Zitat
Im rechtswissenschaftlichen Sinn i.S.d. § 249 BGB ist ein Schaden eine materielle oder ideelle Verschlechterung eines Rechtsgutes, die durch ein schädigendes Ereignis entsteht. Der Zustand des Rechtsgutes unmittelbar vor dem schädigenden Ereignis wird mit dem Zustand nach dem schädigenden Ereignis verglichen. Der Unterschied zwischen beiden ist der Schaden.
Rechtsgüter sind z.B.: Leben, Leib, Freiheit, Eigentum, Ehre oder ein anderes Rechtsgut.
Wie es halt so ist im Leben:
Recht haben und vor Gericht Recht bekommen sind zweierlei!
Das mit dem AGG ist einer der dümmsten Einfälle unserer Legislative-wo wirds den umgesetzt? Bei der Wehrpflicht? Dort auch nicht!
Wenn ich ein bischen Überlege fällt mir schon noch mehr zu diesem Unsinn ein.
Hauptsache man fügt einem Proll im Sinne des BGB § 249 keinen Schaden zu *dukommsthiernetrein* ???
Würden wir in unserem Job, und da meine ich auch die öffentliche Sicherheit, die Gesetzgebung Haarklein auslegen, wären wir alle zum Nichtstun verurteilt.
Nur wer nichts tut macht nix falsches, ah stimmt nicht da wäre z.B. § 323c StGB, also das geht auch nicht
Kurz und gut: Ich bin froh, dass solche Rechtsversteher wie Schattenmann nicht zu meiner potentiellen Kundschaft gehören!
Die sind etwas dümmer, und das ist auch gut so! Die holen höchstens mal die Polizei in der Hoffnung durch sie Einlaß zu bekommen. Und selbst die Polizei hat mir noch nie gesagt, dass ich einen Diskriminiere wenn ich ihn draußen lasse!
Womit sich der Kreis bei einer praxisbezogenen Auslegung der Gesetze wieder schließen dürfte!