von guardian_bw » 30.06.2015 11:32
Was man so alles hört...
Nein, der Mindestlohn im Bewachungsgewerbe wurde nicht geändert.
Es gilt auch bei uns der gesetzliche Mindestlohn iHv 8,50 Euro.
Was anderes ist der Tariflohn. Im Bewachungsgewerbe haben wir Tarifverträge, und je nach Tarifgebiet unterscheiden sich jene.
So gibt es Tarifgebiete, in denen die unterste Tarifgruppe gleich dem gesetzlichen Mindestlohn ist, aber auch Tarifgebiete, in denen der niedrigste Tariflohn über dem gesetzlichen Mindestlohn liegt.
Und wenn der jeweilige Tarifvertrag dann noch allgemeinverbindlich ist (sind mittlerweile die meisten Lohn- oder Entgelttarifverträge), dann müssen sich auch alle Unternehmen und Beschäftigte an diesen Tarifvertrag halten. Sie sind dann kraft Gesetz (Tarifvertragsgesetz) an diesen TV gebunden.
Wenn keine AVE (Allgemeinverbindlichkeitserklärung) des Ministeriums vorliegt, findet der TV nur dann Anwendung, wenn eine normale Tarifbindung vorliegt, z.B. durch Mitgliedschaft in der Tarifpartei. Oder die freiwillige Tarifbindung, arbeitsvertraglich geregelt.
"Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
Mike Lowrey - Bad Boys