Frank hat geschrieben:Außerdem bleibt in der untersten Lohngruppe (also dem gesetzlcihen MIndeslohn) ohnehin kaum was übrig zum "Sparen".
Der gesetzliche Mindestlohn liegt bekanntlich bei derzeit 8,50 EUR.
Die unterste Lohngruppe in den Tarifverträgen ist nicht zwangsläufig identisch mit diesem gesetzlichen Mindestlohn. In NRW (darum geht es wohl offensichtlich in diesem Thread) liegt das bei aktuell 9,35 EUR, in Baden-Württemberg bei aktuell 9,47 EUR.
Und da diese Tarifverträge allgemeinverbindlich sind, kann man den niedrigeren gesetzlichen Mindestlohn getrost vergessen - es
muss Tarif bezahlt werden.
Frank hat geschrieben:In der Regel liegt der Nettolohn in dieser Tarifgruppe für Alleinstehende bei 1.300 ,- € im Monat.
Was natürlich immer von der Zahl an geleisteten Stunden abhängt, zudem auch noch hübsch aufgebessert werden kann durch die Zeitzuschläge.
In leider so manchen Tarifgebieten zwar mittlerweile nicht mehr zu erwähnen, in anderen sieht das aber noch ganz anders aus.
Nur wer tatsächlich einen Lohn in der Region um den gesetzlichen Mindestlohn bekommt (der allgemeinverbindliche Tariflohn also auch um die 8,50 EUR herum liegt), der wird bei moderaten 200 Stunden bei runden 1200 EUR netto liegen und dann mit Zeitzuschlägen vielleicht auf die genannten 1300 EUR kommen (wobei: 5% - Nachtzuschlag - von 8,50 EUR... da muss schon verdammt viel an Nachtstunden zusammen kommen, Zuschlag für Sonn- und Feiertag gibt es ja auch nicht mehr überall)
Frank hat geschrieben:bei Steuerklasse I ohne Kinderfreibeträge ist das eigentlich recht einfach.
Ab 200 Stunden kommst du bereits in die Zone, wo du mehr für Vater Staat arbeiten gehst,als du rausbekommts.
Diese Grenze verschiebst sich nur dann , wenn man Sonntags-oder Feiertagszuschläge im Monat hat.
Dann kommt man bei 230 Stunden an das Limit,wo man mehr an den Staat "abgibt".
Stundenkloppen lohnt nur, sobald Kinderfreibeträge bei der Lohnsteuer berücksichtigt werden müssen.
In der
Lohnsteuer ist der Unterschied recht überschaubar.
Im Beispiel mit 200 Stunden bei einem Stundenlohn von 9,35 EUR: Mit 1 vollen Kinderfreibetrag gerade mal 25 EUR.
Bekommt der Ledige in StKl 1 ohne Kinderfreibetrag 1286 EUR Netto, bekommt man mit 1 Kinderfreibetrag 1311 EUR.
Bei 230 Stunden würden ohne Kinderfreibetrag 1437 EUR Netto winken, mit Kinderfreibetrag 1464 EUR. Also auch "nur" 27 EUR Unterschied. Auch "mehr Kinder" und damit mehr Freibetrag gibt nicht wirklich viel mehr her. Bei 2 Kinderfreibeträgen wären es 1473 EUR. Also gerade mal 9 EUR mehr.
Der tatsächlich entscheidende und spürbare Unterschied kommt erst in der
Einkommensteuer - also dann, wenn man die Steuererklärung fürs ganze Jahr macht und die Einkommensteuer veranlagt wird.