Kündigung vor Vertragsbeginn

  • Hallo Security-Freunde,


    ich habe folgendes Problem und hoffe es kann mir jemand helfen. Ich habe eine Vertrag unterschrieben der für Baden Württemberg gilt. Nun steht im BDSW Portal im MRTV für ganz Deutschland eine 7 tägige Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit. Im MTV für Baden Württemberg steht 14 Tage. Ein Ausschnitt aus dem Vertrag ist dabei. Mit dieser Klausel kann ich nichts anfangen. Welche Kündigungsfrist ist hier anzuwenden.

    Und gleichzeitig die nächste Frage; wie ist die Frist anzuwenden? Ab Beginn des Vertrages oder auch vorhin schon? Also könnte ich jetzt bis zur Arbeitsaufnahme den 15.11. 25 den Vertrag kündigen oder läuft die Frist erst ab dem 15.11. ?


    Danke für Eure kompetente Antwort. Mir rennt die Zeit davon.


    Warum will ich den Vertrag kündigen? Ich habe ein besseres Angebot, mit besseren Rahmenbedingungen erhalten.

  • Im MTV für BaWü stehen die 14 Tage nur in dem für Angestellte nicht bei dem für Gewerbliche Arbeitnehmer.


    Also als SMA sind es 7 Tage bei Führungskräften etc. Die nicht als gewerbliche Angestellte zählen sind es 14 Tage

    Der Preis des Erfolges ist Hingabe, harte Arbeit und unablässiger Einsatz für das, was man erreichen will (Frank Lloyd Wright)


    Der überlegene Mensch vergisst nicht die Gefahr, wenn er in Sicherheit ist (Confucius)

  • Security-Mark danke dir dafür. Das macht es mir jedenfalls mal einfacher. Und weißt du zufällig auch wie die Frist von 7 Tagen anzuwenden ist? Also bis zum 15.11. wo der Vertrag beginnen würde, oder ab dem 15.11. ? Ich hatte noch nie so eine Situation.

  • Weder noch. Es zählt ab dem Tag nach dem zugangstag der Kündigung in der Firma. Wenn nachweislich vor 12 Uhr eingegangen zählt der Tag mit

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  • Ok also inhaltlich verstehe ich das so. Ich könnte jetzt hergehen und un zum Beispiel heute plus 7 Werktage den Vertrag kündigen und ich wäre fein raus? Ist das korrekt?

  • jaein.


    Die 7 Tage zählen ab Zugang. Sprich heute verschickt + Laufzeit des Briefs ist Eingang beim Betrieb. Ab da laufen die 7 Tage. Ist der Eingang nachweislich vor 12 Uhr zählt die Frist ab dem Tag ansonsten ab dem Tag drauf. Die Zustellung sollte immer nachweisbar sein (Einschreiben+Rückschein)

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  • Ok ich versuche es noch einmal. Das ich es wirklich verstehe. Ich schicke zum Beispiel morgen den Brief weg. Er kommt per Einschreiben meinetwegen ( großzügig gedacht) am Dienstag nach 12 Uhr an. Dann laufen die 7 Tage ab Mittwoch? Alle Tage oder nur Werktage?

  • Security-Mark ich habs. Natürlich selbsterklärend. Klar ab Briefeingang zählt eine Kündigungsfrist. Selbsterklärend. Sorry war auf dem Schlauch gestanden. Soviel durcheinander. Aber worum es mir geht ist das ich quasi bis zum 14.11.25 den anstehenden Vertrag kündigen kann ohne offiziell in ein Arbeitsverhältnis rein zu geraten. Ist das richtig? Das war auch der Punkt auf den ich hinaus wollte.

  • Ja korrekt

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  • Wo ist denn der Sitz deiner Firma? Ist es dir möglich dort bis morgen vor 12 Uhr aufzutauchen? Wenn ja, dann schreibe jetzt die Kündigung, rufe eine dir vertrauenswürdige Person die auch Zeit hat und fahrt dort gemeinsam hin. Deine Begleitperson sollte idealerweise den Inhalt des Schreibens kennen. Ferner dient deine Begleitperson bei Streitigkeiten als Zeuge.


    Nachdem wie sich mir der Sachverhalt gibt, wäre die Kündigung bei 7 Tagen Kündigungsfrist zum 31.10.2025 wirksam. Er sollte dafür aber bis morgen (wie oben erwähnt), beim Arbeitgeber ankommen.

  • Cricket danke schöne Idee, leider nicht umsetzbar. Kein Auto und der Sitz ist in Düsseldorf. Ich wohne bei Stuttgart. Aber alles gut. Ich warte nur noch auf den Vertrag des anderen AG's dann geht die Kündigung raus. Der andere AG weiß Bescheid über die Situation. Hier würde ich sowieso erst zum 01.12. beginnen. Mir ist nur wichtig das ich vor dem 15.11. da raus komme.

  • na doch da der Vertragsbeginn der 15.11. ist. Deshalb möchte ich zum 14.11. den Vertrag kündigen. Denn ab dem 15.11. wäre ich ja dann in einem offiziellen Arbeitsverhältnis. So müsste ich das ganze Arbeitsverhältnis kündigen. So muss ich nur einen ab dem 14.11. gültigen AV kündigen. Schlimm genug das es das Arbeitsgesetz einem so schwer macht und man nicht einfach zurücktreten kann. Naja. Aber Ihr habt mir sehr geholfen.

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