Servus,
grundlegend erstmal vielen Dank für alle die sich die Zeit nehmen mein Problem durchzulesen und mir eventuell auch diesbezüglich behilflich sein können.
Nun zu meinem Problem, gestern Vormittag erhielt ich leider eine nicht so schöne Nachricht vom polizeiärztlichen Dienst der Bundespolizei, die haben mich nämlich Polizeidienstuntauglich eingestuft aufgrund von einer Krankheit, die eine Hautklinik bei mir diagnostiziert hat – Hyperhidrose plantaris et palmaris (Überfunktion der Schweißdrüsen auf den Handflächen & Fußflächen).
Für mich ist natürlich erstmal eine Welt zusammengebrochen, da ich mir nicht im Klaren war, dass so ein winziges Problem in meinen Augen ein Ausschlusskriterium für den ärztlichen Dienst der Bundespolizei ist. Zumal die Hautklinik in der Diagnose deutlich vermerkt hat, dass mich dies im Alltag nicht einschränkt. Des Weiteren bestehen die Möglichkeiten mithilfe von speziellen Cremen, Deos, Botox, Laserbehandlungen, chirurgische Eingriffe dieses „Problem“ zu unterbinden.
Im letzten Absatz der Unterrichtung ist auch vermerkt, dass die Bundespolizeiakademie über die weitere Bewerbung entscheidet und mir einen entsprechenden Bescheid zustellt.
Nun ist, meine Frage, besteht die Möglichkeit, dass der Auswahldienst mir dennoch eine Zusage mitteilen kann, obwohl der ärztliche Dienst mich als untauglich eingestuft hat? Dies gibt mir nämlich einen kleinen Funken Hoffnung noch....
Des Weiteren versuche ich auch ein wenig vorauszudenken, was ich tun soll, wenn die endgültige Absage kommt.
Macht ein Widerspruch dagegen Sinn?
Soll ich versuchen mit dem ärztlichen Dienst, Auswahldienst in Verbindung treten, um eventuell doch noch was zu drehen?
Grüße Meik