Wer solche Dienstanweisungen schreibt dem gehört ein kleiner Schlag auf den Hinterkopf!
Das soll angeblich das Denkvermögen erhöhen.
Beiträge von Holmeise
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Um im Gewerbe 3000 netto zu verdienen musst sehr lange suchen!
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Vorausgesetzt du arbeitest in einem Bundesland, dessen Lohntarifvertrag als allgemeinverbindlich erklärt wurde:
Wenn die übertarifliche Bezahlung in deinem Arbeitsvertrag steht, dann steht dir die Erhöhung zu.
Steht sie nicht im Arbeitsvertrag, kann der Arbeitgeber die Tariferhöhung mit der "freiwilligen" übertariflichen Leistung verrechnen, und du schaust in die Röhre!
Das ist keine Rechtsberatung sondern eine Kollegenmeinung.
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Habe mich bereits belesen.
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Hallo Genossen!
Kann mir bitte jemand ein paar Tipps für das BEM geben?
Damit spare ich mir evtl. das mühsame Suchen nach brauchbaren Googleergebnissen.
Danke.Gruß Holmeise
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"Persönliche Qualifikation" spielt für die Bezahhlung meist keine Rolle.
Entscheidend ist was der Kunde im Bewachungsvertrag an Qualifikation verlangt.
So steht das in vielen länderspezifischen Tarifverträgen. -
@VCH
Du willst dich selbständig machen und kennst nicht die [lexicon='Bewachungsverordnung'][/lexicon]?
---> Lass die Finger davon! -
Weil deine Firma damit mehr verdient.
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12 Stunden und mehr sind die Regelarbeitszeiten bei vielen Firmen. Oft auch an Samstagen.
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Dein Chef hat dafür zu sorgen das du auf die Toilette kannst und regelmässige Pausen hast.
Wenn er das nicht macht kannst bei der Gewerbeaufsicht anrufen und dich beschweren.
Allerdings musst danach mit den Folgen leben. -
Die Urlaubsentgeldberechnung seht in den aktuellen Tarifverträgen.
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1. [lexicon='Betriebsrat'][/lexicon]
2. Verdi
3. Fachanwalt Arbeitsrecht -
Ja genau, so was kannte ich auch: [lexicon='Einbruch'][/lexicon] in ein Lager durch die Gasbetonwand, die mit wenigen Schlägen eines großen Hammers durchdrungen wurde. So die nachherige Feststellung der Polizei.
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Das kommt auf die Wand und die Umstände an.
.... nur ein Beispiel ... Gasbetonplatten sind ohne weiteres zu durchbrechen. Daraus werden heute viele schnell hochgezogene Lagerhallen gebaut.
.... Deine Situation bedarf einer Analyse vor Ort = Ausreichend Sicherheit kontra Wirtschaftlichkeit.Sicherheitsanalyse - PCS Systemtechnik
Sicherheitsanalyse - Wolpmann Gebäudesicherheit - Brandschutz und Sicherheitstechnik Bremen -
Das es für eine Abmahnung keine Fristen gibt habe ich selbst ermittelt, wie geschrieben.
Was soll dann die Anspielung? Geht das hier im Forum immer so? Eine Hilfe waren deine Antorten nicht! -
Hallo,
heute trete ich mit einer Frage an das Forum und hoffe auf eine Antwort.
Der Fall: Ein Kollege von mir hat eine dienstliche Verfehlung begangen, das war Anfang August 2017. Am 08.08.2017 fand ein Personalgespräch dazu mit Vorgesetzten ujnd [lexicon='Betriebsrat'][/lexicon] statt. Am 23.10.2017 hat er zu dieser Verfehlung eine schriftliche Abmahnung bekommen, das sind 2,5 Monate später! Nach vielen Recherchen habe ich jetzt aufgegeben dazu etwas zu finden. Ein weiterer Kollege sagte mir folgendes: Eine Abmahnung muss zeitnah nach Kenntnisnahme des Ereignisses vom Arbeitgeber erfolgen. Angeblich sind das 14 Tage.
Kennt sich jemand von euch in diesem Thema aus und kann mir evtl. die Quelle dazu nennen?
Im Voraus vielen Dank für eure Hilfe.
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Danke.