Beiträge von SAH

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    ebenso sollte man in der lage sein türken und arabar auseinanderzuhalten.


    .....sollte man das?
    glaub ich nicht, halte eigentlich nichts von Gleichmacherei und so nen Zeug, aber in diesem Fall muß ich keine Unterschiede kennen. Haben eh alle die gleichen Macken.


    Nein, nein bitte nicht auf die rechte Schiene mit mir, im Gegenteil, wären diese Typen nicht mehr da, wär ein Großteil der Geschäftsgrundlage auf und davon...........

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    Kollegen die Ausländer sind bzw eine andere Nationalität haben wie ich


    Dachte das wär das Gleiche!


    Heißt heute eh Mitbürger mit Migrationshintergrund!


    8%....?


    Auf was für Ideen kommen eigentlich diese Schmalspur, Dünnbrett bohrenden Halbwelt Discobetreiber noch?


    Wie ich das machen würde?
    Den Disco-Chef ein Wochenende selbst die Tür machen lassen mit dem Effekt am Wochenende drauf die 0 % Regel durchsetzen zu müssen(oder dürfen!)


    Aber Vorsicht, wie wir aus dem anderen Threat gelernt haben: Das AGG nicht vergessen!

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    Im rechtswissenschaftlichen Sinn i.S.d. § 249 BGB ist ein Schaden eine materielle oder ideelle Verschlechterung eines Rechtsgutes, die durch ein schädigendes Ereignis entsteht. Der Zustand des Rechtsgutes unmittelbar vor dem schädigenden Ereignis wird mit dem Zustand nach dem schädigenden Ereignis verglichen. Der Unterschied zwischen beiden ist der Schaden.


    Rechtsgüter sind z.B.: Leben, Leib, Freiheit, Eigentum, Ehre oder ein anderes Rechtsgut.


    Wie es halt so ist im Leben:
    Recht haben und vor Gericht Recht bekommen sind zweierlei!


    Das mit dem AGG ist einer der dümmsten Einfälle unserer Legislative-wo wirds den umgesetzt? Bei der Wehrpflicht? Dort auch nicht!
    Wenn ich ein bischen Überlege fällt mir schon noch mehr zu diesem Unsinn ein.
    Hauptsache man fügt einem Proll im Sinne des BGB § 249 keinen Schaden zu *dukommsthiernetrein* ???


    Würden wir in unserem Job, und da meine ich auch die öffentliche Sicherheit, die Gesetzgebung Haarklein auslegen, wären wir alle zum Nichtstun verurteilt.
    Nur wer nichts tut macht nix falsches, ah stimmt nicht da wäre z.B. § 323c StGB, also das geht auch nicht :(


    Kurz und gut: Ich bin froh, dass solche Rechtsversteher wie Schattenmann nicht zu meiner potentiellen Kundschaft gehören!
    Die sind etwas dümmer, und das ist auch gut so! Die holen höchstens mal die Polizei in der Hoffnung durch sie Einlaß zu bekommen. Und selbst die Polizei hat mir noch nie gesagt, dass ich einen Diskriminiere wenn ich ihn draußen lasse!


    Womit sich der Kreis bei einer praxisbezogenen Auslegung der Gesetze wieder schließen dürfte!

    Bier ist Bier und Schnaps ist Schnaps!


    Will sagen, ich für mein Teil tu Zuhause nichts für die Studienfächer, das liegt nicht am fehlenden Interesse, sondern an der fehlenden Zeit neben Job, Familie usw.....


    Wenn ich in Altenholz bin, dann widme ich mich aber voll und ganz dem Studium, dann lasse ich die Probleme und Sorgen Zuhause. Diese Methode hat bis jetzt bei mir ganz Gut geklappt. Aber im Prinzip muß jeder das für sich selbst herausfinden wie er damit Klar kommt.
    Viele haben das eine oder andere Fach auch schon mal gehabt, dehnen fällt das Leichter!

    Also jetzt möchte ich als Insider was zum Bachelor sagen:


    Der Kurs, zum bisherigen Studiengang, der im Januar begann, war so stark besetzt wie nie zuvor.


    Dekan Brenneisen sprach wörtlich davon diesen Studiengang solange paralell weiterlaufen zu lassen, wie die entsprechende Nachfrage dafür besteht.


    Schaut man sich die Zusammensetzung der Kurse mal an, wird einem schnell klar, dass dieser Studiengang weiterhin Bestand haben wird:
    50 % der Teilnehmer werden vom BFD gefördert. Der zahlt bis max. 12 000€für sämtliche Schulungsmaßnahmen!
    Bei 13 000-16 000€ Kosten wird es schwer werden Ex Soldaten zu gewinnen!
    Mittlerweile schwenkt man um, und bietet für Absolventen des bisherigen Studiums an, den Bachelor drauf zu legen für ca 6000€.


    So das ist der aktuelle Stand 01/07!

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    Bin da aber auch ehrlich, wer schon ander Tür pöpelt weil er nicht reingelassen wird hat es auf dauer Schwer bei mir


    Genau was ich sagte:
    Man muß dem "Gast" Alternativen geben wie z.B. nimms hin und gehe ohne Theater dann siehts nächste Woche besser aus.
    Sollte man aber wissen, dass man diesen Gast nie rein lassen will, sollte man diese Variante besser sein lassen.


    Im übrigen bestimmt der Hausherr wer sein Publikum stellt, hat der an einem Abend nur Bock auf auf 180 cm große Blondinen, dann ist das halt so! Ich bestimme doch auch wer bei mir Zuhause rein kann.
    Mit Diskriminierung hat das nichts zu tun, solange man hier die richtigen Worte findet.


    Jede Ü 30 Party wäre ja den Twenties gegenüber demnach ja auch Diskriminierung!

    Wenn Du jemanden abweißt wird der sich immer auf den Schlips getreten fühlen.
    Um es mal mit Worten der Psychologie zu sagen: Du rufst beim abgewiesenem eine Reaktanz hervor, das ist die Reaktion auf die von Dir eingeschränkte Freiheitsentscheidung des Abgewiesenen. Dies führt oft zur Aggression des Abgewiesenen, der seine Freiheit(in diesem Fall wo er hin will) so wieder herstellen will.
    Machst Du das plump oder assig ist die Wahrscheinlichkeit hoch, das sich die Leute auf den Schlips getreten fühlen, bist aber freundlich und sachlich zu diesen Personen und nennst ihnen mehere Alternativen wo sie hingehen können oder wann sie in Deinen Laden kommen können, dann werden sie Dich nicht lieben, aber zumindest ohne Randale davon ziehen.

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    trainer:
    ich habe damals gelernt, dass man im zweifelsfall besser nur das macht, was man selber verantworten kann. wenn du jemanden festhälst, auf basis der beschreibung deines kollegen und es stellt sich herraus, dass es der falsche war - dann bist du leider persönlich im tatbestandsmerkmal der freiheitsberaubung. also achtung.


    §16 StGB, evt. noch § 17 StGB!


    Die könnten dann ggf. weiterhelfen!

    Wenn das der größte Vorwurf ist.........
    Das kommt in der Erwachsenenbildung doch überall mal vor, einer kommt zur Umschulung aus einem bestimmten Bereich, und kann dann in einem bestimmten Fach mehr erzählen als ein anderer Dozent. Da sollte man flexibel sein.
    Und das Versprechen/Beabsichtigen von Arbeitsverträgen ist in dieser Branche wirklich leider auch die Regel um Lehrgänge zu verkaufen!
    Ich bin kein MA von Langenberg, kannn aber nur bestätigen, dass alle Dozenten, die ich kennen gelernt habe im Leben stehen und keine Dummys sind.

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    Finanziert von Dir/Euch???
    Oder von der ArGe oder den Leutchen selbst???


    Bei uns siehts so aus, dass der/die Praktikant(in) eine angemessene Aufwandsentschädigung bekommt.

    Ralliart nahm es mir vorweg:
    Tuning ist nicht immer was Positives, meine sind im Original Zustand, und Helmut, wenn Du diese angegebenen 200K Schuß durch eine andere Waffe abgibst, wird diese auch Störungen aufweisen. Frag z.B. mal Leute vom Zoll mit ihren(noch)SIG!

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    Habe früher Glock geschossen, 17, 22, und 26 und da hatte ich öfter mal Störungen.


    Da bist ja ein Unikat!
    Jeder den ich aus der Branche kenne schwört vor allem wegen der nicht vorhandenen Störanfälligkeit auf Glock!
    Hab im Schrank u.a. die 17 und die 19 und nie Probleme damit gehabt 8) (nicht im Schrank, und nicht auf`m Schießstand!)

    Power in HH, machen unter anderem alle HSV Spiele.
    Empfehle Dir wärmstens zuerst ein Praktikum zu machen.
    Nur so wirst Du, ohne vorher Geld auszugeben, feststellen, ob der Job zu Dir, und Du zum Job passt.
    So halte ich das mit meinen Leuten, 2 Wochen Praktikum, danach 34a oder Ciao Bella!
    Wird im übrigen, zumindest bei uns, von der IHK so gedultet.

    Der gute Mann hat ja die entsprechenden Semester mit einer Prüfung abgeschloßen!


    Und die Antwort "nein" habe ich auch schon viele male gedreht :lol:


    Ist halt immer so, wenn man was erreichen will, macht man es selbst. Geht zwar etwas länger, als wenn man Tips bekommt, dafür hat man sichs dann selbst erarbeitet.

    Bin zur Zeit mit einigen MA von Langenberg in Altenholz.
    Sind alles ehemalige Zeitsoldaten mit fundiertem Wissen über die Branche.
    Konnte jetzt nix negatives an diesen Leuten feststellen.

    Hab da mal ne Frage, bevor ich mich durch die BewachV arbeite:
    Hab nen Ex Mitarbeiter der Früher Veranstaltungen und so gemacht hat.
    Nun ist dieser Familienvater, der im Nebenjob den Industrie/Chemiemeister macht.
    Familienvater=Geld nötig :( also will wieder auf 400€ arbeiten.
    Meisterschule=wenig Zeit z.B. Sachkundeunterrichtung+Prüfung.
    Nun meine Frage, lt. Bewachv (§5) kann einem die Sachkundeprüfung zuerkannt werden, wenn man in seinem erlernten Beruf entsprechende Themen wie Recht unterrichtet und abgeprüft bekommen hat.
    Und ich meine hier nicht Polizisten, MP usw.
    Er hatte in den ersten 2 Semestern unheimlich viel mit Recht und Sicherheit zu tun, Zwischenprüfung auch bestanden.
    Gibts hier ne Chance, falls ja wie packt man das an?

    Dumm ist nur wer Dummes tut.
    Dummes tut der, der seine beruflichen Rechte und Pflichten nicht kennt.
    Persönlich finde ich es richtig, das sich jeder Veranstaltungsschützer verteidigen kann, und zwar mit angemessenen Mitteln.
    Deswegen sollten aber trotzdem die Vorschriften des Waffengesetzes eingehalten werden. So wird es den vernünftigen, ausgebildeten und profesionellen Leuten unserer Branche ermöglicht, völlig legal ein entsprechendes Abwehrmittel an Veranstaltungen zu führen.
    Wie der Verfasser dieses Thema seine Sachkundeprüfung bestanden hat frage ich mich an dieser Stelle ernsthaft.
    Die von Ihm gestellte Frage sollte sich jeder Veranstaltungsschützer, von Anbeginn seiner Tätigkeit selbst beantworten können, z.B. durch Studium der entsprechenden gesetzlichen Vorschriften :shock: