Mark300 hat geschrieben:bewerbe mich gerade woanders kann ich denn am 1.September ohne Kündigung die Firma verlassen?
Wie kommst du auf dieses Datum?
Der befristete AV läuft bis zum 30.11.2017 automatisch aus. Einer Kündigung bedarf es hierbei in der Regel nicht.
Sollte die Firma dir eine Verlängerung des Arbeitsverhältnisses anbieten, kannst du und darfst die natürlich auch ablehnen.
Alles andere innerhalb des Jahres (ohne Probezeit) bedarf immer einer Kündigung. Auch bei Objektwegfall.
Hier aber der Hinweis, das viele Firmen in den Arbeitsverträgen im "Kleingedruckten" schreiben:
Bei Wegfall des Objektes endet das Arbeitsverhältnis automatisch.
So: Dies ist keine Rechtsberatung

da ich ansonsten im falschen Beruf und Forum wäre
