Bezahlung je nach Objekt ?

  • Hallo,
    nun habe ich eine Frage:
    Wenn mich mein Arbeitgeber an einem Objekt einsetzt,
    andem der kunde keine Werkschutzfachkraft fordert
    und logo auch bezahlt habe ich dann doch generell Anspruch auf meinen Lohn als Werkschutzfachkraft;
    oder muss ich mich mit dem niedriegeren Lohn zufrieden geben ?

  • dein stundenlohn sollte doch im arbeitsvertrag geregelt sein.


    oder steht dort etwa sowas wie "tariflohn je nach aufgabengebiet" drin ?

    "da trifft der podolski gleich zwei mal gegen polen und macht danach trotzdem ein gesicht wie der franjo pooth am geldautomaten"

  • Hallo Andreas,



    zunächst einmal gibt es die Grundgesetzlich verankerte sogenannte
    "Besitzstandswahrung".
    Das heißt,wenn du längere Zeit eine bestimmte Arbeit für einen bestimmten Lohn gemacht hast,so hast du auch bei Wegfall dieser Arbeit und Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz noch eine gewisse Zeit Anspruch auf deinen
    alten Lohn.Je länger du diese Tätigkeit gemacht hast,desto länger bekommst du auch den alten Lohn.
    So bekam z.B. ein WS-Mann,der 6 Jahre im WS tätig war,noch 9 Monate weiter den alten WS-Lohn,obwohl er auf eine "Normale Wachstelle" umgesetzt wurde,weil die WS-Wachstelle weggefallen war (Firma in Konkurs)
    (Vergleich beim AG Gelsenkirchen,dieser Wachmann hatte einen "Standard-Vertrag" als SK mit Lohn je nach Objekt).


    Hätte dieser Wachmann einen "Spezialisierten Arbeitsvertrag" gehabt
    (also Einstellung als Werkschutzmitarbeiter zu 12 € z.B.)
    so wäre er auf der Straße gelandet.


    Hierzu noch ein Beispiel:
    Die Firma Arnolds in Düsseldorf hatte bis vor 2 Jahren mehrere
    Aufträge im ÖPNV der DB AG und des VRR.Als diese neu ausgeschrieben
    wurden,wurde die Fa. von der DB AG-Tochter BSG (Bahnschutz)
    unterboten.Wie wurde auch ganz schnell klar,als die BSG an die MA von
    Arnolds herantrat und diesen die Übernahme anbot......weit unter Tarif....
    Ein kleiner Teil der Arnolds-MA nahm das Angebot an....aber über 130 MA
    blieben bei A. und konnten dort im "normalen Bereich" untergebracht werden.....
    Für jeden MA bedeutete das nämlich im Schnitt 3 € weniger im Portemonae...



    Wie du siehst,ist es immer eine Zweischneidige Angelegenheit,sich zu
    "Spezialisieren".......

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • zunächst erstmal vielen dank für die antworten,


    arbeitsvertrag muss ich leider erst mal nachsehen,...steht aber soweit ich mich erinnere eingestellt für objekt XY; dienstort OG.


    nun ich kenne meine "schöne " firma...(bzw. den dann zuständigen bereichsleiter) die knallen dir eine änderungskündigung....


    habe von dieser aktion auch den vertreter des kunden mal informiert...der ist nicht gerade begeistert, hat aber eben auch noch einen boss.


    er sagte mir: "und was wäre wenn ich dich unbedingt behalten möchte ? "
    :lol:


    mal sehn was passiert :wink:

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