Glock soll seine Handfeuerwaffen ändern - Auto-Sears

  • Die Schalter, die auch als Auto-Sears bezeichnet werden, wurden speziell für den Einbau in die Rückseite von Glock-Handfeuerwaffen entwickelt und verwandeln diese effektiv in Maschinengewehre. In den letzten zehn Jahren sind mit Schaltern ausgestattete Glocks immer häufiger an Tatorten aufgetaucht. Zwischen 2017 und 2021 sollen in den USA mehr als 5.400 solche Switches und andere Umrüstvorrichtungen sichergestellt worden sein. Die Verbreitung solcher Switches hat das Unternehmen unter Druck gesetzt, seine Produkte zu überarbeiten. Die Stadt Chicago hat eine Klage angestrengt, in der sie Glock auffordert, seine Handfeuerwaffen so zu ändern und beschuldigt den Waffenhersteller, die öffentliche Sicherheit zu gefährden. Dreizehn Generalstaatsanwälte von Bundesstaaten haben ihre Absicht signalisiert, ähnliche Klagen einzureichen.


    https://www.thetrace.org/2024/…h-lawsuits-pistol-design/


    Quelle: Polizei-Newsletter Nr. 289, Oktober 2024

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    Abgesehen davon muss der Artikel auch nichts mit einem bestimmten Land zu tun haben, da es hier um die Waffen des Herstellers Glock geht. Die Frage ist ja auch, ob Glock die Waffen entsprechend der US-amerikanischen Forderungen umbauen muss und ob das dann auch Auswirkungen auf den europäischen Markt haben kann. Mir ist jedoch nicht bekannt, ob sich die Waffen für den US-amerikanischen Markt von dem europäischen unterscheiden.

  • Einfach mal bis Nr. 10 runterscrollen?


    und verwandeln diese effektiv in Maschinengewehre.

    Das ist so in einem deutschen Newsletter natürlich nicht korrekt.


    Das ist eine 1:1 Übersetzung eines englischsprachigen Artikels, der auf US-Recht basiert.

    Dort ist die vollautomatische Funktion die Grundlage für eine Einstufung als "Machine Gun" i.S.d. National Firearms Acts (NFA).


    In Deutschland ist eine vollautomatische Glock eine verbotene Waffe i.S.d. WaffG.

    Ein vollautomatisches Maschinengewehr wäre im Kriegswaffenkontrollgesetz erfasst.

    Eine vollautomatische Glock wird im KrWaffKontrG als "Reihenfeuerpistole" definiert und ist gemäß Erläuterungen zur Kriegswaffenliste, Nr. 29 keine Kriegswaffe. Dort wird auch die (ab Werk) vollautomatische Pistole Glock 18 auch explizit als Beispiel angeführt.


    Bei uns ist eine werksseitige oder umgebaute vollautomatische Glock also kein "Maschinengewehr" sondern eine "Reihenfeuerpistole" und wird wie bereits gesagt vom WaffG als verbotene Waffe erfasst.


    Diese Umbauschalter, um die es hier geht, werden auch in Deutschland vertrieben. Das hat in der Vergangenheit auch bereits für Hausdurchsuchungen durch das BKA gesorgt, die bei entsprechenden Auktionsplattformen die Kundenlisten erfragt haben und dann bei Erwerbern, die gleichzeitig auch Besitzer einer legalen Glock Pistole waren, einen entsprechenden Anfangsverdacht gesehen haben. Das hat beim einen oder anderen Käufer dann wohl auch gestimmt, denn in einigen Fällen konnten Einbau- und Schmauchspuren nachgewiesen werden.


    Ein Problem des Einsatzes solcher Waffen - ob legal oder illegal erworben und dann umgebaut - gibt es bei uns in Deutschland im Gegensatz zu den USA nicht. Dort ist das allerdings ein immer häufiger von der Polizei angetroffenes Problem.


    Aus praktischer Sicht: Ich habe schon umfangreich mit Pistolen des Modells Glock 18 geschossen, das ist etwas, dass man üben muss und dass nur für ganz wenige Fälle von irgend einem Nutzen ist. Ansonsten ist ein illegaler Nutzer, der mit seiner illegalen Waffe tatsächlich zielt gefährlicher als einer, der von einem Feuerstoß maximal den ersten Schuss grob in die Richtung des Ziels abgibt und der Rest irgendwo landet. Das ist dann eher ein Problem der Umfeldgefährdung.


    Die Frage ist ja auch, ob Glock die Waffen entsprechend der US-amerikanischen Forderungen umbauen muss und ob das dann auch Auswirkungen auf den europäischen Markt haben kann.

    Erst einmal muss irgend ein Kläger vor irgend einem Gericht in den USA diesbezüglich einen Sieg erringen. Das ist aktuell eher eine unsichere Sache.


    Und wenn es ein Urteil gegen Glock geben sollte, ist die Frage, ob sie die Änderung auf allen Märkten anbieten werden. Natürlich ist der US-Markt der größte Einzelmarkt für den Hersteller, aber der restliche Weltmarkt ist natürlich für Glock auch wichtig und der wird eine lokale rechtliche Einschränkung mit einiger Wahrscheinlichkeit nicht akzeptieren.


    Da Glock in den USA eine eigene Fertigung hat (Smyrna) und diese Waffen dort explizit für den US Markt hergestellt werden und auch nicht außerhalb der USA exportiert werden, während der Rest der Welt aus Österreich heraus (Deutsch-Wagram, Ferlach) bedient wird, sind eventuelle seperate Konstruktionen auch kein Problem.


    Für die deutsche Polizei stellt Glock z.B. mit der Glock 46 ein die Technische Richtlinie "Polizeipistolen" (genau: TR Pistolen im Kaliber 9mmx19) erfüllendes Modell her, das auf dem Zivilmarkt weder in Europa, den USA oder dem Rest der Welt angeboten wird. Für manche Behördenkunden gibt es auch Glock-Pistolen mit externen Sicherungen, die ebenfalls normal nicht zu erwerben sind. Spezialmodelle hat Glock also schon immer hergestellt und für bestimmte Anforderungen oder Einschränkungen angeboten. Sollten sie also das Verfahren verlieren, dann gäbe es da also auch Möglichkeiten, damit umzugehen, ohne dass die ganze Welt darunter "leiden" muss.


    Im Übrigen wird Glocks Verteidigung vermutlich anführen, dass praktisch alle halbautomatischen Waffen solche Umbaumöglichkeiten bieten. Es ist halt da wie hier verboten, dann muss man die, die dies tun mit den Mitteln der Strafverfolgung beikommen. Den USA beisst dabei dann halt die deutlich größere und einfachere Verfügbarkeit von Schusswaffen in den Allerwertesten. Aber die demokratische Mehrheit will das anscheinend so.


    Mir ist jedoch nicht bekannt, ob sich die Waffen für den US-amerikanischen Markt von dem europäischen unterscheiden.

    Aktuell bis auf den Beschuss nicht, aber wie oben beschrieben kann sich das bei Bedarf und Not auch relativ problemlos ändern.


    Abgesehen davon muss der Artikel auch nichts mit einem bestimmten Land zu tun haben, da es hier um die Waffen des Herstellers Glock geht.

    Das hat durchaus mit einem bestimmten Land, der dortigen Gesetzgebung und den dortigen waffenrechtlichen Rahmenbedingungen zu tun und ist außerhalb dieses Landes entweder gar kein Thema oder steht rechtlich unter einem ganz anderen Licht.

  • Und ein Blick auf den Quellen-Artikel, auf den sich der Newsletter bezieht, zeigt auch gleich das Problem, dass diese Klage hat:


    https://www.thetrace.org/2024/…h-lawsuits-pistol-design/


    hmyyie3p.jpg


    Das Bild zeigt gar keine Glock-Pistole sondern eine Polymer 80 Pistole, die nach amerikanischer Rechtssprechung (und aktuellem ATF Determination Letter) gar keine Schusswaffe ist, weil sie unfertig verkauft wird und der Käufer daraus zu Hause mit relativ einfachen Mitteln eine Schusswaffe selber herstellt, was in den USA für den Eigengebrauch genehmigungsfrei möglich ist.


    Damit ist so eine Waffe dann auch nicht auf den Besitzer registriert, denn gemäß Gesetz hat er nie eine Waffe erworben.


    Lauf und Verschluss gibt es frei zu kaufen, weil gemäß Waffengesetzen nicht als Waffe (oder wie bei uns als "wesentliche Teile") definiert. Auch gibt es dutzende bis hunderte Hersteller, die solche mit Glock-Waffen kompatible Läufe und Verschlüsse herstellen, die alle auch solche Schalter aufnehmen können.


    So können dann verurteilte Kriminelle auch das Erwerbs- und Besitzverbot für Schusswaffen umgehen.


    Wie gesagt, das ist kein Glock-Problem, das ist ein gesellschaftliches Problem, dass sich nur in Kriminalität und Waffengesetz ausdrückt.

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