Guten Tag, eine kurze Frage zur 173 Stunden Regelung: Ich habe das erste Quartal 2026 nach Dienstplan jeden Monat unter 173 Stunden gearbeitet. Ich habe einen Vollzeitvertrag in BW. Steht mir eine Ausgleichszahlung für die fehlenden Stunden zu und wenn ja, wann?
173 Stunden garantierte Arbeitszeit
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Steht im Vertrag ein Bezug zum Tarifvertrag? War es im jeweils ersten Dienstplan schon unter 173 Stunden?
Wurde die Firma nachweislich darauf hingewiesen das es zu wenig Stunden sind?
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Vielen Dank für die schnelle Antwort, Im Vertrag steht Bezug zum Manteltarifvertrag und unter 173 Stunden standen auch schon im jeweils ersten Dienstplan des Monats.
Ich habe meine Objekt-und Einsatzleiter nur mündlich darauf hingewiesen, also leider nicht nachweislich.
Ich bin noch in der Probezeit und eher vorsichtig mit Forderungen.
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Dann wird es im Zweifel eher schwierig hier einen ausgleich zu erhalten. Ausser dann über den rechtlichen/Gerichtlichen Weg der dann aber in der Probezeit mit großer Wahrscheinlichkeit auf eine Kündigung rausläuft.
Ich würde schriftlich (Mail oder Brief) mal bei den Zuständigen anfragen wie es aussieht mit den Stunden da du ja Vollzeit bist und die Stunden brauchst etc.
Hier muss man natürlich abwägen was einem wichtiger ist. Das die Firma sich korrekt verhält oder das man seinen Job behält. Jede Nachfrage kann in so einem Fall dann schon zu viel sein und zur Kündigung führen. Andererseits haben wir die Vorgaben durch die Tarife ja auch nicht zum Spaß sondern damit beide Seiten wissen was für Grenzen gelten.
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Ich danke dir für deine Einschätzung, die ich teile. Schade, dass man in unserer Branche den AG immer noch dermaßen ausgeliefert ist.
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Ich bin noch in der Probezeit und eher vorsichtig mit Forderungen.
Manchmal verstehe ich die Leute einfach nicht...
...Du bist bei einem Arbeitgeber, der Dir nicht die vereinbarten Mindeststunden zuteilt und Dir von sich aus keinen Ausgleich zahlt und bist vorsichtig mit der Forderung nach der Bezahlung, die Dir zusteht, weil Du in der Probezeit bist?
Willst Du wirklich bei einem Arbeitgeber arbeiten, der Dir Dein Geld nicht gibt und spielst den Duckmäuser?
Dann ist das wohl Deine Entscheidung...
Ich habe meine Objekt-und Einsatzleiter nur mündlich darauf hingewiesen, also leider nicht nachweislich.
Dann hole das schnellstens nach und verweise sachlich und neutral auf das, was sich bisher angesammelt hat.
Schade, dass man in unserer Branche den AG immer noch dermaßen ausgeliefert ist.
Ist man nicht.
Das oben Geschilderte musst Du nicht mit Dir machen lassen. Das wird aber nur anders, wenn Du forderst, was Dir zusteht. Tust Du das nicht oder zu schüchtern, z.B. weil noch in Probezeit, dann macht der, der denkt dass er der Stärkere ist was er will.
Die Sicherheitsbranche ist aktuell ein Arbeitnehmermarkt, es gibt genügend Firmen, die Mitarbeiter benötigen. Wenn Du nicht die Dir zustehende Bezahlung bekommst, dann kannst Du wechseln.
Ja, ein AG Wechsel kann ggf. mit Nachteilen verbunden sein, die muss man dann abwägen gegen faire Bezahlung.
Aber die Meisten suchen üblicherweise nach Gründen, warum sie nicht wechseln können statt alles dafür zu tun, um es zu können. Meiner Erfahrung nach fahren die besser, die sich etwas Neues suchen, wenn das Aktuelle unfair oder zu gering bezahlt wird oder aus anderen Gründen unangenehm ist. Das gilt nicht nur für die Sicherheitsbranche sondern generell.
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ich würde an deiner Stelle die Sachkundeprüfung machen falls noch nicht vorhanden dann würde ich den AG wescheln.
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Willst Du wirklich bei einem Arbeitgeber arbeiten, der Dir Dein Geld nicht gibt und spielst den Duckmäuser?
Dann ist das wohl Deine Entscheidung...
Ich bin seit vielen Jahre mit der inzwischen vierten Firma am Objekt und vier Jahre vor der Rente. Da wechselt man weniger leichtfertig. Danke für deine Gedanken, ich wollte ja auch erstmal hier die Rechtslage abklären.
Es gibt, wie unserer Branche üblich, leider sehr Unterschiedliche Auskünfte zu diesem Thema.
ich würde an deiner Stelle die Sachkundeprüfung machen falls noch nicht vorhanden dann würde ich den AG wescheln.
Ist vorhanden seit vielen Jahren.
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Ich bin seit vielen Jahre mit der inzwischen vierten Firma am Objekt und vier Jahre vor der Rente.
Das ist natürlich eine leicht andere Situation als noch recht jung einfach nur bei einem neuen Arbeitgeber, insofern kann ich da ein Zögern durchaus nachvollziehen.
Im bundesweiten Manteltarifvertrag ist der Anspruch für Vollzeitbeschäftigte von 173 Stunden monatlicher Arbeitszeit in §6 Nr. 2 festgeschrieben.
Sowohl im LTV (§7) als auch im Mantelergänzungstarifvertrag (§11) für BW sind 3 Monate Ausschlussfrist für gegenseitige Forderungen festgelegt.
Forderungen müssen generell schriftlich geltend gemacht werden.
Lehnt die Gegenpartei die Forderung ab, muss sie innerhalb von 3 Monaten gerichtlich geltend gemacht werden.
Theoretisch kann der Arbeitgeber mit Arbeitszeitkonten arbeiten, aber einen Anspruch auf die Bezahlung von 173 Stunden hast Du so oder so. Im Zweifelsfall musst Du die halt bei Nichtleistung wegen Arbeitsmangel im Rahmen der maximalen Arbeitszeit soweit möglich nachholen, wenn das auf betrieblicher Ebene so vereinbart ist (dazu müsste ein Betriebsrat etwas sagen können).
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