Hallo in die Runde,
ist das alleinige erfragen nach einem Vornamen eine Amtsanmaßung, wenn man das Erfragen damit begründet, das man einen Unterlassungsanspruch gegen die Person schriftlich geltend machen möchte, da Betroffene Person zuvor nachweislich Verstöße gegen Persönlichkeitsrechte begangen hat und man in diesem Sachzusammenhang erwähnt, das man auch Schöffe sei und sich hier auskenne.
Aus meiner Sicht scheitert es bereits am fehlen einer hoheitlichen Handlung, da das alleinige Erfragen nach den Vornamen keine Personenfeststellung ist. Alle anderen Daten waren mir schon zuvor bekannt.
Außerdem sehe ich kein unbefugtes Handeln, da ein Anspruch auf Nennung des Vornamen besteht und die Schöffeneigenschaft auch vorliegt.
Gerne freue ich mich auf Eure Sachkundigen Hinweise.
Lg
