Beiträge von MartinL

    1. An MartinL: Was soll dieser durchgehend vorherrschende aggressive Tonfall?


    Es liest sich tatsächlich etwas aggressiver als es eigentlich gemeint war. Als mir das aufgefallen ist, war die Zeitspanne in der man editieren darf aber bereits abgelaufen.


    Aber grundsätzlich: Ich mag' es nicht, wenn jemand nachweislich falsche Aussagen trifft. Sich mal zu irren ist absolut OK, passiert mir auch, aber wenn man dann auch noch drauf hingewiesen wird und dann einfach nochmal falsche Quellenarbeit abliefert, hilft das keinem, insbesondere nicht in einem Fachforum.


    Zu 2.: Danke für den Hinweis.


    Die Änderung ist - wie in Deinem Link auch nachzulesen - ja jetzt schon lange Zeit im Gespräch und auch schon länger in konkreter Bearbeitung, diesbezüglich habe ich mit einigen Mitgliedern des zuständigen Fachausschusses der VBG auch schon vor Jahren gesprochen. Aber merklich Bewegung sehe ich da leider nicht, obwohl die Änderung deutlich mehr unternehmerische Freiheiten zuließe - oder vielleicht auch genau deswegen. Ein Schelm, wer...

    Was möchtest Du uns damit sagen?


    Dass Du immer noch nicht verstanden hast, dass diese Regelung für Waffen ohne Fallsicherung gilt?


    Das wird langsam klar.


    Was machst Du denn bei Waffen mit Schlagbolzenschloss, die so einen alten technischen Krimskrams wie einen "entspannbaren Hahn" gar nicht mehr haben? Auch nicht fertigladen? :S


    Frag' doch einfach mal bei der VBG nach, die Du hier so fleissig zitierst... dann müsstest Du auch keine falschen Informationen verbreiten.

    Pistolen im GWT, aha!
    In der einen Hand den Koffer, für die andere Hand die teilgeladene Pistole.
    BGV C7: Wach- und Sicherungsdienste, § 20: Führen von Schusswaffen und Mitführen von Munition


    MfG Aufseher


    Wenn mann keine Ah... äh...



    ...Fallsicherung (wie praktisch jede moderne Dienstwaffe) hat, und bei der Glock sogar noch eine Schlagbolzensicherung.


    Auf gut Deutsch, wenn die Waffe nicht so ein Kernschrott ist, wie er von manchen GWT-Unternehmen immernoch eingesetzt wird, dann darf, kann und sollte(!!!) man sie auch fertiggeladen führen. Oder sie lieber gleich in der Firma lassen.



    Kann ich bei der Glock sichergehen, daß sich kein schuß lösen kann trotz eines New York Triggers?


    Ja.


    Der "unbeabsichtigte" Schuss löst sich durch den Idioten am Abzug. Und durch (praktisch) nichts Anderes.


    Wie begründen sie Ihre Vorurteile?


    Filmwissen, Spieleerfahrungen, Internetheldengeschichten.


    Defacto geben sich .45 ACP und 9x19 Luger bei richtiger Geschossauswahl nichts, ausser dass 9x19 einen niedrigeren Rückstossimpuls und eine höhere Magazinkapazität (oder alternativ kleinere Waffenabmessungen) bietet.


    Das Wichtigste für's Wirken ist im Übrigen das Treffen.


    Da kommen genau die Punkte in's Spiel, die Doph anführt: Kosten und Sicherheit im Umgang.


    Und da wird's mir schon wieder ganz anders, wenn ich hier "New York Trigger", ".357 Magnum", ".45 ACP" und "Beinholster" lese... :S

    Ich denke mit der P8 kommt man auch nicht viel weiter.
    Mich würde hier der Lohn sehr stark interessieren. Aber ich denke dort gibt es auch einen Stundenohn von max13Euro.


    Gruss


    Das ist schon ein "bisschen" mehr, wobei man da nicht von "Stundenlohn" reden kann. Du bist 24h auf einem Schiff und es kann "jederzeit" (nachts eher unwahrscheinlich) zu einem Vorfall kommen. Die Art zu arbeiten ist schon eine andere als an Land...


    Welche anderen Qualifikationen oder welche berufsrelevanten Schlüsselqualifikationen müssten die Sicherheitskräfte den haben?


    Siehe oben, die Mindestqualifikationen sind recht detailliert vorgegeben. Weitaus detaillierter als für Firmen nach §34 GewO.


    Es stellt sich aber auch die Frage: Wann sollte eine Schusswaffe nach deutschem und oder internationalem Recht (Beispiel: Notwehr oder auch See- oder Völkerecht) zum Einsatz kommen?


    Nach deutschem Recht kann nur ein gegenwärtiger rechtwidriger Angriff unter Beachtung der Erforderlichkeit den Einsatz der Schusswaffen rechtfertigen. Geht man davon aus, dass der gegenwärtige rechtwidrige Angriff beim annähern eines Seeräuberschiffes vorliegt oder unmittelbar bevorsteht, könnten Warnschüsse oder gezielte Schüsse auf die Motoren des Seeräuberschiffes (meist kleine Schnellboote) ein geeignetes Mittel sein. Handfeuerwaffen, wie eine Pistole oder ein Revolver sind dazu keinesfalls zweckmäßig!


    (Halbautomatische) Gewehre sind genauso "Handfeuerwaffen" wie Pistolen und Revolver. Mit den "schweren Waffen", von denen der Artikel spricht, sind leichte Kriegwaffen wie Maschinengewehre gemeint, deren Freigabe für Sicherheitsunternehmen nach §31 GewO im Gesetzgebungprozess kurzfristig zur Diskussion stand. Was Du eher meinst, sind "Faustfeuerwaffen", die im deutschen inländischen Bewachungsgewerbe eher üblich sind.


    In den Unterlagen zu einer Informationsveranstaltung des BAFA (die sind für die Zertifizierung der Unternehmen zuständig) zum Thema aus dem Jahr 2013 sind auf Seite 9 in einer Muster-WBK z.B. beispielhaft Selbstladegewehre vom Typ "SAR M41 Kommando" aufgeführt, der Ex-Bundi würde sagen "'n G3(K)".


    Bewaffneter Schutz von Seeschiffen – Waffenrechtliche Erlaubnisse (pdf 531 KByte)
    03_waffenrechtliche_erlaubnisse_polizei_hh.pdf
    Christina Gerstle – Polizei Hamburg


    Wer den Gesetzgeber dazu gebracht hat, Kurzwaffen verpflichtend in das Ausstattungssoll aufzunehmen (anstatt nur optional) - keine Ahnung. Denn die sind wirklich nicht besonders zweckmässig, bis es eigentlich schon zu spät ist...


    Wann die Schusswaffe zum Einsatz kommt? Das ist eigentlich recht einfach: Im Rahmen der von der Firma festzulegenden Eskalationsstufen/SOP/ROE und allerspätestens im Falle der Notwehr und Nothilfe, nicht anders als in Deutschland auch.


    Aus meiner Sicht wären aber neben den waffenrechtlichen Möglichkeiten auch noch andere Sicherheitsmaßnahmen sinnvoll. Zum Beispiel Abwehrraken, NATO-Drahtrollen, Schallkanonen oder Wasserspritzen!


    Das nennt sich "Best Management Practices", derzeit in der Version 4 (BMP4) und hat die Piraten bis zur grossflächigen Nutzung von bewaffneten Sicherheitsteams nicht gross von Angriffsversuchen und erfolgreichen Kaperungen abgehalten.


    Im Übrigen sind "Schallkanonen" auf See aufgrund der üblichen Rahmenbedingungen mehr oder minder nutzlos und "Abwehrraketen" (was auch immer Du damit meinst) auf vielen Schffen aus Sicherheitsgründen nicht nutzbar.




    Allem voran muss aber die Polizei und oder das Militär den notwenigen Schutz bieten.


    Die Polizei und das Militär haben hierbei aber den Offenbarungseid geleistet, denn ein individueller Schutz der Schiffe ist aus Gründen der Personalkapazität grundsätzlich und aufgrund der Gegebenheiten an Bord auch nicht nach den speziellen Anforderungen möglich. Die Marine wollte z.B. für sowas mit 18 Mann anrücken, während deutsche Firmen das mit 4 Mann durchführen (müssen), wären Briten und andere mittlerweile nur noch mit 3 oder sogar nur 2 Mann an Bord sind...


    Und auch der Schutz der Fläche durch die Marinen dieser Welt hat keine Abhilfe geschaffen, denn die betroffenen Flächen waren spätestens seit Nutzung von Mutterschiffen durch die Piraten viel zu gross bei immer kleiner werdenden Verteidigungsbudgets und immer kleineren Marinen.


    Tatsächlich hat den Piraten erst das breite Auftauchen von bewaffnetem Widerstand bei Angriffsversuchen den Wind aus den Segeln genommen. Die Gefahr durch ein Aufbringen der internationalen Seestreitkräfte bei einem der immer häufiger nicht erfolgreich verlaufenen bzw. abgebrochenen Angriff hat dann das Übrige dazu beigetragen.




    Um dem Problem der Piraterie aber wirklich entgegenzuwirken, muss die Ursache beseitigt werden!


    Da fehlt's sowohl am politischen Willen (weltweit, aber insbesondere auch bei uns) als auch an der militärischen Durchsetzbarkeit (in Deutschland).



    für mich ist dieses vorhaben ein witz. ich glaube nicht das die piraten sich vom kleinen wachmann mit der pistole erschrecken lassen.... dazu bräuchte man schon andere geschütze die für uns tabu sind.


    Siehe oben, erstaunlicherweise hat das Konzept gut funktioniert. Und das, obwohl die meisten Dienstleister keine "anderen Geschütze" auffahren als die Deutschen, von ein paar Ausnahmen mal abgesehen (wie sinnvoll ein PKM an Bord in Hand eines Sri Lankesen oder Phillipino im Vergleich zu einem halbautomatischen Gewehr mit brauchbarem Schützen ist sicher eine interessante Diskussion...).
    Kurzum: Was die Jungs wirklich brauchen, haben sie. (Nicht zu verwechseln mit "was sie gerne hätten"... ^^ )


    Da diese Aussage falsch ist, möchte ich Dir gerne eine etwas ausführlichere Antwort geben, auch wenn die Frage und das Thema schon ein bisschen älter sind.
    Aber vielleicht interessiert's ja den einen oder anderen:


    Welche Voraussetzungen muss ein Mitarbeiter erfüllen?


    Gruss


    Neben der "üblichen" Zuverlässigkeit (§8 SeeBewachV) und Eignung (§9 SeeBewachV, Besonderheit hier: es muss tatsächlich ein "Alkohol- und Drogentest" abgegeben werden) muss ein Mitarbeiter eines zertifizierten maritimen Bewachungsunternehmens nach §31 GewO auch sachkundig i.S.d. §10 SeeBewachV (Seeschiffbewachungsverordnung) sein:


    SeeBewachV - Einzelnorm


    Details über die nachzuweisenden Kenntnisse finden sich in der Anlage zu §10 Abs. 1 SeeBewachV:


    SeeBewachV - Einzelnorm


    Das Ganze ist recht umfangreich und überschneidet sich mit einigen "klassischen" Nachweisen wie der WSK nach §7 WaffG, der SKP nach §34a, einem Ersthelfernachweis und dem "Basic Safety" Lehrgang nach STCW95, hat zusätzlich aber noch ein paar Sachen "on top".
    Zumindest in der englischen Sprache sollte man in Schrift und Wort flüssig sein, da man sich in vielen Ländern bei Bedarf auch mal gegen sture Behördenmitarbeiter o.ä. durchsetzen können muss. Einfaches Schulenglisch reicht da meist nicht.


    Das sind die Minimalanforderungen.


    Die Firmen suchen sich ihr Personal darüber hinaus natürlich auch noch nach weiteren Kriterien und Gesichtsprunkten aus.
    Da es auf dem Markt mittlerweile eine Reihe Interessenten mit umfangreicher Einsatzerfahrung gibt, können sich die Personaler Leute mit entsprechend passendem Hintergrund aussuchen.




    Ja, man ist an das deutsche Waffengesetz gebunden. Aber das bedeutet nicht, dass man sich da mit "dem treuen Smith & Wesson Revolver" rumtreiben muss. Das "muss" man nichtmal in Deutschland, ausser man sucht sich einen Job bei einer entsprechenden Firma...


    Sowas hier ist z.B. nach deutschem Waffenrecht und SeeBewachV "problemlos" für zertifizierte Firmen auf die Firmen-WBK zu erwerben, wobei die Nutzung einer Langwaffe sogar zwingend vorgeschrieben ist (siehe auch §14 Seeschiffbewachungsdurchführungsverordnung; [url)SeeBewachDV - Einzelnorm]SeeBewachDV[/url]):


    Heckler & Koch :: Produktbeschreibung | MR308


    Damit ist man der vergammelten AK meist überlegen und dem rostigen PKM zumindest ebenbürtig.
    Das Gesetz setzt sogar die Nutzung von Kurzwaffen als "Backup" voraus, auch wenn das nur eingeschränkt zweckmässig ist.



    als Erfahrung würde ich des schon machen weiß einer vielleicht wie Lang so ein Einsatz dauert und wie viel da da der Lohn ist?


    Ganz ehrlich und nicht böse gemeint? Wenn Du schon so fragen musst: Vergiss' es. ;)


    Der Markt ist winzig, es gibt nur ein knappes dutzend zertifizierter Firmen in Deutschland, vovon ein Drittel nicht aus Deutschland kommt und vom Rest nicht alle operativ tätig sind.
    Die Bedrohungslage ändert sich, und damit auch der Markt. 2011-2012 war noch eine gute Zeit, in die Branche einzusteigen, jetzt nicht mehr.