Sachkundeprüfung vor 2000

  • Arbeitnehmer waren nur dann befugt im Bewachungsgewerbe tätig, wenn sie vor dem 1. Januar 2000 an der seit 1. April 1996 notwendigen Unterrichtung teilgenommen haben oder wenn sie bereits am 31. März 1996 im Bewachungsgewerbe tätig und aufgrund dieser Stichtagsregelung von der bisherigen Unterrichtung befreit waren. Für diesen Fall gilt die Freistellung von der neuen Sachkundeprüfung aber nur dann, wenn am 1. Januar 2003 gleichzeitig eine ununterbrochene dreijährige Bewachungstätigkeit nachgewiesen werden kann.



    Hallo


    Bei mir trifft dieses . Jetzt habe ich eine frage dazu . Gibt es die möglichkeit da ein Dokument zu bekommen das , das z.b. ein art nachweis ist . Denn ich habe mich schon bei einigen unternehmen beworben die wussten davon gar nichts und haben mich aufgrund dessen nicht eingestellt .


  • Die Freistellung erfolgt durch die Firma bei der man Arbeitet. Alternativ könnte man bei der zuständigen IHK anfragen ob die einem ein entsprechendes Schreiben machen.


    Wo haben Sie denn die letzten Jahre gearbeitet? Ich würde mal bei der bisherigen Firma nachfragen deswegen.

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  • Bei mir wurde die Befreiung vom Gewerbeamt ausgestellt.
    Von anderen Kollegen wurde das im Raum München vom KVR erstellt.
    Es ist auch keine Zertifikat, sondern einfach nur ein Brief, in dem steht, dass man bestimmte Tätigkeiten im Gewerbe ausgeübt werden dürfen.


    Es ist grundsätzlich keine Qualifikation an sich und unterliegt Einschränkungen.

  • Gibt es die möglichkeit da ein Dokument zu bekommen das , das z.b. ein art nachweis ist .

    Das wäre einfach gewesen, wenn man sich da vor 20 Jahren darum gekümmert hätte.

    Dann hätte der damalige Arbeitgeber die damalige Tätigkeit unter den geforderten Voraussetzungen bestätigen können. Ob er bis heute verpflichtet ist/war, die entsprechenden Unterlagen aufzubewahren, mit denen das nachvollzogen werden kann, wage ich zu bezweifeln.


    Gibt es diesen Arbeitgeber noch?


    Denn ich habe mich schon bei einigen unternehmen beworben die wussten davon gar nichts und haben mich aufgrund dessen nicht eingestellt .


    Allerdings wären auch 20 Jahre Zeit gewesen, entweder die Unterrichtung nachzumachen oder noch besser die Sachkundeprüfung abzulegen.


    Dann hätte man das Problem auch nicht.


    Die Freistellung erfolgt durch die Firma bei der man Arbeitet. Alternativ könnte man bei der zuständigen IHK anfragen ob die einem ein entsprechendes Schreiben machen.


    Es ist auch keine Zertifikat, sondern einfach nur ein Brief, in dem steht, dass man bestimmte Tätigkeiten im Gewerbe ausgeübt werden dürfen.

    Aber auch eine eventuell so ein Schreiben aussstellende Behörde oder ein aktueller Arbeitgeber, der nicht der Gleiche ist, bei dem man zwischen 1996 und 2003 gearbeitet hat brauchen ja irgend eine glaubwürdige Informationsgrundlage, die das Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen bestätigt.


    Ich bezweifle fast, dass der Mitarbeiter hier entsprechende Unterlagen nachweisen kann.

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