Hallo ihr lieben,
der Arbeitgeber verweigert die Eingruppierung in die Tariflohngruppe B 8.a mit der Begründung die neue Tariflohngruppe setzt eine betriebsinterne Notruf- und Servicestelle voraus, obwohl ich für die Überwachung und Meldung von Alarmen für 8 verschiedene Standorte europaweit verantwortlich bin.
derzeit werde ich nach Tariflohngruppe A 2.c Pfortedienst III des LTV NRW vom 03.05.2024 mit
dem Stundengrundlohn 15,09 € vergütet,
Nach meiner Ansicht erfüllt meine Tätigkeit aber mindestens seit dem 01.08.22 die
Voraussetzungen der Tariflohngruppe B 8.a des LTV NRW vom 03.05.2024 mit dem
Stundengrundlohn von 16,47€ .
kann mir jemand bei Orientierung behilflich sein?
Schöne Grüße
Mo