Servicekraft für Schutz und Sicherheit oder geprüfte Schutz und Sicherheitskraft

  • Da es immer wieder Diskussionen darüber gibt, ob die GSSK (Geprüfte Schutz-
    und Sicherheitskraft) oder die SkSS (Servicekraft für Schutz und Sicherheit)
    höherwertig ist, möchte ich dies anhand eines Lohntarifvertrags, hier als
    Beispiel mit Baden-Württemberg, klarstellen.


    Es wird deutlich, welche Stellung die Servicekraft für Schutz und Sicherheit
    einnimmt und dass es auch Unterschiede in der Bezahlung geben kann.


    Dabei ist jedoch zu beachten, dass in der Regel die Position bzw. Stelle
    vergütet wird und nicht ausschließlich die Qualifikation.



    Und mir ist natürlich bekannt, dass eine gewisse Ki das anders behauptet,
    diese ist aber gerade in den Feinheiten des Sicherheitsgewerbes nicht besonders
    zuverlässig.

    Das Betrifft auch wer diese zum Lösen von Prüfungsaufgaben nutzt.

  • Sehr geehrter Mr. Security,


    Ihr Selbstverständnis als Sicherheitsguru der deutschen Sicherheitswirtschaft ist unzutreffend. Das verwendete Organigramm ist nicht autorisiert. Fakt ist: Die GSSK ist ein staatlich anerkannter Berufsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz, unabhängig von der fehlenden DQR-Einstufung. Der BDSW nimmt fälschlicherweise eine Zuordnung zum DQR-Niveau 2 vor.

  • Fakt ist: Die GSSK ist ein staatlich anerkannter Berufsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz, unabhängig von der fehlenden DQR-Einstufung.

    Aha.


    Obwohl das BBiG fordert:


    Zitat

    (2) Die Fortbildungsordnungen haben festzulegen: 1.die Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses,


    ...


    2.die Fortbildungsstufe,

    ?


    Was sagen denn andere dazu?


    1. Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR)

    Aussagen zur Vergleichbarkeit könnten unter Heranziehung des Deutschen Qualifikationsrahmens[1] getroffen werden. Die „Servicekraft für Schutz und Sicherheit (SKSS)“ ist ein anerkannter Berufsabschluss und dem DQR 3 zugeordnet. Die „Fachkraft für Schutz und Sicherheit (FKSS)“ ist ein anerkannter Berufsabschluss und dem DQR 4 zugeordnet. Da die „Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (GSSK)“ eine Fortbildungsprüfung darstellt, wurde diese nicht in den DQR aufgenommen. Insofern ist keine rechtliche Grundlage vorhanden, aus der hervorgeht, dass die GSSK mit einem der beiden genannten Berufsabschlüssen gleichgestellt werden kann. Im Ergebnis kann ein Vergleich nicht auf den DQR gestützt werden.

    Zum Verfasser:


    https://www.hwr-berlin.de/hwr-…bis-z/381-marcel-kuhlmey/



    Was sagt die IHK?


    https://www.ihk.de/koeln/haupt…-sicherheitskraft-5114034


    Zitat

    Zum Nachweis von Kenntnissen, Fertigkeiten und Erfahrungen, die durch die berufliche Fortbildung zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft erworben worden sind, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach den §§ 2 bis 8 durchführen.



    Es handelt sich also um eine berufliche Fortbildung, nicht um eine Berufsausbildung und auch nicht um einen "Berufsabschluss".


    Ergo: Du liegst falsch.

  • Peter S.

    Hat das Thema geschlossen