Beiträge von Holmeise

    Meine Meinung:

    Das Ganze zielt darauf ab, schwarze Schafe vor allem im Veranstaltungs-, Türsteher- und Doorguardbereich festzustellen. Sub-Sub-Sub ist in den Sparten keine Seltenheit. Viele sind Einzelunternehmer und arbeiten (ihrer Meinung nach) brutto ist netto ohne Abzüge.


    Bei uns läuft bestimmt niemand mit offen getragenem Ausweis herum, zumal wir ab und an im Fokus schräger Presse (Blödzeitung + Co.) stehen. Der Name und die anderen persönlichen Daten sind mein Eigentum, die werde ich nicht zur Schau stellen. Für eine berechtigte Kontrolle durch Behörden etc. wird der Ausweis natürlich mitgeführt.

    Wenn ein Arbeitsvertrag für den Zeitraum vorliegt - egal ob schriftlich oder mündliche Zusage - ist Einweisung geplante und damit angeordnete Arbeitszeit, die selbstverständlich bezahlt werden muss.


    200 Stunden Einweisung sind z. B. in großen und komplizierten Werkschutzobjekten mit vielen technischern Tätigkeiten keine Seltenheit. Oft beteiligt sich sogar der Kunde an den Kosten, vorausgesetzt, die Sicherheitsfirma hat zu ihm ein vertrauensvolles Verältnis.

    Die Rasterfahndungen haben nix gebracht

    Das stimmt so nicht!

    Beispiel: Die Entführung des AG-Präsidenten Hans Martin Schleyer

    Es gab zahlreiche Hinweise dazu, dass die konspirative Wohnung für den Aufenthalt des Entführten in Köln lag. Gesucht wurde (warum auch immer!) im Grenzgebiet zu Frankreich (damals noch keine offene Grenze). Die Schluderei und damit das negative Ergebnis der Behördenarbeit entstand durch Nicht-Austausch von Daten zwischen den Polizeien und Bundesbehörden.

    PS: In meinem Besitz befindet sich die umfassende Dokumentation zu diesem Fall bis zur Befreiung der LH-Maschine Landshut in Mogadischu. In der Dokumentation ist jedes geführte Telefongespräch, und jede angeordnete Maßnahme der Bundesbehörden beinhaltet.


    Deinen letzten Satz im vorherigen Beitrag halte ich für ......

    Heute kann man das ja schreiben, ist kein Gehemins mehr:

    Auf einem 150 km langen Grenzabschnitt (nicht Luftlinie, sondern Grenz-Kilometer) waren pro Tag gerade mal zwei BGS-Streifen unterwegs! Es gab ganz wenige Feldwege, die bis direkt vor die Grenze herangereicht haben. Oft wurde hingefahren, höchstens zweimal innerhalb der Schicht ein Fußmarsch von ein paar Kilimetern Grenze bestreift, und das war`s! Ausgenommen war, wenn die Genossen auf dem sogenannten Vorfeld gearbeitet haben. Dann wurden zusätzliche Streifen gefahren. Die Stasi hat bestimmt problemlos RAF-Terroristen herüber- und hinüber-schleusen können - und das auch getan.


    Welche BGS-Horden?


    Die MP5 von Heckler + Koch ist und war eine feine Waffe, stimmt.


    Die damaligen Gesetzesverschärfungen (u. a. Rasterfahndung) waren zu der Zeit nötig, der SPD-regierte Staat wusste sich nicht mehr anders zu helfen.


    Genau so (meine Meinung) ist heute das Abhören von Telefonaten und das Einschleusen von Bundestrojanern auf vorwiegend Handys nötig. Allein schon auf Grund der offenen Grenzen ist der Datenaustausch von Länderpolizeien, Bundesbehörden und EU-Polizeien unbedingt nötig. Rechten Netzwerken, den Verbrechern vom IS und den Kriminellen Oragnisationen ist anders nicht beizukommen.


    Zum Eingangsthema: wer sich eine Waffe besorgen will, bekommt die auch, problemlos. Ex-Jugoslawien ist immer noch "Wilder Osten", dort ist alles erhältlich. Deshalb finde ich die bayerischen Grenzkontrollen für gut und nötig, obwohl sie nur der berühmte Tropfen sind.

    Zitat aus dem Bundesmanteltarifvertrag für unser Gewerbe:


    § 10 Ausrüstung und Bekleidung


    1. Die für den Dienst erforderliche Ausrüstung und die erforderliche Dienstkleidung sind dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber in ordnungsgemäßem Zustand unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, diese Sachen im Dienst zu gebrauchen. Zum Gebrauch außer Dienst ist er ohne ausdrückliche Genehmigung der Betriebsleitungnicht befugt.


    Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die ihm übergebenen Ausrüstungs- und Bekleidungsstücke in Ordnung zu halten. Die Kosten für notwendige Reparaturen trägt der Arbeitgeber, wenn die Reparatur mit seiner Genehmigung vorgenommen wurde.


    2. Wer Kleidungs- und Ausrüstungsstücke verliert oder schuldhaft beschädigt, hat dem Arbeitgeber den nachweislich entstandenen Schaden (Zeitwert) zu ersetzen.

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    zu 1. ... unentgeldlich ... Von einem "Pfand" für Dienstkleidung kein Wort! (Deshalb der Punkt ... NickNatterton).

    In vielen Länder-Manteltarifverträgen ist die Rückgabe von Dienstkleidung separat geregelt. Um Problemen grundsätzlich damit aus dem Weg zu gehen, kann man jedem Mitarbeiter nur empfehlen, bei Beschädigungen oder Verlust von Dienstkleidung (und Ausrüstung) eine schriftliche Meldung an den Arbeitgeber zu verfassen. Ist zurückgegebene Dienstkleidung beschädigt ... na und? Die Kosten einer Reparatur ist Sache des Arbeitgebers, wenn die Kleidung nicht vorsätzlich bzw. grob fahrlässig (siehe auch nachfolgender Absatz) beschädigt wurde. Waschen würde ich das Zeug so weit möglich vor der Rückgabe auf jeden Fall, in die chemische Reinigung geben nicht.

    ... im Dienst zu gebrauchen ... Fehlen im Objekt Umkleidemöglichkeiten, sollte der Arbeitnehmer auf eine einzelvertragliche, schriftliche Regelung für das Tragen der Dienstkleidung während der Fahrt vom/zum Arbeitsplatz bestehen. Ist ein Betriebsrat vorhanden, kann dafür eine Betriebsvereinbarung geschlossen werden.


    zu 2. Reparaturen zahlt Chefe, wenn vorher gefragt wurde.

    ... schuldhaft beschädigt ... ist eigentlich eindeutig. Es beinhaltet Grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Deshalb vorbauen mit der im vorherigen Absatz vorgeschlagenen Meldung. ... verliert ... beinhaltet nach meiner Meinung nicht, wenn das Zeug gestohlen wurde, deshalb unbedingt Meldung wie vor.


    Was gar nicht geht:

    - Pfand für Dienstkleidung und

    - Einbehaltung von Lohn für Reparaturen oder Reinigung durch den Arbeitgeber.

    (Lohnzahlung für geleistete Dienste hat mit Schadenersatz für Dienstkleidung nicht das Geringste zu tun!)


    Das sind meine persönlichen Meinungen zu diesem Thema.

    Das ist definitiv ein Firmengeheminis welche Software eine [lexicon='NSL'][/lexicon] verwendet, das keinem außerhalb was angeht.


    Zum Ablauf:
    Der Einsatzleiter legt den Bewachungsauftrag an, und setzt - falls erforderlich - ein Häkchen bei 1- oder 2-stündiger Routine-Meldung.
    Ist der Mitarbeiter allein im Objekt = stündliche Meldung.
    Befinden sich weitere Personen (z. B. Mitarbeiter des Kunden) im Objekt = 2-stündige Meldung.
    Bleibt der Anruf aus, ruft die [lexicon='NSL'][/lexicon] im Objekt an.
    Erreicht sie kein befriedigendes Ergebnis, wird der Alarmverfolger oder gleich schon die Polizei hingeschickt, je nach Gefährdung usw..
    Das hängt von vielen einzelnen Faktoren ab, die hier im Forum sicherlich nicht breitgetreten werden.


    Es gibt auch Kunden, die ihre eigenen, allein arbeitenden Mitarbeiter in der Art als Auftrag für die [lexicon='NSL'][/lexicon], absichern wollen. Dazu wird vorher in Absprache mit dem Kunden eine Alarmakte mit den Tätigkeiten des Alarmverfolgers für den Einsatzfall angelegt.

    Wenn du dir alles aufgeschrieben hast:
    - mit wem und wann telefoniert
    - Gesprächsinhalte
    - Fragen und Antworten
    wäre das sehr hilfreich.
    Mit dem "Geschütz" kannst du als letzte Massnahme einen persönlichen Brief an den Bürgermeister / Oberbürgermeister der Kommune / der Stadt schreiben, deine Situation schildern, und dich über die Dame / den Sachbearbeiter vom Ordnungsamt beschweren.
    Leider wird das jedoch die Überprüfung nicht beschleunigen!

    wie läuft das? ich habe gehört wenn man 30 Minuten am Einsatzort ist muss eine Vergütung von 4 Stunden erfolgen pro Einsatz ist das richtig?


    Das steht im Mantelrahmentarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Deutschland, § 6 ff Arbeitszeit.


    Mit 30 Minuten hat das nichts zu tun. Für jeden angewiesenen Dienst unter vier Stunden Dauer sind mindestens die vier Stunden zu bezahlen. Zum Grundlohn kommen - wenn gegeben - entsprechende Zeitzuschläge (Nacht-/Sonn-/Feiertag) oder Überstunden, wenn entsprechend darüber.

    Zitat aus vorgenanntem Interview:
    "... den Jobcentern ist die [lexicon='DIN 77200'][/lexicon] für Sicherheits-Dienstleistungen durchaus geläufig. Sie bildet die Grundlage für Ausschreibungen. Wir brauchen nämlich keine Diskotheken-Türsteher, sondern echte Sicherheitsprofis,...". ... X/


    Eigene Erfahrungen dazu:
    :thumbdown: Der billigste gewinnt immer das Rennen!
    :thumbdown: Gefordertes Deeskalationstraining führen derartige Auftragsgewinner-Sicherheitsfirmen für ihre Mitarbeiter eher weniger als mehr in Eigenregie durch, dafür gibts selbst gezimmerte "Diplome"!
    :thumbdown: Trotz Sub-Verbotes in den Ausschreibungen wird das irgendwie hingetrickst: da kenne ich seit Jahren einen Einzelunternehmer, der von vier verschiedenen Sicherheitsunternehmen Dienstjacken im Kofferraum seines Fahrzeuges hat, und damit recht anpassungsfähig ist. Ob der auch vier/fünf verschiedene Dienstausweise hat, kann ich nicht sicher behaupten.

    In einigen Länder-Lohntarifverträgen finden sich Regelungen für die Bezahlung von Rufbereitschaften für Militärische Objekte. Zumal in Betreibermodellen für die Bundeswehr Rufbereitschaften standardmäßig enthalten sind.