Hallo zusammen,
wir haben einen Mitarbeiter im Objekt mit einem ziemlich alten Vertrag, dort sind 60 Wochenstunden vereinbart.
Nun macht der Mitarbeiter immer wieder Ärger sobald der Dienstplan rausgeht ans Objekt und beharrt auf seine Stunden.
Um seine Stunden quasi wieder zu holen, reicht er für seine freien Tage eine Krankmeldung ein. Das fast monatlich.
Ich bin der Meinung wir können hier das Günstigkeitsprinzip anwenden, da hier der Tarifvertrag Hessen (173 Stunden im Durchschnitt von 3 Monaten) günstiger für den Mitarbeiter ist.
Unser NLL meint aber, könnte schwierig werden, er könnte auf die max. Stunden weiterhin beharren.
Wer hat nun Recht?
