Frage bezüglich Dienstausweis

  • Hallo Community,

    Ich hätte da eine Frage, ist es eigentlich Pflicht einen Dienstausweis mit sich zuführen beim Objektschutz? Gibt es da Kriterien die erfüllt sein müssen?

    Wer kann mir da weitere Infos bezüglich geben? :)

  • Der Dienstausweis wird gemäß § 18 der Bewachungsverordnung (BewachV) geregelt.


    Inhalt

    Der Begriff „Dienstausweis“ ist eine weit verbreitete, aber umgangssprachliche Bezeichnung. Sicherheitsmitarbeiter in privaten Unternehmen sind keine Behördenmitarbeiter, weshalb der richtige Begriff schlicht „Ausweis“ lautet.
    Dieser dient dazu, die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Sicherheitsunternehmen nachzuweisen.
    Umgangssprachlich hat sich jedoch „Dienstausweis“ etabliert, da dieser Begriff am häufigsten verwendet wird.


    Gemäß der Bewachungsverordnung ist der Arbeitgeber verpflichtet, jedem neuen Mitarbeiter einen solchen Ausweis auszustellen.


    Der Ausweis muss folgende Informationen enthalten:

    • Vor- und Nachname des Sicherheitsmitarbeiters
    • Unterschrift des Sicherheitsmitarbeiters
    • Name und Anschrift des Sicherheitsunternehmens
    • Unterschrift des Arbeitgebers oder einer bevollmächtigten Person
    • Bewacherregister-Identifikationsnummern sowohl des Mitarbeiters als auch des Unternehmens


    Der Ausweis muss so gestaltet sein, dass keine Verwechslung mit behördlichen Dokumenten möglich ist.




    Tragepflicht

    Während des Dienstes muss der Sicherheitsmitarbeiter den Ausweis in Verbindung mit einem Ausweisdokument oder Identifikationsnachweis, das im Bewacherregister eingetragen ist, bei sich führen.
    Auf Verlangen der zuständigen Behörden, wie Polizei, Ordnungsamt oder Zoll, ist dieser vorzuzeigen.


    Seit der Änderung der BewachV am 01.12.2016 gilt zusätzlich, dass der Ausweis von jeder Wachperson (mit Ausnahme von Kaufhausdetektiven) während der Dienstzeit gut sichtbar getragen werden muss.
    Dies hebt jedoch nicht die Pflicht auf, in speziellen Tätigkeitsfeldern ein Namensschild zu tragen, wie z.B. bei Türstehern vor Diskotheken.


    Sicherheitsmitarbeiter, die in folgenden Bereichen tätig sind:

    • Kontrollgänge im öffentlichen Raum oder in Bereichen mit öffentlich zugänglichem Verkehr
    • Bewachung im Eingangsbereich von Diskotheken
    • Leitende Tätigkeiten bei der Bewachung von Unterkünften für Asylbewerber oder Flüchtlinge
    • Leitende Funktionen bei der Bewachung von Großveranstaltungen


    sind verpflichtet, ein gut sichtbares Schild mit ihrem Namen oder einer Kennnummer sowie dem Namen des Unternehmens zu tragen.



    Wichtig: Der Dienstausweis muss während des Dienstes immer mitgeführt werden, während das Schild nur in den genannten Bereichen getragen werden muss.


    Der Dienstausweis ist ein Dokument, das den Arbeitgeber, nicht den Auftraggeber, ausweist.
    Bei der Beauftragung von Subunternehmen ist es für die zuständige Behörde relevant, welcher Arbeitgeber den Sicherheitsmitarbeiter beschäftigt, nicht der Hauptauftragnehmer oder Auftraggeber.

  • Also versteh ich das jetzt Richtig:

    Man muss ein Ausweis Tragen wenn man eine ehemalige Schule / Lost Place bewacht? da es ja eigentlich Öffentlich ist?

    Ich frage so explizit, weil ich bei der alten Firma und die anderen alle da Dienst machen und alle keinen Dienstausweis haben, hatte ja den Chef gefragt er meinte es ist keine Pflicht bei Objekten.

  • SecurityRichter hat es ja schon richtig geschrieben und auch den korrekten Paragraphen der BewachV genannt:

    Man muss ein Ausweis Tragen

    Mitführen muss man ihn immer:


    Absatz 2:


    Jede Wachperson ist verpflichtet, den Ausweis in Verbindung mit dem im Bewacherregister angegebenen Ausweis- oder Identifizierungsdokument während des Wachdienstes mitzuführen


    hatte ja den Chef gefragt er meinte es ist keine Pflicht bei Objekten.

    Was eventuell keine Pflicht ist, ist das "sichtbare Tragen", abhängig davon, ob es eine Tätigkeit nach § 34a Absatz 1a Satz 2 Nummer 1 und 3 bis 5 der Gewerbeordnung ist oder nicht.


    In Deinem Fall ist also die Frage, ob der "Lost Place" ein öffentlicher Verkehrsraum oder Hausrechtsbereiche mit tatsächlich öffentlichem Verkehr ist oder ein befriedetes Grundstück.


    Keine Frage ist es, ob die Mitarbeiter einen Dienstausweis mitführen müssen, es geht nur darum, wie dieser mitzuführen ist. Da vertut sich der Herr Chef also.

  • Der Ausweis muss vor Beginn der Tätigkeit ausgestellt und während des Dienstes grundsätzlich am „Mann“ zu sein.

    Darf ich nach deiner Grundqualifikation für diese Tätigkeit fragen?

  • Funfakt; Es gibt keine Vorschrift welche Form und Größe der Ausweis haben muss, oder aus welchem Material er bestehen soll. Er muss nur als Solcher erkennbar sein.


    So sparen immer mehr Firmen sich die Plastikkarte und drucken es auf ein Stück Papier, was dann in eine Hülle kommt.

  • SecurityRichter

    Das kenne ich zu gut. Als ich hier angefangen habe, war dies auch noch so.

    Ausdruck in den größten Plastikanhänger den man finden konnte. Sollte ja nichts kosten.

    Mit Beginn des BWR haben wir dann auf Plastikkarten und ordentliche Hüllen umgestellt.


    Verwirrend finde ich bei vielen Firmen, das diese Ihren Mitarbeitern Ausweise mit vorläufigen Registernummern ausstellen.

  • Verwirrend finde ich bei vielen Firmen, das diese Ihren Mitarbeitern Ausweise mit vorläufigen Registernummern ausstellen.

    Was für vorläufige Nummern? Bevor die Person eingesetzt werden darf, muss die Freigabe erfolgt sein. Ergo gibt es eine feste Nummer.

  • Wir hatten das Thema bereits an anderer Stelle mal.

    Während der Umstellung auf das BWR kam es (in Berlin) dazu, das bei Eintragungen eine ID generiert worden ist.

    Nichts ahnend hat man diese dann auf die Dienstausweise geschrieben und nach Freigabe hat man dann eine andere ID erhalten.

    Dies betraf bei uns einige Mitarbeiter, bis das Amt uns dann aufgeklärt hat.


    Nun sind wir bei diesem Thema durch Unternehmensvorgaben hinter her, aber viele kleiner Unternehmen haben die ID´s dann nicht mehr geändert.

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