3 tage hintereinander jeweils 12-13,5 Std. [vom Freitag bis Montag]

  • hey habe eine Frage. Ich arbeite als Detektiv mit einem vollzritvertrag uber 173 Std. im Monat. Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt pro Tag zwischen 7-11,5 Std. Nun soll ich 3 tage hintereinander jeweils 12-13,5 Std. [vom Freitag bis Montag] arbeiten wobei ch den sonntg dazwischen frei hsbe. Ist das gesetzlich erlaubt und muss ich das tun?

  • bis 12 Stunden kann unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt sein. Dazu muss z.b. ein großer Anteil Arbeitsbereitschaft vorliegen.


    Mehr als 12 Stunden geplant sind nicht zulässig. Über die 12 Stunden könnte man nur rausgehen wenn z.B. bei Schichtende die Ablösung einfach nicht auftaucht und das Objekt unbedingt besetzt sein muss und selbst dann nur in begrenztem Maß. Das wäre aber als Detektiv eher nicht gegeben da der Laden im Zweifel auch ohne Detektiv auskommt. Dabei ist dann auch unerheblich ob der Sonntag frei ist oder nicht. Auch einen einzelnen tag über 12 Stunden geplanter Weise geht in keinem Fall.


    Ob man als Detektiv die Voraussetzungen schaffen kann damit überhaupt die 12 stunden zulässig sind stelle ich mir auch schon schwierig vor da man ja im Normalfall nicht einfach mal nur rumsitzt und wartet ob es am Eingang piepst sondern mindestens mal auf die Kameras schaut.


    Einzige Ausnahme davon sind die 24h Schichten in z.B. der Militärischen Bewachung aber das passt überhaupt nicht zur Thematik und sollte nur vollständiger Halber mal erwähnt sein.

    Der Preis des Erfolges ist Hingabe, harte Arbeit und unablässiger Einsatz für das, was man erreichen will (Frank Lloyd Wright)


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