Beiträge von onkelnino

    au schit, da hab ich mich wohl im Übereifer ein wenig vergalloppiert. Danke Landgraf für die Berichtigung. :wink:

    Zitat von alterSack

    Wenn man das hier liest, fragt man sich wirklich, warum es hier nicht klappt.


    http://www.stern.de/politik/au…lohn%2C-Drama/602749.html


    warum nicht? kann ich Dir sagen:
    Das Pack in den oberen Etagen hat nichts anderes zu tun als sich die Diäten zu erhöhen, die Aufsichtsratsposten und Vorstandsetagen in den großen Industrie- und Versorgungsunternehmen zu besetzen, oder sich zu bereichern durch Korruption (LeunaKohl) usw.
    Sagt mal einer die Warheit (Thierse), schreit alles auf. Hauptsache es ist genug Geld da für die ausländischen Mitbürger, hier allen voran die Völkergruppe, die nach dem zweiten Weltkrieg nur noch unser bestes will, unser Geld als Reputationen.
    Frage beantwortet :?::evil:

    solltest Du ohne weiteren Schaden aus der Sache herauskommen, dann freu Dich im Gedanken an Deine Genugtuung, die Du darin findest, daß er Dir nichts anhaben konnte. Belass es dabei :wink:

    als Mitarbeiter einer Disse brauchst Du gar nichts.

    4.11.2007 Vielleicht hilft das jemandem weiter :)


    Tariflicher Mehrarbeitszuschlag im Bewachungsgewerbe


    Der MTV bestimmt keine regelmäßige monatliche Arbeitszeit für den Wach- und Sicherheitsdienst in kerntechnischen Anlagen. Die Überschreitung der jahresdurchschnittlichen monatlichen Arbeitszeit von 173 Stunden in einem Monat führt - jedenfalls bei Nichtüberschreitung dieser Zeitgröße im gesamten Jahr - nicht zu dem Anspruch auf den tariflichen Mehrarbeitszuschlag.



    Die Parteien stritten vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) darüber, ob der klagende Arbeitnehmer einen Anspruch auf Zahlung eines tariflichen Mehrarbeitszuschlages für zwei Arbeitstage hat.



    Der Kläger war seit 1982 bis zum 30. Juni 2002 bei der R GmbH (RPS GmbH), als Werkschutzfachkraft mit einem Bruttostundenlohn von zuletzt 11,70 Euro angestellt. Für das Arbeitsverhältnis galt der allgemeinverbindliche Manteltarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe im Lande Niedersachsen von 1997 (MTV).
    Der Kläger erbrachte seine Tätigkeit für die RPS GmbH im Kernkraftwerk L. Der dortige Werkschutz arbeitete seit vielen Jahren in einem kontinuierlichen 5-Schicht-System. Die Aufstellung der Schichtpläne nach diesem System erfolgte mindestens ein Jahr im Voraus. Danach wären in der 29. Kalenderwoche des Jahres 2001 Samstag, der 21. Juli 2001 und Sonntag, der 22. Juli 2001 für den Kläger arbeitsfreie Tage gewesen. Nach einem später für Juli 2001 aufgestellten Schichtplan hatte der Kläger an beiden Tagen je acht Stunden Dienst. Unter Einbeziehung dieser von ihm geleisteten 16 Stunden belief sich seine Arbeitszeit in der 29. Kalenderwoche auf 40 Stunden, im gesamten Monat Juli 2001 auf 192 Stunden. Die RPS GmbH vergütete die Arbeitszeit des Klägers an den genannten Freischichttagen mit dem dafür tariflich vorgesehenen Freischichtzuschlag von 50 %. Der Kläger verlangt von der Beklagten für diese Stunden darüber hinaus die Zahlung des 25%igen tariflichen Mehrarbeitszuschlages. Der Kläger hat die Auffassung vertreten, nach MTV betrage die monatliche Arbeitszeit 173 Stunden. Die darüber hinausgehenden Arbeitsstunden seien demzufolge Überstunden, für die neben dem Freischichtzuschlag der tarifliche Mehrarbeitszuschlag zu zahlen sei.



    Der Arbeitgeber hat die Auffassung vertreten, es sei unerheblich, dass der Kläger im Monat Juli 2001 192 Stunden gearbeitet habe, da im MTV nur geregelt sei, dass im Jahresdurchschnitt 173 Stunden pro Monat zu arbeiten seien. Es sei tariflich deshalb keine feste Arbeitszeit von 173 Stunden pro Monat vereinbart.



    Das BAG entschied die Klage zu Ungunsten des Arbeitnehmers. Die vom Kläger am 21. und 22. Juli 2001 geleisteten Arbeitsstunden sind keine "zuschlagpflichtige Mehrarbeit" gem. MTV. Dies ergibt die Auslegung dieses Tarifvertrages. Aus Wortlaut und Gesamtzusammenhang des MTV folgt, dass in diesem für den Wach- und Sicherheitsdienst in kerntechnischen Anlagen keine regelmäßige monatliche Arbeitszeit vereinbart ist, bei deren Überschreitung der gewerbliche Arbeitnehmer Anspruch auf den 25%igen Mehrarbeitszuschlag hätte.



    "Zuschlagpflichtige Mehrarbeit" ist nach MTV die über die regelmäßige täglich, wöchentlich bzw. monatlich hinausgehende Arbeitszeit. Der Kläger hat daher keinen Anspruch auf den geforderten Mehrarbeitszuschlag für die am 21. und 22. Juli 2001 geleisteten 16 Arbeitsstunden. Der MTV bestimmt keine regelmäßige monatliche Arbeitszeit für den Wach- und Sicherheitsdienst in kerntechnischen Anlagen. Die Überschreitung der jahresdurchschnittlichen monatlichen Arbeitszeit von 173 Stunden in einem Monat führt - jedenfalls bei Nichtüberschreitung dieser Zeitgröße im gesamten Jahr - nicht zu dem Anspruch auf den tariflichen Mehrarbeitszuschlag.



    BAG Urteil vom 10.03.2004 - 4 AZR 126/03

    Zitat von oliver7

    Huhu herzlich wilkommen bei Fragen um §34a wen dich ruhig an mich helf dir gerne weiter


    Hei, eingebildet bist DU wohl gar nicht, wie :?: :lol:

    Zitat von guardian_bw

    Sicher ist das Risiko auf "der letzten Meile" am größten...


    Ich fordere für alle GWT-Mitarbeiter Schutzwesten. Diese können im Ernstfall Leben retten.
    Eine stärkere Bewaffnung, wie bereits im Presse-Forum gefordert, halte ich persönlich für nicht unbedingt erforderlich - denn mit einem Treffer im Torso kann ich auch mit 16 Schuss nichts mehr ausrichten...


    Die passive Sicherheit sollte erhöht werden. Und ich kann diejenigen nicht verstehen, die vom Arbeitgeber eine Überziehweste gestellt bekommen, sie aber aus Bequemlichkeit nicht anziehen...


    Ihr Zäumt den Gaul von hinten auf.
    Die Tatsache die einen Waffeneinsatz rechtfertigte ist die zu damaliger Zeit mangelhafte oder fehlende technische Möglichkeit, das Geld bei Verlust zu entwerten. Diese ist aber heute mit den entsprechenden Sicherungsmitteln kein Problem mehr.
    Da sich die Täter von bewaffneten Transporteuren heute nicht mehr abschrecken lassen, sage ich hiermit noch einmal in aller Deutlichkeit.
    Weg mit den Bewaffnungen im Geldtransport.
    Da mit den entsprechenden Sicherheitsmitteln gearbeitet werden kann, die das Geld wertlos machen immer den Koffer abgeben. Weg damit und tschüss, und alle erleiden keinen Schaden, außer den Tätern. Das ist für mich Risikominimierung. :!:

    Zitat von baldur666

    ja sieht nicht gut aus,habe gestern bei der ihk berlin angerufen und stehe nicht in der datenbank,soll montag bei der ihk cottbus anrufen und fragen ob ich dort in der datenbank stehe,wenn ich da auch nicht drinstehe is der schein wertlos.
    ich frage mich gerade was ich die ganze zeit in diesem seminar gemacht habe.


    ein kumpel hatte damals ein jobangebot in der sicherheitsbranche,wollte aber diesen job nicht und hat mich gefragt ob ich dazu lust hätte,bin dann zu der security firma gegangen und hab mich vorgestellt,der chef hat gesagt ich bräuchte die 34a,also bin ich zum arbeitsamt gegangen und habe gesagt das ich ein jobangebot habe,ich aber ein lehrgang machen müsste,das arbeitsamt hat mich auch gleich in diesen seminar geschickt.


    tja arschkarte wie es aussieht :cry:


    wieso Arschkarte, da versteh ich Dein Gejammere überhaupt nicht. Geh zum AA und und laß doch die Prüfungskostem übernehmen. Sollte dafür keine Möglichkeit bestehen, dann melde Dich bei der IHK zur Prüfung an und zahl doch die 150 Peitschen selbst. Du brauchtst doch keinen Lehrgang dafür absolvieren. :!:


    schau denen mal in die Augen, dann erkennst Du schnell, daß ein Wörterbuch nicht mehr viel bringt :cry:

    Zitat von Titus

    du kannst mich nicht verhindern!!!
    du kannst alle accounts dieser welt versuchen zu löschen!
    du kannst alle meine beiträge löschen!


    MICH UND MEINE STIMME LÖSCHT DU NICHT!


    könnte es sein, daß DU, gelinde gesagt ein A... bist :?: :lol:DEINE FRAU WILL DOCH BESTIMMT AUCH NICHTS MEHR MIT DIR ZU TUN HABEN; GEL