschluß zulässig, die alleinige Anwesenheit der Polizei reicht hier NICHT aus, da diese nur im Falle von "Gefahr im Verzug" ohne richterlichen Beschluß das Eigentum betreten dürfte mit Gewalt und gegen den Willen des Eigentümers.


    "Gefahr im Verzug" kann jedoch nur bei Straftaten angewendet werden, und dort auch nicht bei geringen Straftaten.


    Ergo:


    Der "nette" Mensch der GEZ kann nur an seine Verwaltung melden das er nicht auf das Grundstück (oder in die Wohnung) gelassen wird. Diese kann dann entscheiden ob sie einen richterlichen Beschluß versucht zu bekommen oder es einfach öfters versucht...


    Bei der Auslastung der Gerichte dürfte es aber mehr wie unwahrscheinlich sein, das hier Gerichte gesteigerten Wert darauf legen sich mit diesem "Pillepalle" zu beschäftigen.


    ABER:


    Eins sollte klar sein:
    WENN man Schwarzseher ist und FALSCHE Angaben gemacht hat, dann hat dies bei Feststellung die Konsequenz einer Strafanzeige unter anderem wegen Betruges. Und DAS wird seitens der Gerichte dann schon verfolgt und bestraft.


    Weiterhin fallen dann Nachzahlungen von bis zu 5 Jahresbeträgen an zuzüglich einer Strafzahlung. Und dann eben die Strafe aus dem Gerichtsurteil bei Verurteilung.


    Das wird dann also unter Umständen richtig teuer.


    Und wieder der Hinweis für die Inhaber von WBK und Waffenschein:


    Auch dieses Verfahren kann zum Verlust der Zuverlässigkeit führen nebst den entsprechenden Folgen.



    Fazit:


    GEZ hat ohne richterlichen Beschluß keine Befugnis gegen meinen Willen mein Eigentum zu betreten oder zu inspizieren, Angaben MUSS ich machen, diese jedoch nicht zwingend bei dem Gebührenjäger, sondern es reicht die schriftliche Form an die GEZ selbst.


    Ob die Angaben der Wahrheit entsprechen oder nicht, muß jeder für sich selber entscheiden. Kommen Falschangaben ans Tageslicht, kommt es sehr teuer und hat weitreichende Folgen.


    TIP:


    Hunde :lol:


    Hunde die frei auf dem Grundstück laufen können, sorgen in dieser Sache von alleine dafür das diese Personen nicht das Grundstück betreten :wink:


    WSD

    Lerne Deine Grenzen kennen... Nur wer weiß wo sie liegen, kann auch bis an sie heran gehen.

  • Wie hoch ist eigentlich die Chance das so ein GEZ Jäger verurteilt wird wenn er mit Körberlicher oder unseriösen Methoden daher kommt?


    Wie er verkleidet sich als Fernseh Techniker und klingelt bei mir und sagt das bei mir ein defekter Fernseher ist. Und wenn ich gar keinen Hab und dann plötzlich sage das mein Fernseher gar nicht kaputt ist?


    Oder er mein Müll durchstöbert und meine Fernsehzeitschrift findet die ich mir abboniert hab??


    Grüßle


  • Wenn er sich wie von Dir beschrieben verhält, stehen die Chancen das er verurteilt wird sehr hoch. Denn hier wird mit besonderer krimineller Energie gehandelt. Das schlägt sich deutlichst in der Strafe nieder.


    Beweismittel die er auf diese Art erhält haben keine Beweiskraft da widerrechtlich erlangt. Also sind sie nicht verwertbar vor Gericht.


    Müll durchstöbern, etc. ist alles nicht drinne. Verboten. Den Zeitungsjungen abpassen der Dir die Fernsehzeitschrift bringt... das ist jedoch legitim. Sofern dieser ihm die Auskunft gibt ob die Zeitung für Dich ist, so kann er DAS verwerten.


    Jedoch auch nur dann, wenn er den Zeitungsjungen nicht unter Druck setzt und dieser aus freien Stücken Angaben macht. Erzählt der dem Zeitungsjungen das er diese ANgaben machen MÜSSE da er von der GEZ sei und sonst ihn belangen würde.... dann ist diese Information auch wieder widerrechtlich erlangt durch eine strafbare Handlung, ergo vor Gericht wieder nicht verwendbar...


    WSD

    Lerne Deine Grenzen kennen... Nur wer weiß wo sie liegen, kann auch bis an sie heran gehen.

  • Also wenn man vom Teufel redet kommt er meist auch :evil:


    Mann muss dazu sagen das die ganz schön penetrant werden können!


    Wollte es als erstes mal auf die Höfliche Tour sagen.
    Leider kann ich sie nicht reinlassen da die Wohnungsinhaberin (in dem Fall meine Mutter) einen Besuch der GEZ nicht erwünscht. Er sollte doch wann anderst kommen da die Wohnungsinhaberin nicht da ist.


    Dann fing der an mit: Einen Besuch von uns ist niemals angesagt und darf immer geschehen. Und jetzt wo ich mal da bin kann ich sicher mit ihrem Einverständnis rein! Da wurde ich schon Ärgerlicher. Und sagte das er doch bitte jetzt gehen soll ich habe auch noch andere Sachen zu tun als einem GEZ Jäger betreuen der auf Provission aus ist!
    Dann hat der Typ doch tatsächlich einen Fuß in die Tür gestellt (Ich habe zwar gelacht als das der Dankai schrieb aber jetzt). Ich immer noch freundlich aber etwas zornig habe ich gemeint das er sich des Hausfriedensbruch schuldig macht. Da sagte er mir ziemlich frech das er ein recht hat darauf einzutreten!


    Ok jetzt bin ich fies :D


    Ich verlange seinen Ausweiss mit der Begründung das es evtl. klar gehen könnte wenn ich sein Ausweiss haben könnte um zu sehen ob er auch wirklich von der GEZ ist. Gut er hat in mir gegeben. Ich rein (vorher noch Türe zugeschlagen) und bei der GEZ angerufen. Die konnten mir bzw durften mir keine Info geben.


    Also ich raus zu dem Typ und habe gesagt:


    Guter Mann die zuständige GEZ geschäftsstelle wusste nichts von ihnen und kennt sie nicht! Jedenfalls sagt sie das!


    Der typ wurde jetzt schon ärgerlich :twisted: und meinte das die Geschäftstelle in Köln sei und ganz sicher nichts von mir (in Stuttgart) weiss.


    Tja sowas von blöde denk ich mir. Und bin rein gegangen! Er hat zwar noch zweimal geklingelt aber meine Anlage war lauter ^^


    Aber ohne Spass ist der noch ums Haus geschlichen!


    so ein böder Hund

  • tjaaa mein lieber markus sagte ich doch bereits das sind die schlimmsten.
    GEZ eintreiber ist der unnötigste Beruf überhaupt.
    und glaub mir ich wäre nicht so freundlich gewesen :twisted: spätestens wenn er ums haus geschlichen wäre hätte ich die Polizei angerufen.


    @ wsd wie sieht es aus vorläufge festname wegen Hausfriedensbruch? da dürfte doch was gehen wenn er trotz aufforderung nicht das grundstück verlässt?

  • Als Ergänzung hier mal folgendes:


    Wir möchten Ihnen das Gebührenzahlen so einfach wie möglich machen.
    Deswegen sind Gebührenbeauftragte im Auftrag der Landesrundfunkanstalten in Deutschland unterwegs und kommen auch direkt auf Sie zu.


    Die Beauftragten klären Sie über Ihre Gebührenpflicht auf, nehmen Ihre An- und Änderungsmeldungen entgegen, treffen Feststellungen (im Sinne des § 3 Abs. 2 Rundfunkgebührenstaatsvertrag) - z.B. zu Name, Anschrift, Geburtsdatum und berechnen für bisher nicht angemeldete Geräte die Rundfunkgebühren nach.


    Sie erkennen die Gebührenbeauftragten immer daran, dass sie einen Dienstausweis bei sich tragen. Als Rundfunkteilnehmer sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, dem Gebührenbeauftragten Auskunft zu erteilen. Gebührenbeauftragte nehmen niemals Bargeld oder Schecks entgegen. Die Gebührenzahlung erfolgt per Lastschrift, Überweisung oder Bareinzahlung an die GEZ.



    Das sind Angaben der GEZ selbst.....


    Die sogenannten "Gebührenbeauftragte der GEZ" haben keinerlei Rechte. Die GEZ ist KEINE Behörde. Die Androhung man komme mit Polizei sonst wieder ist rechtswidrig und ohne Relevanz.


    Das nach dem Grundgesetz geschützte Gut "Unverletzlichkeit der Wohnung" wiegt grundsätzlich höher als das Ordnungsgut "Gebühren".


    Somit reicht der Hinweis darauf an den GEZ-Jäger und der Hinweis, das man sofern er der Aufforderung des Verlassens nicht sofort nachkommt sowohl die GEZ selbst, wie auch die Polizei informiert und Strafanzeige stellt....


    Die Polizei hilft dem GEZ-Jäger NICHT ...


    WSD

    Lerne Deine Grenzen kennen... Nur wer weiß wo sie liegen, kann auch bis an sie heran gehen.

  • Es kam gerade eine Reportage über die GEZ.
    Die haben doch aalglatt einen Hund angeschrieben das er seine GEZ pflichtigen Geräte anmelden soll sonst droht ihm eine Strafe von 1000€.


    Auch ein Schwerstbehinderter wo der Betreuer ein Fehler gemacht wird Gnadenlos zur Kasse gebeten. Auch eine Alte Frau die seit ein paar jahren tot ist wurde angeschrieben! :twisted:

  • also ein kumpel bessert sich seine kasse bei der gez auf..d.h. der arbeitet für die.


    reinlassen braucht man den nicht.
    auskunftspflichtig ist man aber.


    nur kann er die angaben meist nur schwer oder unzureichend prüfen.
    den fuß in die tür ? hat er noch nie gemacht, ist unzulässig.


    für diese leute ist aber. z. b. auffallend:
    sohn 25 jahre hat weder radio noch fernsehen angemeldet......hm..das glaubt eben heutzutage fast keiner mehr 8)
    oder
    selbstständige die geschäftlich kein radio angemeldet haben (hörfunk im kfz)...das glaubt dir heute nunmal auch keiner mehr :?


    ganz wichtig.....wer ein gewerbe angemeldet hat...so vor 10 jahren und leider sagt...autoradio habe ich schon immer...der ist doof...denn...
    dann zahlt er 10 jahre nach !!!! ab gewerbeanmeldung !


    hat er aber ein gerät.z.b. im auto gesehen kann er auch eine sog. zwangsanmeldung machen!


    haben die jungs mal lunte gerochen sind sie echt sauschwer wieder loszuwerden.


    ahso...der trick...habe gerät vor einer woche gekauft zieht auch nicht...der will dann einen beleg sehen !


    wichtig: ich arbeite nicht für die gez !

  • Zitat von DanKai


    @ wsd wie sieht es aus vorläufge festname wegen Hausfriedensbruch? da dürfte doch was gehen wenn er trotz aufforderung nicht das grundstück verlässt?


    Diese ist nicht zulässig, da es sich hier zunächst nur um eine einfache Straftat handelt. Zusätzlich kann man hier nicht als Rechtfertigunsgrund "Fluchtgefahr" zu Grunde legen. Auch "Identität nicht feststellbar" ist kein Rechtfertigungsgrund, da er sich ja ausweist....


    Also keinerlei Möglichkeit der vorläufigen Festnahme nach §127 StPO.


    WSD

    Lerne Deine Grenzen kennen... Nur wer weiß wo sie liegen, kann auch bis an sie heran gehen.

  • Zitat von DanKai

    wie sieht es aus vorläufge festname wegen Hausfriedensbruch? da dürfte doch was gehen wenn er trotz aufforderung nicht das grundstück verlässt?


    Schmeiß ihn doch einfach so raus!
    Weshalb willst Du den Vogel auch nocht festsetzen?
    Damit wirbelst Du noch mehr Staub auf 8)

    Seien wir realistisch, versuchen wir das unmögliche! (Che)

  • Zitat von S.L.

    Schmeiß ihn doch einfach so raus!
    Weshalb willst Du den Vogel auch nocht festsetzen?
    Damit wirbelst Du noch mehr Staub auf 8)


    Stimmt S.L. :lol:


    Da lieber den Staub anderweitig aufwirbeln lassen.... *fg*


    GEZ klingelt, Tür auf, drei große Hunde blicken neugierig unter "dezent dunklem Bellen" in die Augen des "netten" Besuchers, natürlich in selber Augenhöhe da "dummerweise" eine Treppenstufe höher stehen. Staub wirbelt da sehr schnell der GEZler ganz alleine auf, wenn er das Weite sucht. :lol:


    Hinweis:
    nicht ganz ernst gemeint natürlich. Nachmachen oder Ausprobieren zu Lasten von GEZ-Getiers bitten wir zu unterlassen, beachten Sie den Artenschutz dieser Gattung.


    :wink:

    Lerne Deine Grenzen kennen... Nur wer weiß wo sie liegen, kann auch bis an sie heran gehen.

  • Zitat von WSD

    Diese ist nicht zulässig, da es sich hier zunächst nur um eine einfache Straftat handelt. Zusätzlich kann man hier nicht als Rechtfertigunsgrund "Fluchtgefahr" zu Grunde legen. Auch "Identität nicht feststellbar" ist kein Rechtfertigungsgrund, da er sich ja ausweist....


    Also keinerlei Möglichkeit der vorläufigen Festnahme nach §127 StPO.


    WSD


    Ich setze hier mal einen kurzen Auszug eines Leitsatzes aus einem Gerichtsurteil des LG Arnsberg zur Festnahme nach § 127 StPO ein. Der eigentliche Sachverhalt drehte sich hier um einen Ladendetektiv, der leider sein Gegenüber etwas zu lange in den Schwitzkasten genommen hat.
    Interessant ist aber die Ausführung zum § 127 StPO.


    Bei Interesse poste ich den gesamten Text in einem neuen Thread.


    Zitat:


    2. Das Festnahmerecht des § 127 Abs. 1 Satz 1 StPO knüpft an die "Frische" und nicht an die "Schwere" der Tat an und gilt unabhängig von der Gewichtigkeit der Tat und vom Wert der Beute bei allen Verbrechen oder Vergehen (vgl. RGSt 17, 127). Allerdings gestattet das Recht zur Festnahme nicht die Anwendung eines jeden Mittels, das zur Erreichung dieses Zieles erforderlich ist, selbst wenn die Ausführung oder Aufrechterhaltung der Festnahme sonst nicht möglich wäre. Das angewendete Mittel muß vielmehr zum Festnahmezweck in einem angemessenen Verhältnis stehen. Unzulässig ist es daher regelmäßig, die Flucht eines Straftäters durch Handlungen zu verhindern, die zu einer ernsthaften Beschädigung seiner Gesundheit oder zu, einer unmittelbaren Gefährdung seines Lebens führen (vgl. BGH NStZ-RR 1998, 50).



    Quelle: BGH 4 StR 558/99 - Urteil v. 10. Februar 2000 (LG Arnsberg)

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