GSSK Vorraussetzung/Anerkennung

  • Hallo zusammen, ich habe keine Ausbildung und brauche deswegen für die GSSK Weiterbildung 3 Jahre Berufserfahrung in der Sicherheitsbranche.

    In der Nähe sucht ein Verkehrsunternehmen direkt Angstellt Mitarbeiter, ausschließlich im Fahrkartenprüfdienst, ist dies auf die erforderten 3 Jahre Berufserfahrung anrechenbar?

    In einer anderen Stadt sucht ebenfalls ein Verkehrsunternehmen Mitarbeiter für die Fahrgastsicherheit (Fahrkartenkontrolle und Durchsetzung des Hausrechtes) man bekommt dort auch die Unterrichtung nach 34a.

    ist diese Arbeitszeit als Erfahrung in der Sicherheitsbranche anrechenbar?


    Danke für die Beantwortung der Frage und liebe Grüße

  • Tigo2000

    Hat den Titel des Themas von „GSSK Vorraussetzungen“ zu „GSSK Vorraussetzung/Anerkennung“ geändert.
  • Wird für die Aufgabe mind. die Unterrichtung nach §34a GewO benötigt? Wenn ja dann wird es meistens auch akzeptiert. Wenn nein dann nicht.

    Der Preis des Erfolges ist Hingabe, harte Arbeit und unablässiger Einsatz für das, was man erreichen will (Frank Lloyd Wright)


    Der überlegene Mensch vergisst nicht die Gefahr, wenn er in Sicherheit ist (Confucius)

  • Es muss keine Bewachertätigkeit sein, so hat bei uns die Sachbearbeiterin die GSSK machen dürfen.
    Die Firma muss nur in irgend einer Form die Bewachererlaubnis haben.
    Da macht die Position innerhalb der Firma keinen Unterschied.
    Das ist ist zu schwammig im Gesetzt formuliert.

  • Dann legt das die IHK bei euch schon sehr großzügig aus. Unsere will einen Nachweis das man wirklich Tätigkeiten gemacht hat die einen Sicherheitsbezug haben

    Der Preis des Erfolges ist Hingabe, harte Arbeit und unablässiger Einsatz für das, was man erreichen will (Frank Lloyd Wright)


    Der überlegene Mensch vergisst nicht die Gefahr, wenn er in Sicherheit ist (Confucius)

  • Hallo zusammen, danke für eure Antworten.

    Ich habe jetzt mit 2 IHK's geschrieben und als Antwort kommt:

    "leider können wir ohne einen Nachweis der Tätigkeit keine Aussage zur Zulassung tätigen."


    Natürlich habe ich keinen Tätigkeitsnachweis für die Arbeit im Fahrkartenprüfdienst, da ich mich dort bewerben möchte und vorher überprüfen will ob die Tätigkeit für die GSSK anerkannt wird.


    Ich weiß jetzt nicht was ich machen soll, soll ich es riskieren und am Ende wird es nicht anerkannt?

  • Wie viel Berufserfahrung haben sie denn aktuell in einem Sicherheitsgewerbe (egal welcher Position)?

    Ich habe 17 Monate Berufserfahrung, mir fehlen also noch 19 Monate Berufserfahrung zur Prüfung hin. Den Lehrgang möchte ich gerne 6 Monate vorher starten.


    Ich arbeite derzeit im Bewaffneten Objektschutz in NRW und bin da etwas unzufrieden und deswegen möchte ich gerne im Fahrkartenprüfdienst eines Verkehrsunternehmen arbeiten bzw. Interessiere mich dafür.

    Die GSSK will ich unbedingt machen, deswegen will ich jetzt nicht wechseln und die Berufserfahrung im Fahrkartenprüfdienst wäre dann für die Katz.

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