BASICS- (Polizei)-Vollzugskräfte

  • Hallo,


    anläßlich eines anderen Threads hier möchte ich mal auf die
    Rechte der Polizei (sowie weiterer Vollzugskräfte) hinweisen...


    Deswegen sollte man sich auch angewöhnen,von
    Ordnungsbehörden
    zu reden,da nicht nur die "uniformierten Streifenhörnchen" sondern auch das
    Ordnungsamt, STUA und Amt für Arbeitsschutz dazu zählen (um nur die wichtigsten zu nennen). In jedem Bundesland gibt es (meistens als) "Sicherheits-und Ordnungsgesetze (SOG)" bezeichnete Gesetze,die für die
    Vollzugskräfte den Rahmen ihrer Täigkeit abstecken.
    Dann natürlich die anderen Gesetze wie das Strafgesetz,aber auch so "unscheinbare" wie das Landes-Immisonsschutz-Gesetz NRW.
    Oft "verstecken" sich nämlich in diesen "harmlos" aussehenden Gesetzen
    massive Grundrechtseinschränkungen......
    Wenn die "Staatsmacht" irgendwo wirklich rein will,so hat sie dafür auch genügend gesetzliche Grundlagen.........

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Hallo Klaus,



    Zitat

    Ohne vernünftige Begründung kommen die nirgendwo legal rein


    na hier in NRW reicht schon ein Anruf bei der Leitstelle......*g*......
    "Lärmbelästigung" und die "Jungs in Grün" dürfen sogar deine Wohnung
    mit Gewalt öffnen.........:-)

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Hallo Klaus,



    nenee....:-)


    Das darfst du dann schon selber........*g*.........
    (Was haste auch die Musik so laut aufgedreht???..........*g*......)

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Also reinkommen kommen die überall ob es legal ist ist eine andere Frage!
    Wenn Gefahr im Verzug ist dürfen sie auch ohne Richterliche Genehmigung in ein befriedetes Gebäude eindringen. Den es geht ja um Leib und Seele.


    ABer es muss ein begründeter Verdacht da sein sonst dürfen die nicht so einfach reinkommen egal wie laut es ist!

  • Ich denke, das ich mich vom Job her schon sehr gut mit Recht auskenne und dieses auch abprüfe.
    Alles dar auch ein Streifenmuckel nicht, auch wenn dieser es anders sieht.
    Gefahr im Verzug sehe ich wegen einer aufgedrehten Musikanlage jedenfalls nicht und den Srom kann man auch im Keller abstellen....

  • Hallo Klaus,


    Zitat

    Ich denke, das ich mich vom Job her schon sehr gut mit Recht auskenne und dieses auch abprüfe.
    Alles dar auch ein Streifenmuckel nicht, auch wenn dieser es anders sieht.
    Gefahr im Verzug sehe ich wegen einer aufgedrehten Musikanlage jedenfalls nicht und den Srom kann man auch im Keller abstellen....


    Da liegst du aber (zumindest hier in NRW) falsch......
    Ich setzte dazu mal was unter "Smaltalk" rein..........



    mfg

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • ich sehs doch mal so:
    -wenn sie es wirklich wollen, dann kommen sie auch rein! fact! die begründung dafür ist dann eine andere sache, aber die findet sich im zweifel immer. in der regel ist das aber kein so wirklich großes problem, da es in den meisten fällen nach einem kurzen gespräch zwischen privaten (wir) und staatlichen (die ... :wink: ) vollstreckungsorganen zur zusammenarbeit kommt. oft sind z.B. die grün-weißen durchaus froh, nicht in eine überfüllte veranstaltung reinmaschieren zu müssen (lustig,dunkel,hardcore disse oder ein geselliges punkkonzert) und zur kooperation bereit.

    Hauptsache -
    wir sind einer meiner meinung!!!

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