Hallo zusammen, ich habe keine Ausbildung und brauche deswegen für die GSSK Weiterbildung 3 Jahre Berufserfahrung in der Sicherheitsbranche.
In der Nähe sucht ein Verkehrsunternehmen direkt Angstellt Mitarbeiter, ausschließlich im Fahrkartenprüfdienst, ist dies auf die erforderten 3 Jahre Berufserfahrung anrechenbar?
In einer anderen Stadt sucht ebenfalls ein Verkehrsunternehmen Mitarbeiter für die Fahrgastsicherheit (Fahrkartenkontrolle und Durchsetzung des Hausrechtes) man bekommt dort auch die Unterrichtung nach 34a.
ist diese Arbeitszeit als Erfahrung in der Sicherheitsbranche anrechenbar?
Danke für die Beantwortung der Frage und liebe Grüße