34a Gewerbeordnung - Sachkunde

  • Zum Thema: ungerechte Vergütung

    AUSZUG GEWERBEORDNUNG

    (1a) Der Gewerbetreibende darf mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben nur Personen (Wachpersonen) beschäftigen, die1.die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen und
    2.durch eine Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer nachweisen, dass sie über die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen und fachlichen Grundlagen unterrichtet worden sind und mit ihnen vertraut sind.
    Für die Durchführung folgender Tätigkeiten ist zusätzlich zu den Anforderungen des Satzes 1 Nummer 1 der Nachweis einer vor der Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung erforderlich:

    1.Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr,
    2.Schutz vor Ladendieben,
    3.Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken,
    4.Bewachungen von Aufnahmeeinrichtungen nach § 44 des Asylgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. September 2008 (BGBl. I S. 1798), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 31. Juli 2016 (BGBl. I S. 1939) geändert worden ist, von Gemeinschaftsunterkünften nach § 53 des Asylgesetzes oder anderen Immobilien und Einrichtungen, die der auch vorübergehenden amtlichen Unterbringung von Asylsuchenden oder Flüchtlingen dienen, in leitender Funktion,
    5.Bewachungen von zugangsgeschützten Großveranstaltungen in leitender Funktion.


    Der Sicherheitsmitarbeiter bewacht ein Objekt mit tatsächlich öffentlichem Verkehrsraum und hat bei der IHK die Sachkundeprüfung abgelegt.
    Im Tarifvertrag Berlin / Brandenburg wird zwischen

    Unterrichtung EG 1 (13,90 €) und

    Sachkunde EG 2 (14,25 €) unterschieden.

    Allerdings mit dem Zusatz:

    Ansprüche auf Vergütung nach der EG 2, 3, 4.. bestehen nur, sofern die Leistungsbeschreibung bzw. Leistungsanforderung des Auftraggebers die genannte Qualifikation bzw. Funktion ausdrücklich fordert.


    Der Arbeitgeber sagt nun, dass im Leistungsverzeichnis keine Anforderung auf Sachkunde durch den Kunden gefordert ist und somit vergütet er den Arbeitnehmer auch nur nach EG 1 mit 13,90 € je Stunde, obwohl gemäß Gewerbeordnung die Sachkunde gefordert ist.

    Problem, der Mitarbeiter hat die Sachkunde, bekommt diese halt nur nicht vergütet.


    Was kann der Mitarbeiter tun?

  • Peter S.

    Hat das Thema freigeschaltet
  • Kündigen, mehr bleibt dem MA nicht. Klar er kann es dem Amt melden und wenn die Zeit und Lust haben nehmen die den Dienstleister mal unter die Lupe.

    Aber für den Mitarbeiter wäre es am besten er wechselt ganz schnell den Arbeitgeber.

  • Berliner Wachman


    Ich kann dir Arbeit in Berlin anbieten, musst dir hier nur einen Account erstellen und dann kann ich dir ne PN schicken.


    Ich arbeite für eine mehr als 30 jährige

    Wachfirma und kann da sicher vermitteln.


    Meld dich gern

  • Guten Morgen,


    die Einschätzung ob welche Tarifgruppe ist für den Mitarbeiter oftmals nicht einfach.

    Im Tarifvertrag wurde daher der obige Satz mit eingebaut, da dies zur Verwirrung geführt hat.


    Die Frage wäre, wie genau du das Objekt beschreibst und was der tatsächliche Raum umfasst.

    Ist es nur ein Vorplatz, ist es eine Fläche wie das Tempelhofer Feld oder oder.


    Vielleicht magst du uns mehr Input geben?


    Auch ich kann in Berlin, nach PN, Stellen bereitstellen.


    Tom

  • Sehe ich auch so die Abgrenzung ist nicht ganz so einfach.


    Du schreibst was von bewachen von einem Objekt mit öffentlichem Verkehrsraum. Der Tarifvertrag sagt explizit was von Streifengängen im öffentlichen Verkehrsraum.


    Gehört in deinem Fall zur Bewachung auch entsprechend Streifengänge dazu die dann auch in den öffentlichen Raum gehen? Wenn nein könnte der Arbeitgeber hier recht haben wenn er das nicht vergütet dann.

    Der Preis des Erfolges ist Hingabe, harte Arbeit und unablässiger Einsatz für das, was man erreichen will (Frank Lloyd Wright)


    Der überlegene Mensch vergisst nicht die Gefahr, wenn er in Sicherheit ist (Confucius)

  • Kurze Nachfrage:
    Wir haben viele Objekte, an welchem an die Gebäudeaußenhaut (Wand) gleichzeitig die Grundstücksgrenze darstellt.

    Eine Außenkontrolle wird hier über den öffentlichen Bürgersteig durchgeführt, fällt aber hier nicht unter obige Punkte.

  • Schwierig. Ich persönlich würde das trotzdem zum öffentlichen Raum rechnen da man sich ja da bewegen muss bin mir aber nicht 100% sicher.

    Der Preis des Erfolges ist Hingabe, harte Arbeit und unablässiger Einsatz für das, was man erreichen will (Frank Lloyd Wright)


    Der überlegene Mensch vergisst nicht die Gefahr, wenn er in Sicherheit ist (Confucius)

  • Kurze Nachfrage:
    Wir haben viele Objekte, an welchem an die Gebäudeaußenhaut (Wand) gleichzeitig die Grundstücksgrenze darstellt.

    Eine Außenkontrolle wird hier über den öffentlichen Bürgersteig durchgeführt, fällt aber hier nicht unter obige Punkte.

    Das dürfte so gut wie alle Objekte betreffen, die an den öffentlichen Raum (Bürgersteig, Straße) grenzen und an denen Außenkontrollen durchgeführt werden. Die Kontrolle an sich dürfte sich dabei ja aber auf die Außenhaut beziehen und nicht auf Vorkommnisse im öffentlichen Verkehrsraum an sich.

  • Egal wie die Sachlage ist, "Berliner Wachmann", ich finde z.B. bei meiner Firma Securitas in Berlin Stellen in denen mindestens Sachkunde gefordert ist zwischen 14.25 und meist höher von 15.50€ bis 18,70€.

    Wenn Du die Sachkunde geschafft hast und die Skills PC Kenntnisse und Englischkenntnisse hast dann solltest Du Dich nicht wie eine §34a Kraft verkaufen.

  • hmoerser

    Keiner sollte unter Wert oder auf niedrigerer Qualifikationsstufe entlohnt werden. Ich denke hier stimmen wir dir alle zu.

    Viele der SMA sind aber aus persönlichen Gründen Objektgebunden und verbleiben einfach bei jedem Dienstleisterwechsel dort.

    Dann muss ich halt in den sauren Weingummi beißen und durch.


    Wir haben auch in manchen Verträgen andere Entgelteingruppierungen durchgesetzt, da sich die Arbeitslage vor Ort verändert oder mit Änderung der Tarifstufen angepasst hat.


    Viele Faktoren, aber meist bleibt es bei oberflächlichen Informationen und dann ist es Glücksspiel.

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