von guardian_bw » 26.02.2017 12:01
Die Vorlage des Führungszeugnis wird eigentlich überhaupt nicht verlangt. Zumindest nicht aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen.
Wie schon von Nemere zutreffend zitiert sieht die Überprüfung durch die zuständige Erlaubnis- bzw. gewerberechtliche Überwachungsbehörde (in der Regel das Ordnungsamt am Geschäftssitz des Unternehmens) weit mehr vor als die Einsicht ins polizeiliche Führungszeugnis.
Zumal das Führungszeugnis als solches auch nicht wirklich zu 100% aussagekräftig darüber ist, ob die erforderliche Zuverlässigkeit im gewerberechtlichen Sinn tatsächlich gegeben ist oder nicht - denn dort steht nicht zwangsläufig alles drin. Man kann ein blitzsauberes Führungszeugnis vorlegen - obwohl man z.B. vor zwei Jahren wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt wurde.
Die unbeschränkte Auskunft aus dem BZR ist da wesentlich aussagekräftiger, denn dort ist tatsächlich alles verzeichnet. Auch Verurteilungen, die gar nicht ins Führungszeugnis aufgenommen werden.
Das ergibt, vor allem auch noch in Verbindung mit der Nachfrage bei der Polizei eine bessere Grundlage für die notwendige Beurteilung der persönlichen Zuverlässigkeit.
Das Führungszeugnis bietet lediglich einen ersten Anhaltspunkt darüber, ob die Zuverlässigkeit vorliegt oder nicht. Deshalb wollen das viele Unternehmen auch vorgelegt bekommen - gerne auch regelmässig im Abstand von 2 Jahren oder so.
Zudem bieten einige Ordnungsämter auch die Möglichkeit, bei Vorlage eines sauberen Führungszeugnisses den gemeldeten Sicherheitsmitarbeiter vorläufig einsetzen zu dürfen. Auch bereits vor Abschluss der eigentlichen Zuverlässigkeitsprüfung durch das Ordnungsamt.
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Mike Lowrey - Bad Boys