und jetzt mal was neues ?!
Beiträge von DanKai
-
-
habe schon von angeboten an firmen aus dem osten für 9,50€ gehört u.a. 3 punkte bande.
ich gehe davon aus das man auf der EM wie auf der WM 06 nicht wirklich gutes geld verdienen kann
-
probiers mal bei safe, best, showsec
die sind eh alle miteinander verbandelt. und von einem weis ich das er bei der EM dabei iss.
-
ja ne iss klar der SDL iss schuld wer denn sonst.
gab es nichtmal vor einiger zeit schonmal einen "skandal" um lidl?
ich weis nur nimmer um was es damals ging -
dazu mal §7 aus dem Manteltarifvertrag von Bayern
Zitat§ 7
URLAUBI. Allgemeine Urlaubsbestimmungen
1. Jeder Arbeitnehmer hat im Kalenderjahr Anspruch auf Urlaub unter Fortzahlung seiner
Bezüge. Der Urlaub wird auf der Basis von vollen Kalendertagen (00:00 Uhr –
24:00 Uhr) gewährt. Das Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr.2. Der Anspruch auf den Jahresurlaub entsteht erstmalig nach sechsmonatiger
ununterbrochener Betriebszugehörigkeit. Diese Wartezeit ist auch bei Wiedereintritt in
denselben Betrieb zu erfüllen.
Ist die Wartezeit von sechs Monaten im Urlaubsjahr noch nicht erfüllt, so wird der
Urlaub für das laufende Urlaubsjahr anteilmäßig gewährt. Als voller Kalendermonat gilt
auch der Kalendermonat, in dem das Beschäftigungsverhältnis vor dem 16. beginnt
oder nach dem 15. endet. Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben
Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden.3. Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht
mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.4. Ein Urlaubsteil muss mindestens 14 aufeinander folgende Kalendertage umfassen.
Die Übertragung eines nicht eingebrachten Urlaubsanspruches auf das nächste
Kalenderjahr ist bis zum 31. März zulässig.5. Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch eine
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachgewiesenen Tage auf den Urlaub nicht
angerechnet. Der Arbeitnehmer hat sich jedoch nach Ablauf seines Urlaubs oder falls
die Krankheit länger dauert, nach Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit zunächst dem
Arbeitgeber zur Arbeitsleistung zur Verfügung zu stellen. Der Antritt des Resturlaubs ist
erneut festzulegen.6. Auf den Jahresurlaub werden nicht angerechnet Kur- und Heilverfahren, die von einem
Träger der Sozialversicherung verordnet werden, sowie die sich an die Kur unmittelbar
anschließende Nachkur, wenn der Kurarzt diese Zeit zur Erreichung des Kurzweckes für
erforderlich hält.
Diese Regelung gilt nicht für Badekuren (Kururlaub), für die der
Sozialversicherungsträger nur Zuschüsse leistet und durch welche die übliche
Gestaltung eines Erholungsurlaubes nicht erheblich beeinträchtigt wird.7. Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck
widersprechende Tätigkeit verrichten.8. Schwerbehinderte haben in jedem Urlaubsjahr Anspruch auf den gesetzlichen
Zusatzurlaub.II. Höhe des Urlaubs
1. Der Erholungsurlaub für Arbeitnehmer ab vollendetem 18. Lebensjahr beträgt
32 Kalendertage.2. Darüber hinaus erhalten die Arbeitnehmer folgenden Zusatzurlaub:
Nach 3-jähriger Betriebszugehörigkeit 4 Kalendertage
Nach 5-jähriger Betriebszugehörigkeit 6 Kalendertage
Nach 7-jähriger Betriebszugehörigkeit 8 Kalendertage
Nach 9-jähriger Betriebszugehörigkeit 10 Kalendertage
bis zu einer Höchstdauer von 42 Kalendertagen.3. Bei der Berechnung des Anspruches auf Urlaub werden die in die Urlaubszeit fallenden
Sonn- und Feiertage mitgerechnet.4. Maßgebend bei der Urlaubsgewährung nach Betriebszugehörigkeit ist die Vollendung
des betreffenden Beschäftigungsjahres während des Urlaubsjahres.III. Jubiläumsurlaub
Arbeitsjubilare erhalten im Jubiläumsjahr als zusätzlichen Urlaub
bei 10-jähriger Betriebszugehörigkeit 6 Kalendertage,
bei 15-jähriger Betriebszugehörigkeit 8 Kalendertage,
bei 20-jähriger Betriebszugehörigkeit 10 Kalendertage.IV. Urlaubsentgelt
1. Das Urlaubsentgelt errechnet sich nach dem Bruttoverdienst, den der Arbeitnehmer in
den letzten 12 Abrechnungsmonaten vor Beginn des Urlaubs erhalten hat.
Einmalzahlungen, wie z. B. Jahressonderzahlung, Fahrkostenzuschüsse, Spesen und
Jubiläumszahlungen werden dem Bruttoarbeitsverdienst nicht zugerechnet. Das
kalendertägliche Urlaubsentgelt errechnet sich aus 1/364, bei Arbeitnehmern in der
Lohngruppe 7 c) und Lohngruppe 9 aus 1/338.
Für Arbeitnehmer, die weniger als 12 Monate im Betrieb beschäftigt sind, werden zur
Berechnung des Urlaubsentgelts die Tage seit Einstellung (1. Tag der Arbeitsaufnahme)
bis zum Tage des Urlaubsantritts oder bis zum Tage des Ausscheidens aus dem Betrieb
zusammengezählt und der gesamte Bruttolohnbetrag dieses Zeitraumes durch die
ermittelten Kalendertage geteilt. Dieser somit errechnete Bruttolohnbetrag wird als
kalendertägliches Urlaubsentgelt bezahlt.
War der Arbeitnehmer im Berechnungszeitraum vom Betrieb abwesend, ohne dass
dafür ein Lohnanspruch bestand, z. B. unbezahlter Urlaub, Teilnahme an Lehrgängen
usw., verkürzt sich der Divisor um die Zahl der Tage, an denen kein Lohnanspruch
bestand.
Für Arbeitnehmer, die noch während der Kündigungsfrist ihren Urlaub ganz oder
teilweise einbringen, gilt der letzte Arbeitstag vor Urlaubsantritt für die gesamtzeitliche
Bemessungsgrundlage des Urlaubsentgelts.2. Bei Verdiensterhöhungen, die während des Berechnungszeitraumes eintreten, ist von
dem erhöhten Verdienst auszugehen. Verdienstkürzungen, die im Berechnungszeitraum
infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis
eintreten, bleiben für die Berechnung des Urlaubsentgeltes außer Betracht.3. Das Urlaubsentgelt ist auf Verlangen des Arbeitnehmers vor Antritt des Urlaubs mittels
Abschlagszahlung zu gewähren.4. Für alle Urlaubsansprüche, die bis zum 31.12.2006 entstehen bzw. entstanden sind
werden zur Berechnung des Anspruchs auf Urlaubsentgelt die Lohnsätze des
Lohntarifvertrages Nr. 27 vom 17.05.2005 zu Grunde gelegt. -
also ich weis nicht was die leute sich vom pfefferspray versprechen...
das der getroffene leblos zusammensackt ?der typ war getroffen und hat den angriff abgebrochen so wie es sein soll. es war genug zeit zwischendrin um zu reagieren.
bzw zu flüchten... das pfefferspray verschafft dir zeit aber keine wunderantworten hierrauf bitte in einen der bestehenden pfefferspraythreads
-
bitte dazu die bestehenden Pfefferspraythreads benutzen.
http://www.securitytreff.de/viewtopic.php?t=1492
http://www.securitytreff.de/viewtopic.php?t=318
http://www.securitytreff.de/viewtopic.php?t=4618
http://www.securitytreff.de/viewtopic.php?t=3528
http://www.securitytreff.de/viewtopic.php?t=3397
http://www.securitytreff.de/viewtopic.php?t=3779
weitere threads findest du über die suchfunktion des forums.
DanKai
-
Zitat
Polizei: Leipziger Turnhallenbrand war Brandstiftung
Leipzig (ddp-lsc). Das Feuer in einer Leipziger Turnhalle vom 10. März ist nach Polizeieinschätzung von Brandstiftern gelegt worden. Dies hätten die Ergebnisse der Tatortermittlungen ergeben, sagte eine Polizeisprecherin heute in Leipzig auf ddp-Anfrage. Zu Hintergründen und möglichen Tätern gebe es jedoch noch keine Hinweise. «Wir ermitteln in alle Richtungen», sagte die Sprecherin weiter. Zurzeit liefen noch die Spurenauswertungen eines Expertenteams des Landeskriminalamtes zu dem Fall.
Der Brand, bei dem die Turnhalle eines Vereins komplett zerstört worden war, steht möglicherweise im Zusammenhang mit dem tödlichen Disko-Streit in Leipzig, bei dem in der Nacht vom 7. auf den 8. März ein Mann getötet und ein weiterer schwer verletzt worden war. Vor Clubs in der Innenstadt waren Mitarbeiter eines Security-Unternehmens und eine Ausländer-Gruppe aneinandergeraten. Der Streit schwelt in Leipzig bereits seit Monaten. Die kurz darauf in Flammen aufgegangene Turnhalle diente auch einigen Mitarbeitern der Security-Firma als Trainingsstätte.
18.03.2008 SR
-
naja nur mal so
wir sind 200 mitarbeiter und haben auch keinen BR, was mich persönlich sehr ärgert, weil keine instanz da ist um einem EL etc. auf die finger zu kloppen.
-
schonmal etwas von sonderzugangsrechten gehört?
klicke mal oben auf den suchenbutton und gebe das wort sonderzugangsrechte ein, du wirst fündig werden.
-
wehe es belächelt mich nochmal einer wenn ich meine weste anhab...
-
bei 3 wochen muss der arbeitgeber das bezahlen.
ich habe leider den NRW tarifvertrag nicht zur hand da steht das drinnen.in bayern ist der bruttojahresdurchschnitt pro trag zu berechnen
-
-
Zitat
Weiter keine Spur von Tätern nach Überfall auf Geldtransporter
Hamburg (ddp-nrd). Einen Tag nach dem Überfall auf einen
Geldtransporters in Hamburg fehlt von den Tätern weiter jede Spur.
Trotz Großfahndung der Polizei mit 20 Funkstreifenwagen blieb die
Suche erfolglos, sagte eine Polizeisprecherin in der
Hansestadt. Zwei Unbekannte hatten am Donnerstagmorgen gegen 6.30 Uhr
den Fahrern eines Geldtransporters aufgelauert, die einen
Geldautomaten im Stadtteil Ottensen bestücken wollten. Dabei sprühten
die Diebe den beiden 39 und 41 Jahre alten Männern Pfefferspray ins
Gesicht. Sie erbeuteten mehrere Geldkassetten mit insgesamt 20 000
Euro und entkamen zu Fuß.
15.03.2008 Sabhttp://www.e110.de[/quote]
-
Zitat
20-Jähriger wegen Mordversuchs vor Diskothek in HaftSchwerin (ddp-nrd). Nach einem schweren Messerangriff auf den Türsteher einer Diskothek in Adendorf (Landkreis Ludwigslust) im Januar ist der mutmaßliche Täter nun wegen Mordversuchs verhaftet worden. Beamte nahmen den 20-jährigen Russlanddeutschen gestern Abend in Boizenburg fest, wie der Sprecher der Schweriner Staatsanwaltschaft, Hans-Christian Pick, heute mitteilte. Der Beschuldigte sitze aufgrund eines vom Amtsgericht Hagenow am Donnerstag erlassenen Haftbefehls seit Samstag in Untersuchungshaft. Ursprünglich war gegen ihn wegen vorsätzlicher und fahrlässiger Körperverletzung ermittelt worden. Nach Eröffnung des Hauptverfahrens Anfang März habe das Gericht jedoch die Anklage auf versuchten Mord erweitert und Haftbefehl erlassen.
Der 20-Jährige soll am 12. Januar gegen 23.00 Uhr im Eingang der Diskothek ohne Vorwarnung mehrfach hinterrücks auf den Einlasser eingestochen haben. Der Angegriffene habe jedoch eine Stichschutzweste getragen. Bei der Attacke habe aber eine danebenstehende unbeteiligte Frau Schnittverletzungen erlitten. Der Türsteher zog sich eine Platzwunde am Ellenbogen zu, als er gemeinsam mit zwei Helfern den Angreifer überwältigte und dabei zu Boden stürzte. Hintergrund war Pick zufolge ein Streit, weil dem stark alkoholisierten 20-Jährigen zuvor der Zugang zur Diskothek verwehrt worden war.
Der Tatverdächtige wurde am Freitagabend gegen 18.00 Uhr vor seiner Boizenburger Wohnung festgenommen. Bei seiner Verhaftung habe er ein sogenanntes Butterflymesser bei sich getragen. Der Mann hatte laut Pick bereits im März 2005 wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht gestanden.
15.03.2008 SR
quelle http://www.e110.de
-
-
hehe naja iss schon ein weilchen her die prüfung ist schon lange geschrieben
-
wo ich 2003 bei brinks war sind die GAA touren mit 3 mann gefahren worden.
gut möglich das sich das inzwischen geändert hat. -
-
ok unsere denkweise können wir ein ander mal diskutieren.
Back 2 topic please
mir ist das thema zu wichtig um um andere sachen hier zu besprechen.