Beiträge von Dark Wing

    Zitat von Lobo

    Nein, ich habe nicht die Sicherheitsdienstler in die Täter Ecke gestellt, sondern diejenigen, die Angst haben das man Sie Identifiezieren kann. Und das gibt mir zu denken! Denk mal darüber nach! :wink:


    "Aus den Aussagen her schließe ich das Sie eher Gewalt schüren als das sie ihn unterbinden oder andere Dinge Treiben, die es nicht zulassen, das mann Sie Identifiezieren kann."
    Irgendwie hört sich das aber gar nicht so an :-((


    PPS Danke, den das ist unsere Aufgabe und ich brauch mich aufgrunddessen nicht verstecken. Nicht wenn unser Beruf mal irgendwann ernst genommen werden soll. Leider gibt es in unsere Branche immer wieder welche die es nur machen um endlich mal Wyatt Earp zu spielen! Die wollen natürlich nicht das man Ihre Namen liest.

    Dankai, vielleicht ist da was unpräzise rübergekommen.
    Fakt ist, da möchte sich jemand profilieren und das kann dir eine
    ganze Ecke Ärger einbringen, wenn das nicht richtig gemanaged wird.
    Vielleicht nötigt man dich sogar zu einem faulen Kompromiss. Kann gut sein.
    Meine lediglich, du sollst alles mit deinem Anwalt erledigen
    und dir nicht zuviele Sorgen machen.

    Zitat von Lobo

    Ich stelle Fest, das einige hier in diesem Beruf fehl am Platz sind.
    Aus den Aussagen her schließe ich das Sie eher Gewalt schüren als das sie ihn unterbinden oder andere Dinge Treiben, die es nicht zulassen, das mann Sie Identifiezieren kann. Wenn ich meinen Dienst ordentlich mache hab ich mir nichts Vorzuwerfen und kann ohne Bedenken meinen Ausweiß offen tragen.


    Der Gesetzgeber weiss schon, warum er ausdrücklich die Identifikation per Kennnummer zugelassen hat.
    Auch ich als Sicherheitsdienstler habe einen Mindestanspruch auf Diskretion.
    Wer mir und meinen Berufskollegen das nicht zugestehen will, dem muss ich unlautere Absichten unterstellen.
    Oder was machst du denn, wenn dein Mitarbeiter einen Migrationshintergrund hat, und einen Namen, den kein
    Mensch aussprechen, geschweige denn, sich merken kann ?!
    Oder was machst du mit weiblichen Sicherheitsmitarbeitern, die sich dann vielleicht mit blöden oder anzüglichen
    Anmachen rumschlagen müssen ...
    Stell dir vor, du hast einen ausgefallenen, vielleicht sogar blöden Namen, soll ich mich dann jeden Tag von irgendwelchen
    Blödmännern anstänkern lasen ?!
    Dann ist die Kennnummer wohl doch die ehrlichere Variante.
    Und vielleicht noch am Rande vermerkt: Siehst du vielleicht einen Polizisten, der seinen Namen offen trägt - ich habe noch keinen gesehen.
    Ich denke, du machst dir das alles ein bisschen zu einfach.
    Man muss eben nicht nur die Seiten von Safer City oder AntiFa-Seiten lesen, sondern auch mal die Tagespresse,
    da kann man nämlich nachlesen, dass oft genug Wachleute oder Kontroll-Schaffner Opfer von Übergriffen,
    Angriffen und Überfällen sind.
    Im übrigen frage ich mich wirklich, wo du herausgelesen haben willst, dass irgendeiner von uns "Gewalt schüren"
    oder "andere Dinge" treiben will. Das gehört wirklich ins Reich der Phantasie.

    Zitat von DanKai

    jedenfalls hat der Staatsapperat dann noch eine schöne ED behandlung vorgenommen (Hübsche Fotos, Fingerabdrücke Etc.)
    Wenn ich wirklich verurteilt werden sollte in welchem Strafmass bewegen wir uns da? mit geldstrafe und freiheitsstrafe bis 5 Jahre oder was sagt der Gesetzgeber dazu..


    DanKai, wie du aus vorangegangener Korrespondenz herauslesen
    kannst, wird dir das letzten Endes nur dein Anwalt beantworten können.
    Er wird dir helfen, deine derzeitige Position und die Ernsthaftigkeit der
    Beschuldigung (?) zu bestimmen.
    Was das Strafmass (sofern schuldig) angeht, es wird wohl zu einer
    Geldstrafe/Busse/etc. kommen, die "Zuchthäuser" sind voll, für dich ist kein Platz mehr *dukommsthiernetrein*.
    Könnte mir auch gut vorstellen, dass man das Verfahren gegen Zahlung
    einer Summe X an eine wohltätige Org. einstellt. Nur billig ist das in der Regel auch nicht.
    Dein Anwalt sollte in jedem Fall versuchen, dass dein Führungszeugnis sauber bleibt.
    (Es sei denn, da sind schon 99 Einträge ... :roll: ) In der Zwischenzeit, keep cool 8)
    Auch von mir die Besten Wünsche. Bis dahin.

    Ich leg mal los, wenn auch ein bisschen unsortiert ...


    Mindestlöhne haben nur einen Sinn, wenn man dann auch davon leben kann, und nicht nur vegetieren.
    Das Einkommen muss halt ein Auskommen sichern ...


    Es bringt überhaupt nix, wenn die Mindestlöhne dann so runtergerissen werden, dass der Staat Zuschüsse zahlt oder der Arbeitnehmer ergänzende Sozialhilfe (oder das entsprechende Pendant) beantragen muss.


    Als Grundlage/Idee kämen vielleicht die bisherigen Tarife (West) in Frage ... plus ein tüchtiger Schluck aus der Pulle obendrauf.
    Schliesslich muss das Paket "34a/Sachkunde/Prüfung" mittlerweile aus der eigenen Tasche bezahlt werden. Sind ja auch nicht gerade Peanuts.


    Ein Führungszeugnis ohne Einträge hat eben auch seinen Preis ...


    Zur Zeit schwärmt man ja so von 1,00 € - Jobs, die Geheimwaffe auf dem Arbeitsmarkt, die sollen´s bringen ...
    Und da man sich ja in deutschen Landen immer auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner einigt, lässt das Böses für die Zukunft erwarten.
    So humanoide Erscheinungsformen wie GÖD (die Billigkonkurrenz zu Verdi, die immer zu allem nicken) oder so ermutigen auch nicht gerade.


    Letztens habe ich beim Stöbern im Indernet auch mal bei Verdi vorbeigeschaut, in der "Sicherheitsnadel". Da wurde über Securicor berichtet. Die gingen mit der Sammelbüchse rund. Natürlich alles auf freiwilliger Basis. Da nutzt dann ein Mindestlohn auch nix mehr ...

    ... dann kann es auch nicht drin stehen ... :mecker:


    Bin mir da gerade nicht so ganz sicher :?: , aber diese Nummer *wachmann* gibt es auch erst seit Januar 2003 ...
    (also ... ausgebrütet Mitte 2002, in Kraft gesetzt Anfang/Mitte 01/2003)

    Schau mal der Einfachheit halber nach bei:


    Den "Almanach" hast du sicher auch :wink: ...
    "Lehrbuch für den Werkschutz und private Sicherheitsdienste"
    Boorberg-Verlag ( wo auch sonst :P ). 6. Auflage ... oder höher :?:
    Randnotiz 189, Seite 228 und Randnotiz 221, Seite 262


    Oder, wenn du zufällig das Regelwerk haben solltest, dann halt in den
    entsprechenden §en, nur sollte das alles neueren Datums sein, weil sonst
    evtl. noch nicht aktualisiert :idea:


    Greetz, Dark Wing

    Es ist tatsächlich so, dass für Wachleute in der Öffentlichkeit eine
    Ausweistragepflicht besteht (Offene Trageweise) ...
    "Der Gewerbetreibende hat Wachpersonen einen Ausweis auszustellen,
    der während des Wachdienstes mitzuführen und auf Verlangen den
    Beauftragten der zuständigen Behörde vorzuzeigen ist."
    "Wachpersonen, die Tätigkeiten nach § 34 a Abs. 1 Satz 5 Nr. 1
    und 3 GewO ausüben, haben sichtbar ein Namensschild oder eine
    Kennnummer zu tragen. Ein Verstoss gegen diese Vorschrift stellt
    eine Ordnungswidrigkeit dar"
    In § 11 BewachV wird noch ausgeführt, wie ein Ausweis auzusehen hat
    (Pflichtangaben) ...


    Es ist natürlich so, dass auch anderso Ausweistragepflicht besteht,
    dann jedoch auf einer anderen Basis, das sind dann Firmenbadges,
    Werksausweise etc. etc. die aufgrund von Betriebsvereinbarungen
    getragen werden sollen/müssen.

    ""dann fehlts dir an Überzeugungskraft""
    Kommt immer auf die Mittel an, die man einsetzt.
    Will auch nicht immer meinen .45er rausholen.


    was meinst du wie lang mein ausweis an meiner jacke hängt, wenn ich bei ner schlägerei rein gehen muss? genau, nicht lang.
    hab auch keine lust, dass sich dann irgend so ein heini den sich dann schnappt. und auf suchen hab ich noch weniger lust

    Wir sollen uns ja auch nicht rumprügeln, sondern deescalierende Gespräche führen. Irgendwann wird dein Gegenüber dann einsehen, dass er ein ganz schlechter Mensch ist und das es so nicht weitergehen kann. Was das Tragen des Ausweises angeht, da gibt es sicher auch Lösungen: Kleben, Aufbügeln, Annähen, Nieten, Auftätowieren :P


    klar hast du recht, dass es laut Gesetz, sein muss, aber ich hab schon einige events hinter mir und glaub mir, die wenigsten gäste wissen dass der ausweis sichtbar getragen werden muss.
    und falls doch einer was sagt, meine kollegen haben ihn die ganze zeit an mir offen sichtbar hängen sehen - ich ihren auch

    Klar, man muss keinen Schlaumeier noch schlauer machen als unbedingt nötig ...
    Das offene Tragen wurde seinerzeit ja auch mehr für die Kollegen im Bereich U-Bahn, ÖPNV etc. kreiert, weil es halt hier immer wieder zu Konflikt-Häufungen kam.

    ""heisst das, dass du immer anständig 50km/h in der stadt fährst""YEAH, tu´ich. Allerdings zugegebenermassen eher zwangsweise.
    Meine Automarke heisst ÖPNV. Ich konnte meinen Chauffeur bisher nicht überreden, ein bisschen auf die Tube zu drücken. :wink:


    ""ich führe meinen mit, wenn ihn einer sehen will, ok. aber, dass jeder a**** weis wie ich heis - nö das tut nicht not ""
    Gebe dir völlig recht, würde ich auch nicht wollen, hätte ich so´n Job. Aus diesem Grunde besteht ja grundsätzlich auch die absolut
    legale Möglichkeit, die Identität über eine Kenn-Nummer zu regeln, also den Ausweis bedingt zu anonymisieren.


    Ich möchte aber noch mal dran erinnern, dass wir hier von der Ausweistragepflicht bei Veranstaltungen reden, also vom Tragen in der
    Öffentlichkeit. Anderswo ist das okay, den Ausweis einfach nur mit sich zu führen. Dann muss man den eben nur auf Verlangen vorzeigen können.


    Leider ist es eben so, dass es immer wieder Leute gibt, die "uns" irgendwas am Zeug flicken wollen. Also wird es nur eine Frage der Zeit sein, bis irgendein Wicht daherkommt und schreit, :mecker: dass der böhze Onkel von de Sekiuhriti sich seinen Ausweis nich an die Brust getackert hat. Also: wenn man sich nicht unnötigerweise zur Zielscheibe für überflüssige Attacken machen möchte, bleibt einem nichts anderes übrig, als der Ausweistragepflicht nachzukommen.

    Nun, es ist eigentlich so, dass sich die Frage "ob" oder "ob nicht" gar nicht stellt. Die ausgesprochene Bitte einen Ausweis zu tragen, kommt nicht so sehr vom Arbeitgeber (weil das so toll aussieht und er Reklame für seinen Verein machen will) sondern vom Gesetzgeber, siehe § 34 a .... Der traut "uns" nämlich nicht, der Gesetzgeber. Der arme vom schwarzen Sheriff so schrecklich eingeschüchterte und aufs grausamste erschreckte Bürger soll wissen, welchen Brutalinski er an- oder verklagen kann, so er sich denn seiner Rechte vorenthalten sieht. Schliesslich sind "wir" ja auch nur Privat-Personen und keine Pozilei.


    Um sich nicht Repressalien auszusetzen oder selber noch einen gewissen Abstand (Diskretion) zu wahren, würde ich in der Öffentlichkeit immer den Ausweis mit Kennnummer vorziehen. Wie gut, dass niemand weiss, dass ich R.... heiss :-) Gell.... Dann muss er sich nämlich erst mal ne Nummer merken etc. und der Rest ... das macht auch erst mal Arbeit....


    Schlusswort:
    Es handelt sich um eine gesetzliche Auflage.
    Damit ist der Ausweis offen zu tragen. Das war´s. *wachmann*

    Zitat von DanKai


    ich habe heute eine Aufforderung zur Aussage von meinem Polzeipräsidium bekommen.


    DanKai, bin kein Jurist, aber ich sage dir: Bist du Beklagter, sollte dich definitiv Ärger erwarten und die Sache hat einen ernsten Anstrich würde ich nichts mehr ohne anwaltliche Begleitung (Strafrechtler) machen. Wenn du keine Kohle hast, beantrage Prozesskostenhilfe und/oder Pflichtverteidiger.


    Wir sind zwar nicht bei Miami Vice, aber du weisst vielleicht,
    was die "Miranda rights" sind, danach würde ich handeln:
    1. You have the right to remain silent.
    2. Anything you say can be used against you in a court of law.
    3. You have the right to have an attorney present now and during any future questioning.
    4. If you cannot afford an attorney, one will be appointed to you free of charge if you wish.


    In diesem Sinne, mache dir nicht zu viele Sorgen, sowas lähmt.

    Zitat von Kewman

    Ich habe letztens noch im Stellenmarkt einer Tageszeitung die Werbung einer Firma gesehen die Vorbereitungslehrgänge zur Sachkunde komerziell anbot.
    Darunter war dann zu lesen dass türkische Mitbürger die Lehrgänge auch in ihrer Muttersprache verfolgen könnten,andere Sprachen seien in Vorbereitung.
    Täusche ich mich da nun oder ist nicht einer der Grundvoraussetzungen zum Absolvieren der SK die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift?..naja...auf jeden Fall soweit dass man die Dozenten verstehen kann.. :roll:


    Die Betonung liegt auf kommerziell. Da verdient sich mal wieder einer ne goldene Nase :aetsch: ... Der Rest ist Schweigen :kotz:
    Ach ja, sind ja erst in der 3. Generation hier, da hat man von deutsch noch nie was gehört.
    Deswegen spricht man ja auch bei derartigen Informationsdefiziten liebevoll von Parallelgesellschaften :todlachen:

    Es ist eben so, dass man sich in der Branche geeinigt hat ...


    Der Arbeitgeber tut so, als ob er seine Leute bezahlt
    und die Leute tun so, als ob sie arbeiten ...


    Ist doch nur fair , oder .... :todlachen: