"Rufbereitschaft" ohne Entgelt ???

  • Guten Morgen !


    Mein AG bringt mich mal wieder zur Weißglut ! :x


    Meine Kollegen und ich sind fest bei einem Kunden eingesetzt.
    Bisher 12 Stunden Tagdienst und 12 Stunden Nachtdienst. Nun wird zum 01.09.2009 eine EMA eingesetzt und die Nachtschichten fallen in der bisherigen Form weg.
    Statt dessen will der Kunde zwei nächtliche Außenhautkontrollen - soweit kein Problem.
    Unser Tagdienst soll zukünftig von 5-17 uhr gehen. Der Spätdienst von 5-22 Uhr. Der Spätdienst soll nun zusätzlich die beiden Außenhautkontrollen laufen. Zwischen 22 und 1 Uhr (erster AHK) soll der Spätdienst das Diensthandy haben und sich im Alarmfall zum Objekt begeben. Gleiches gilt für die Zeit zwischen erster und zweiter AHK und der Zeit bis zur Übergabe an den Tagdienst (5 Uhr).


    Die Firma will uns nun lediglich die beiden AHK's mit je einer Stunde vergüten - das ist doch blanker Beschiss, oder ? :shock:


    Greetz

  • Typische Revierfahrerarbeit, aber warum sollte der Spätdienst das nicht mitmachen, wenn die Bezahlung stimmt?
    Er war vom 1700-2200 da und macht jetzt noch den Rest. KeinProblem, wenn es angemessen vergütet wird, ansonsten Revierfahrerarbeit.

  • Hallo Helix,


    da es ja dann in der Zwischenzeit eher eine Bereitschaftszeit ist, würde ich nochmal mit Deinem Cheff darüber reden.


    Da der Spätdienst dann ja theoretisch wie folgt abläuft: 17 - 22 Uhr Schicht Plus eine Stunde Kontrolle und Morgends noch mal eine Stunde würde also 7 Stunden ergeben.


    Also musst du praktisch wie früher 12 Stunden für die Firma da sein, bekommst aber nur 7 bezahlt... Aber du musst nicht die ganze Zeit am Objekt sein...


    Ich würde mich an Deiner Stelle mit Deinem Chef auf 10 Stunden einigen, das wäre eine faire Sache. Wobei im Alarmfall die Gesamte Anwesenheit nach abfahrt bezahlt werden müsste.


    Ach ja, ich weiss ja nicht wie weit du es zum Objet hast, da Du mit Deinem privaten Fahrzeug in der Bereitschaft zum Objekt fährst, hast Du Anspruch auch sage und schreibe... 0,27 Cent pro Kilometer :-) Gut oder ??



    @ klaus Nein das ist keine typische Revierfahrer arbeit, da er in der Zwischenzeit der Kontrollen nicht dienstlich tätig ist, da es einen Weg von und zur Arbeitsstelle ergibt. Wohin er nach der Kontrolle fährt ist Ihm nicht vorgeschrieben. Ein Revierfahrer wiederum fährt die ganze Zeit reindienstlich, ausser nach Beendigung seiner Arbeit natürlich.

  • Hi !


    Genau da liegt ja der Hase im Pfeffer ! Die Firma will eben nur die Zeit von 17-22 Uhr bezahlen und eben die beiden Rundgänge mit je einer Stunde. Also 7 Stunden Arbeiten, 5 Stunden Rufbereitschaft ohne Lohn !
    Na ja mein ESL kommt heute abend. Wird wohl Zeit für ein sehr ernsthaftes Gespräch.... :x



    Greetz

  • bitte trennt das beide


    ein mal der Vertag mit den Kunden und der vertrag Mit der firma
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    Rechtlich hab ihr eure Arbeitszeit und da könnt ich auch 3 stunden pause da zwischen sein.
    (Aber pause ist nicht gegeben)
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    andererseits ist es wenn ihr Bereitschaft habt muss der AG euch das auch vergütet
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    der vertrag mit den künden geht euch nichts an
    ausser ihr seit da für Handlungs berechtig
    den würde ich das sagen nehmt es hin und behaltet den Kunden
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    hoffe ich könnt mir folgen lg

  • Eben drum. Was der Kunde mit der Firma im Dienstleistungsvertrag vereinbart hat ist nicht mein Problem und geht mich auch nichts an. Von mir aus kann die Firma dem Kunden die Dienstleistung auch völlig unentgeltlich anbieten - das ist mir offen gesagt egal.
    Entscheidend ist, was in meinem Arbeitsvertrag bzw. einer Betriebsvereinbarung oder auch im MRTV steht.
    In meinem Arbeitsvertrag taucht das Wort "Rufbereitschaft" noch nicht einmal auf, ein Verweis auf eine möglicherweise vorhandene Betriebsvereinbarung ist ebenfalls nicht vorhanden.
    Der MRTV ist diesbezüglich eindeutig:


    §4 Abs.1:


    "1. Der Dienst beginnt mit der Aufnahme der Tätigkeit gemäß Dienstanweisung oder der Übergabe der Arbeitsmittel und endet mit der Beendigung der der Tätigkeit gemäß Dienstanweisung oder der Rückgabe der Arbeitsmittel..."


    Konkret heißt das: Solange ich Diensthandy, Objektschlüsselbund und Chipkarte für die EMA habe UND die Dienstanweisung für mich gültig ist im Alarmfall zu intervenieren ist das Dienst.
    Auch werde ich durch die Rufbereitschaft in meinem "normalen" Freizeitverhalten eingeschränkt. Aufenthalt an lauten Orten ist ebenso tabu, wie der der Aufenthalt außerhalb des Empfangsbereichs des Mobiltelefons. Das "Feierabendbier" ist selbstredend ebenfalls tabu. Der allabendliche Flug mit dem Privathelikopter auf die Zugspitze ist ebenfalls gestrichen. :lol:


    Das Gespräch mit dem ESL war übrigens mehr als unproduktiv. Statt der 2 Stunden will die Firma nachts sogar nur 1,5 Stunden (45 Min. pro Rundgang) bezahlen.


    Dann soll sich der ESL schon mal ein preiswertes Hotel suchen. Darmstädter Nächte sind lang.....
    :twisted:


    Ich bin nun sogar in der bizarren Situation, daß ich im Falle der Arbeitslosigkeit nun den Betrag an ALG I erhalten werde, den ich zukünftig nach Wegfall der Stunden und Nachtzuschläge als Lohn bekommen werde - aber so sollte man besser nciht denken ! :?

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