Hallo Ihr wissenden und erfahrenen Wachleut,
hab jetzt endlich mein Lernmaterial für die Sachkundeprüfung bekommen und wissbegierig und voller Eifer stürzte ich mich auch gleich rein.
Aber da endecke ich schon die erste Frage die mit Logik und Verstand nicht zusammen zu kriegen sind. Halt für mich! :oops:
Vielleicht steh ich ja auch nur auf der Leitung, den dumm bin ich keineswegs!
Also folgendes
Gewaltmonoopol des Staates= Gewalt als äüßerstes Mittel der Machtausübung ist den staatlichen Organen erlaubt.
Widerspruch: wir dürfen das auch (Sicherheitsdienstler) nach §§859;860 BGB weil die Polizei ja net überall sein kann.
Und es heißt das die Polizei (staatl. Exikutive) Aufgaben einen Sicherheitsdienst übertragen kann.
So nun taucht aber in einer Frage auf:
Was unterscheidet rechtlich die Polizei vom Sicherheitsdienstleister?
A: Es gibt keien Unterscheidung, da beide für die Auftechterhaltung der Ordnung und Sicherheit eine Stellung Beziehen (iss natürlich Qutsch)
B: Private Sicherheitsdienstleister haben den Status von Hilfspolizisten und dürfen daher nur eingeschränktes Polizeirecht wahrnehmen. ( Warum nicht????)
C: Die Polizei untersteht der Länderhoheit. Sie nimmt obrigkeitliche Rechte wahr. Private Sicherheitsdienstleister haben Eingriffsbefugnisse auf der Grundlage der Jedermannrechte.(nur)
Wieso B nicht, wenn die Polizei das Recht hat bestimmte Aufgaben an SD weitergeben dürfen.
Das ich keine vollen Polizeilichen Maßnahmen durchführen darf ist mir schon klar, aber wenn ich im Auftrag der Polizei handeln soll, muss doch ein gewisses Recht bestehen, wenn ich Z.B. jemanden Handschellen anlege und festhalte damit der mir net wegläuft, dass ich net gleich mit Freiheitsberaubung u Körperverletztung angeklagt werde.
Genauso der Satz: können (SD) alle Rechte nutzen solange sie keinie Strafbaren Handlungen begehen ???
Das ist doch alles auslegungssache. Oder täusch ich mich so?
Naja ich bin ja gespannt was da raus kommt. :roll:
Bitte net zu viele Paragrahen und Gesetzte zitieren, lieber was von der Praxis das versteht man besser und kanns besser umsetzen.
Danke
:shock: oh oh ich glaub da wirds noch mehr Fragen geben so wie ich das sehe :shock:
Gruß
cedrwin
Verstand und Logik prallen aufeinander
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Zitat
Bitte net zu viele Paragrahen und Gesetzte zitieren, lieber was von der Praxis das versteht man besser und kanns besser umsetzen.
Irrglaube der Lernfaulen. Gesetze sind die Praxis. Es mag sein, dass manche in der Praxis anders handeln aber das ist gesetzwidrig.
ZitatDas ich keine vollen Polizeilichen Maßnahmen durchführen darf ist mir schon klar, aber wenn ich im Auftrag der Polizei handeln soll, muss doch ein gewisses Recht bestehen, wenn ich Z.B. jemanden Handschellen anlege und festhalte damit der mir net wegläuft, dass ich net gleich mit Freiheitsberaubung u Körperverletztung angeklagt werde.
Es gibt zwei Möglichkeiten hohheitliche Aufgabe auf Private zu übertragen, per Gesetz (welches dann die Befugnisse beschreibt, z.B. LuftVG, UZwBwG aber auch § 61 LNaturG BRB oder § 25 BJagdG, welcher sogar Zivilisten zu HiBe des StA macht) oder aufgrund der Polizei- und Ordnungsgesetze des Länder. Demnach kann die Polizei "andere Personen" mit Aufgaben "beauftragen". Das macht sie z.B. wenn sie Autos abschleppen läßt, das Abschleppunternehmen hat ja eigentliche keine hohheitliche Stellung und greift aber in das Eigentumsrecht des Autobesitzers ein.
ZitatWas unterscheidet rechtlich die Polizei vom Sicherheitsdienstleister?
Polizei handelt per Generalermächtigung, Sicherheitsdienst auf Einzelermächtigung oder Ausnahmeregelung.
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Irrglaube der Lernfaulen. Gesetze sind die Praxis. Es mag sein, dass manche in der Praxis anders handeln aber das ist gesetzwidrig.
Du ich bin nicht lernfaul, sonderen wenn ich Gesetze lerne dann will ich sie verstehen und das geht bei mir am besten mit Beispiele.
Was nützt es mir wenn ich ein Gesetz auswendig lerne aber den Inhalt nicht verstehe.
Gestzestexte sind nicht immer verständlich für manche, weil sie oft so verschachtelt und mit Ausnahmen versehen sind, dass du oben anfängst und unten weißt du garnicht mehr was du gelesen hast, zu mindestens bei manchen.
z.B. Nichtanzeige geplanter Straftaten § 138 StGB
wenn ich das mir anschaue sind da bald mehr §§§ und Zahlen als Worte. (grübel) das soll einer verstehen?
Gruß
cedrwin -
Du sollst ja nicht die Gesetze auswendig lernen sondern nur den Sinn der einzelnen Paragraphen verstehen.
Mir ist noch niemand begegnet, der z.B. den § 855 BGB (Besitzdiener) auswendig konnte.
Die Gesetze sind deshalb so unverständlich, da z.B. das StGB ursprünglich aus dem Jahr 1871 und das BGB ursprünglich aus dem Jahr 1890 stammt. Damals war die Rhetorik noch anderst.
Die Gesetze wurden in den letzten 120 jahren zwar dutzende Male geändert aber die ursprüngliche Rhetorik hat sich meist erhalten (Juristen-/Amtsdeutsch)Ich weiß auch nicht was Du mit dem § 138 StGB hast, der ist doch noch relativ einfach zu verstehen. :wink:
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der 138 StGB war nur als Beispiel gedacht
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Nix Logik. Solche Fragen sind wie bei der Führerscheinprüfung o.ä. zu bewerten. Deine Antwort B schließt generell ein, dass Sicherheitsdienste Hilfspolizisten sind und eingeschränkte Polizeirechte haben. Dies ist eher die Ausnahme als die Regel. Den Rest dazu hat ja Eugene Vidoq schon sehr schön erläutert.
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Zitat
Die Gesetze wurden in den letzten 120 jahren zwar dutzende Male geändert aber die ursprüngliche Rhetorik hat sich meist erhalten (Juristen-/Amtsdeutsch)
Wobei die "Standardgesetze" wie BGB, StGB, StPO, HGB u.a. noch ziemlich stringend sind. Allerdings bringt das Lesen des § 138 StGB nix, wenn ich den allgemeinen Teil des StGB nicht gelesen habe.
Ansatzweise Recht gebe Cedrwin bei Sätzen wie:
"Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer vollziehbaren Auflage nach § 9 Abs. 2 Satz 1, § 10 Abs. 2 Satz 3, § 17 Abs. 2 Satz 2 oder § 18 Abs. 2 Satz 2 oder einer vollziehbaren Anordnung nach § 9 Abs. 3, § 36 Abs. 3 Satz 1 oder Abs. 6, § 37 Abs. 1 Satz 2, § 39 Abs. 3, § 40 Abs. 5 Satz 2 oder § 46 Abs. 2 Satz 1 oder Abs. 3 Satz 1 zuwiderhandelt," [§53 (1) 4. WaffG]
Allerdings wird selbst das verständlich, wenn man das ganze Gesetz von vorne anfängt zu lesen.
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Was haste denn für Bücher zum Lernen? Ich find die von Boorberg ganz gut, denn da hat man meist gleich den Gesetzestext mit einer Erklärung und einem Beispiel auf einem Haufen.
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Tjaja, 2 Doofe ein Gedanke oder wie war das? :lol:
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Wenn ich denn da irgendwie hinkommen können sollte. Bei den paar Euro fufzig ist das meist sehr schwer... :?
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Zitat von Stephie-D
Wenn ich denn da irgendwie hinkommen können sollte. Bei den paar Euro fufzig ist das meist sehr schwer... :?
Na, kommst doch aus Richtung Lu dann oder? da kann man sich doch sicher irgendwie absprechen zwecks "Gruppenfahrt zum Räderspaß" :wink:
Ive kommt doch auch aus der Ecke KA dann.
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Falsch, ich komm eigentlich aus freiburg und bin nur ab und an zur Berufsschule in LU aber ich denke zu der Zeit in der ihr das Treffen machen wollt werd ich höchstwahrscheinlich nicht in LU sein, da ich ja eher selten Schule hab... :?
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Nach KA fahr ich schon so ne Stunde (mit dem Auto wohlgemerkt) Aber naja, erst mal kucken wnan und wo und wie genau wir das hier machen.
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Hallo Leute,
ich arbeite schon seit 12 Jahren im Sicherheitsdienst. Habe 1998 den §34a gemacht, nun kommen neue Kollegen (und alles Küken) die behaupten das dieser Schein nicht mehr gültig ist!!!!!! :shock:
Stimmt das???
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Vielen Dank
Bully -
Türlich ist der noch gültig... so ein Quark. Also das wär mir jetzt sehr neu, wenn der nicht mehr gültig wäre.
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Hallo Steffi u WSD,
danke erstmal für den Buchtip.
Ich habe mir ein Buch von Rene Jentzsch besorgt. War bei Ebay angeboten.
Habe das Buch mit der Anforderung von der IHK verglichen.
Die bayrische IHK will mehr über den Waffeneinsatz von Reizstoffen, Schlagstöcke, Handhabung und Training, Wirkung von Reizstoffen, Folge u.s.w. Schußwaffen weis ich ja Bescheid.
Aber in meinem Buch ist von dem überhaupt nix drin. Nur Schußwaffen.
Auch bei der Psycholigie fehlt einiges. Da verlangt die IHK eine ziemliche Ausführung.
Zudem kommt nocht DIN Normung über Tressorräume, Fenster und Zaunanlagen auch da sind Lücken.
Da ein Fachbuch und da noch ein Buch von der IHK empfohlen. Bei der Schulung bekommst du auch noch Lernmaterial.
Tja was tun?
Kannst du mir die ISBN Nr. und Tietel geben? Ich guck es mir mal an.
Gruß
cedrwin -
Zitat von bully
Hallo Leute,
ich arbeite schon seit 12 Jahren im Sicherheitsdienst. Habe 1998 den §34a gemacht, nun kommen neue Kollegen (und alles Küken) die behaupten das dieser Schein nicht mehr gültig ist!!!!!! :shock:
Stimmt das???
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Vielen Dank
BullyDefinitiv ist der Schein noch gültig - es wurde durch die Änderung der Bewachungsverordnung nur ein neues "System" eingeführt, bei dem eine Prüfung abgelegt wurde. Ob und inwiefern die Sachkundeprüfung in ihrer Thematik sinnvoll ist, lasse ich offen.
Fakt ist, dass Du davon nicht betroffen bist, wenn Du seit zwölf Jahren lückenlos in dem Gewerbe tätig bist. Kannst den neuen "Helden" ja mal die Praxis zeigen. Die Bremer IHK scheint denen, die die Prüfung bestehen, ja schon fast ein Diplom zu übergeben. Zumindest tut man so, als sei es eins.
So langsam kommen immer mehr Bremer hier an. Find ich gut!
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