Verstoß BGV C7 - welche Konsequenzen drohen ?

  • Hallo zusammen,


    welche Konsequenzen drohen einem Unternehmer wenn er gegen die BGV C7 verstößt, genauer §18, Ausrüstung mit Schusswaffen ? Wäre dies dann eine Ordnungswidrigkeit, und welche behördliche Stelle würde den Verstoß überprüfen bzw. registrieren ?


    Vielen Dank

  • Für Verstöße gegen die UVV wären zunächst einmal die Berufsgenossenschaften originär zuständig. Für unsere Branche wäre das die VBG.


    Bei Sachverhalten, die im Zusammenhang mit Schusswaffen stehen, wäre jedoch auch ein Verstoss gegen waffenrechtliche Bestimmungen denkbar, hier wäre dann je nach Örtlichkeit (bundesweit unterschiedliche sachliche Zuständigkeiten der verschiedenen Behörden!) die Polizei, das Ordnungsamt der Stadt/Gemeinde oder die Ordnungsbehörde der Kreisverwaltung Ansprechpartner.


    Was für Konsequenzen drohen hängt natürlich stark davon ab, was für ein Verstoß vorliegt. Ohne weiteres kann hier wohl niemand genauere Auskunft geben.
    Bei Owis nach §28 BGV C7 kommen grundsätzlich mindestens Geldbußen im 3-5 stelligen EUR-Bereich in Betracht, weitere Maßnahmen bleiben davon unbenommen.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Die VBG kann ein Bußgeld bis zu 10.000 € aussprechen, gegen ein Verstoß gegen die BGV C7. Es wäre wichtig zu wissen, welchen Absatz des § 18 verstoßen wurde. Keine 1/4 Schießübungen zu machen oder nicht waffenrechtlichen Personal einzusetzen. Wie guardian_bw schon schrieb, dann kommen noch andere Behörden mit ins Spiel.

    Erfahrung und Wissen zählt um die Dienstleistung sinnvoll umzusetzen.

  • Neu erstellte Beiträge unterliegen der Moderation und werden erst sichtbar, wenn sie durch einen Moderator geprüft und freigeschaltet wurden.

    Die letzte Antwort auf dieses Thema liegt mehr als 365 Tage zurück. Das Thema ist womöglich bereits veraltet. Bitte erstellen Sie ggf. ein neues Thema.