Hallo,
anläßlich eines anderen Threads hier möchte ich mal auf die
Rechte der Polizei (sowie weiterer Vollzugskräfte) hinweisen...
Deswegen sollte man sich auch angewöhnen,von
Ordnungsbehörden
zu reden,da nicht nur die "uniformierten Streifenhörnchen" sondern auch das
Ordnungsamt, STUA und Amt für Arbeitsschutz dazu zählen (um nur die wichtigsten zu nennen). In jedem Bundesland gibt es (meistens als) "Sicherheits-und Ordnungsgesetze (SOG)" bezeichnete Gesetze,die für die
Vollzugskräfte den Rahmen ihrer Täigkeit abstecken.
Dann natürlich die anderen Gesetze wie das Strafgesetz,aber auch so "unscheinbare" wie das Landes-Immisonsschutz-Gesetz NRW.
Oft "verstecken" sich nämlich in diesen "harmlos" aussehenden Gesetzen
massive Grundrechtseinschränkungen......
Wenn die "Staatsmacht" irgendwo wirklich rein will,so hat sie dafür auch genügend gesetzliche Grundlagen.........