Das Oberverwaltungsgericht Weimar bestätigt die Entscheidung der ersten Instanz und verpasst Thüringens Verfassungsschutz und Innenministerium eine Klatsche. Mit einer generalisierten Herrschaft des Verdachts gegen AfD-Mitglieder ist es nicht getan – das ist ein wichtiger Markstein für die Debatte um ein Verbot der AfD.
Hier der Wortlaut des Urteils:
Entscheidungen | Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit (thueringen.de)