Beiträge von andreas

    hi,
    hatte auch mal ein problem...daher ......



    Eine Abmahnung, die ohne vorherige Anhörung des Betroffenen in die Personalakte aufgenommen wird, ist rechtswidrig. Der Arbeitnehmer muss zuvor die Gelegenheit haben, seine Sicht des Sachverhalts darzulegen. Darauf weist die Fachzeitschrift »Arbeitsrecht im Betrieb« (Bund-Verlag Gruppe, Frankfurt/ Main) unter Bezug auf ein Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt/Oder (6 Ca 61/99) hin.


    Zweck der Anhörungspflicht ist es, dass der Arbeitgeber sich mit der Gegendarstellung des Betroffenen auseinander setzt und seine Rüge möglicherweise korrigiert oder gar fallen lässt. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, in der Personalakte ein möglichst richtiges Bild des Mitarbeiters zu vermitteln. Die Personalakte ist ein höchst vertrauliches Dokument, das über das Weiterkommen des Beschäftigten in einem Unternehmen entscheiden kann. Berücksichtigt er bei einem Vorwurf die Gegendarstellung des Arbeitnehmers nicht, so verletzt er damit das Persönlichkeitsrecht des Mitarbeiters, so die Zeitschrift.


    Eine Anhörung muss im Vorfeld erfolgen und kann nicht nachgeholt werden. Ein nachträglich entfernter Eintrag könnte möglicherweise eine Lücke in der Nummerierung hinterlassen und zu späteren Spekulationen führen. Aus einem Abmahnungsschreiben muss im Übrigen zweifelsfrei hervorgehen, welches konkrete Verhalten dem Arbeitnehmer vorgeworfen wird und welche Vertragsverpflichtung er angeblich verletzt hat. Eine inhaltlich unbestimmte Abmahnung ist unwirksam und muss auf Verlangen des Arbeitnehmers ersatzlos aus der Personalakte entfernt werden.


    Außerdem müsst ihr sofort eine Gegendarstellung schreiben, welche auf alle Fälle in die Personalakte aufzunehmen ist.

    deister zu überlisten ist doch ganz einfach !
    habt ihr einen mircowellenherd ?
    1sec. genügt und das gerät ist beerdigt ! :lol:
    habe es zwar selbst noch nie gemacht, aber wozu hat man seine kollegen.
    ...und vor allem war kein ersatzgerät vorhanden :wink:
    zur nachahmung allerdings nicht empfohlen !

    also ein kumpel bessert sich seine kasse bei der gez auf..d.h. der arbeitet für die.


    reinlassen braucht man den nicht.
    auskunftspflichtig ist man aber.


    nur kann er die angaben meist nur schwer oder unzureichend prüfen.
    den fuß in die tür ? hat er noch nie gemacht, ist unzulässig.


    für diese leute ist aber. z. b. auffallend:
    sohn 25 jahre hat weder radio noch fernsehen angemeldet......hm..das glaubt eben heutzutage fast keiner mehr 8)
    oder
    selbstständige die geschäftlich kein radio angemeldet haben (hörfunk im kfz)...das glaubt dir heute nunmal auch keiner mehr :?


    ganz wichtig.....wer ein gewerbe angemeldet hat...so vor 10 jahren und leider sagt...autoradio habe ich schon immer...der ist doof...denn...
    dann zahlt er 10 jahre nach !!!! ab gewerbeanmeldung !


    hat er aber ein gerät.z.b. im auto gesehen kann er auch eine sog. zwangsanmeldung machen!


    haben die jungs mal lunte gerochen sind sie echt sauschwer wieder loszuwerden.


    ahso...der trick...habe gerät vor einer woche gekauft zieht auch nicht...der will dann einen beleg sehen !


    wichtig: ich arbeite nicht für die gez !

    tja und wir machen keinerlei kontrollrundgänge mehr :lol:
    der kunde will sparen, also keinerlei bestreifung mehr :cry:


    kontrolle der damenumkleide früher nur zu zweit !
    ein mann alleine...is nicht, kontrolle mehr oder weniger nicht durchführbar......"eigensicherung des mitarbeiters" :lol:


    hört sich zwar doof an ist aber so, denn was machste wenn die dame hinterher sagt du hast sie unsittlich berührt ???

    zunächst erstmal vielen dank für die antworten,


    arbeitsvertrag muss ich leider erst mal nachsehen,...steht aber soweit ich mich erinnere eingestellt für objekt XY; dienstort OG.


    nun ich kenne meine "schöne " firma...(bzw. den dann zuständigen bereichsleiter) die knallen dir eine änderungskündigung....


    habe von dieser aktion auch den vertreter des kunden mal informiert...der ist nicht gerade begeistert, hat aber eben auch noch einen boss.


    er sagte mir: "und was wäre wenn ich dich unbedingt behalten möchte ? "
    :lol:


    mal sehn was passiert :wink:

    na ja ich werde wohl eh das Objekt wechseln....gezwungenermassen....
    das jetzige wird von einem neuen Bereichsleiter übernommen, mit dem ich schon "stress" hatte...wollte das ich für weniger Geld arbeite......
    sucht immer Werkschutzfachkräfte,
    bezahlen will er aber immer nur für nen 34a !
    ...also über 2€ weniger....


    Bisher hatte ich 10 min. Anfahrt....bald habe ich über 40 min. ...aber dafür kann ich bei meinem alten Bereichsleiter bleiben, welcher mir auch meinen Tariflohn als Werkschutzfachkraft bezahlt und nicht blöd rummacht.
    :roll: 8)

    Hallo,
    nun habe ich eine Frage:
    Wenn mich mein Arbeitgeber an einem Objekt einsetzt,
    andem der kunde keine Werkschutzfachkraft fordert
    und logo auch bezahlt habe ich dann doch generell Anspruch auf meinen Lohn als Werkschutzfachkraft;
    oder muss ich mich mit dem niedriegeren Lohn zufrieden geben ?

    klar, ich bin ja aber nicht arbeitslos, ...und das steht auch auf meiner Seite...
    ich möchte mich Verändern...muss ich nun auch, hat aber andere Gründe.......
    der sucht für seinen kunden zum 01.03.2006 ne Werkschutzfachkraft...
    falls jemand aus Freiburg ( Schwarzwald ) kommen sollte und interesse hat, kann er oder sie sich gerne melden.....bekommt die Adresse der Consulting Firma von mir sogar kostenlos :D :lol:

    Neulich rief mich ein Arbeitsvermittler an, der meine Seite beim Arbeitsamt entdeckt hatte.
    Er hätte einen Job für mich als Werkschutzfachkraft......
    hm ...kurz überlegt, Termin vereinbart.
    Der wollte sage und schreibe 2000,-€ für die Vermittlung.
    Allerdings sagte ich Ihm, daß er mich angerufen hatte und nicht ich Ihn!
    Dann wollte er nur noch 1000,-€.
    Der hatte aber keine Ahnung was denn der vermeintliche Arbeitgeber bezahlen wollte.
    Es wäre aber eine große Firma......haha.....hab ihm empfohlen sich nen anderen zu suchen,
    denn ich bezahle solche Typen sicher nicht.


    Gibts sowas öffter ?

    mein arbeitgeber hat mir (und auch meinen kollegen) die zulagen gekürzt.
    bei der nachtschicht um 5 % ; sonntags um 15 %. :cry:
    alles ohne vorherige ankündigung. :evil:
    ist dies rechtlich haltbar ?

    hab vielen dank....leider würde die einstellung im saarland erfolgen, und die zahlen nur 8,09 € ! die ausbildung (ca.1500,-€) muss selbst bezahlt werden und dauert zwei wochen.
    suchen aber händeringend personal 8)

    Haben die Polizeibeamten nix besseres zu tun ?


    Können die nicht mal auch Verbrecher fangen ?


    Du hast den Schlagstock nicht geführt....und bist nicht beweispflichtig.


    Die "Ordnugshüter" müssen es schon beweisen können, sonst geht da nix.

    sorry, wusste ja nicht alles....
    so wie es sussieht hätte ich den an deiner stelle schon längst mit abmahnungen eingedeckt, daß ihm schlecht geworden wäre.
    ist auch ein feiner zug von dir sich auszusuchen, ob man weihnachten oder silvester arbeiten möchte......mich fragt da keiner.
    schmeiss den typen so schell wie möglich raus, ....
    wenn er aber schon in der probezeit so rumgemacht hat, warum hast du ihn behalten ?