Vorsicht beim Gebrauch von Handschellen!!!

    • Erster Beitrag

    Hallöchen Forum!


    Am Wochenende hat mir mein Kollege (im Streifendienst tätig) von einer Gerichtsverhandlung erzählt, die meiner Meinung nach interessant für das Forum sein könnte.


    Kurze Einleitung:


    Person wird auf frischer Tat (Ladendiebstahl) durch 2 Sicherheitsmitarbeiter bzw. Detektive im Verkaufsraum eines Geschäftes gestellt. Alle Personen befinden sich zu diesem Zeitpunkt vor einem CD-Regal. Der Dieb verlangt lautstark nach der Polizei und will bis zum Eintreffen der Polizei genau an diesem Ort verweilen. Hierbei setzt sich der Tatverdächtige demonstrativ auf den Boden.
    Dem Dieb wird mündlich mitgeteilt, dass er vorläufig festgenommen ist.


    Nun entschließen sich die beiden SM den Tatverdächtigen (TV) in ihr Detektivbüro zu verbringen. Das möchte der TV aber nicht und bleibt sitzen.
    Die beiden SM beginnen nun mit einfacher körperlicher Gewalt den TV zu transportieren. Dieser leistet Widerstand und hält sich an Regalen und Personen fest.
    Daraufhin werden ihm im Geschäftsraum Handschellen durch beide SM angelegt (Hände auf dem Rücken). Nur mit Mühe und unter Geschrei des TV gelingt der Transport zum Büro.


    Als mein Kollege vor Ort eintrifft, befindet sich der TV im Detektivbüro mit einem schmerzverzerrtem Gesicht. Jegliche Bewegung seiner Arme und Hände beim Lösen der Handschellen verursachte beim TV augenscheinlich starke Schmerzen. Weiterhin waren beide Hände bläulich verfärbt und zeigten Verletzungen in Form von Einschürfungen an beiden Gelenken.


    Die Handschellen wurden als Beweismittel da Tatmittel nach StPO sichergestellt.


    Dieser Vorfall geschah im Mai 2009


    Nun zur Hauptverhandlung am AG (der Diebstahl wurde im Vorfeld mit Zahlung einer Geldstrafe abgeurteilt):


    ->Der Geschädigte klagt nach eigenen Angaben noch Heute über ein Taubheitsgefühl in den Fingerspitzen beider Hände und kann auch ein entsprechendes ärztliches Gutachten vorlegen. Seine berufliche Tätigkeit als angestellter Zweiradmechaniker steht demzufolge auf der "Kippe".


    ->Die sichergestellten Handschellen entpuppten sich als "Billigprodukt" aus Fernost und wurden nach Angaben eines Beschuldigten über einen Versandhandel bezogen. Diese Handschellen werden mangels Zulassung auch nicht von deutschen Behörden benutzt. Es konnten scharfe bzw. ungeschliffene Kanten an den Schellen festgestellt werden. Auch eine entsprechende schützende Arretierung fehlte!
    Somit wurden die Handschellen durch das Gericht als gefährliches Werkzeug eingestuft und hätten nicht angelegt werden dürfen.


    ->Das Verbringen des Geschädigten zum Detektivbüro wurde durch den Vorsitzenden sehr kritisch gesehen, zumal der Gesch. bereit war an Ort und Stelle auf die Polizei zu warten. Kausal wäre ja dann das Anlegen der Handschellen unterblieben und der Gesch. nicht verletzt worden. Dazu wurden noch 2 Zeugen gehört.


    -> Jetzt wird es interessant:


    Auf die Frage des StA wo die beiden Beschuldigten den ordnungsgemäßen Gebrauch und sicherer Handhabung bezüglich des Anlegens von Handschellen gelernt hätten, kam keine Antwort!


    Fazit: Die beiden wurden wegen gef.KV schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe verurteilt. Diese Geldstrafe fiel nicht so hoch aus, da der Vorsitzende in seiner Urteilsbegründung den noch anstehenden Zivilprozess nannte, wo wahrscheinlich noch Geldforderungen durch den Gesch. (Kläger) auf die beiden Sicherheitsmitarbeiter zukommen könnten.
    Die Versicherung der beiden SM hat sich wohl bezüglich eines durch den Anwalt angestrebten außergerichtlichen Vergleiches mit dem Gesch. total verweigert und auf die nicht eingehaltene Dienstanweisung hingewiesen.


    -Wenn mein Kollege noch im zivilrechtlichen Prozess aussagen muss, dann werde ich nachberichten!-


    Also: Vorsicht beim Handtieren mit Handschellen!!!


    Es grüßt


    das Zeitwesen

  • "Gewalt" ist auch eine Frage der Definition.


    Was ist Gewalt? Wenn ich meinem Gegenüber einen Faustschlag verpasse? Ja, sicher.
    "Gewalt" ist aber auch, wenn ich den Obdachlosen aus meinem Hausrechtsbereich, z.B. dem GAA-Raum meiner Bank entferne. Auch dann, wenn ich ihn nicht hart anpacke, sondern lediglich z.B. zu zweit aus dem Raum trage.


    "Gewalt" gehört zu unserem Job zweifelsfrei dazu. Praktisch überall (wenige Ausnahmen bestätigen die Regel).
    Es ist nur die Frage, wie diese Gewalt ausgeübt wird. Das geht so und so.
    Und es geht rechtlich einwandfrei und in rechtlich unzulässiger Weise.


    Die aufgestellte Behauptung ("Genauso falsch und verboten wie das Fesseln. Und mit Sicherheit eine Verurteilung wegen KV!!") bezogen auf den Hebel, ist so in dieser Pauschalität daher ganz einfach FALSCH.
    Weder das Fesseln ist per se verboten, noch zieht der Hebel "mit Sicherheit eine Verurteilung wegen KV" nach sich.


    Aber irgendwie denke ich grad an Perlen und Säue...

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


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  • Bitte... jetzt nicht Äpfel mit Birnen vermischen....


    Es sei denn es geht Dir jetzt explizit um Ausnahmen hiervon... zum Beispiel im Rahmen der Notwehr.... des Notstandes...

  • Zitat von steroider

    Das Gewaltmonopol liegt beim Staat.


    Was soll diese Phrase? Das geltende Recht sieht ausdrücklich die Selbsthilfe vor.
    Und man stelle sich vor: Im Gesetz wird da sogar von Gewalt gespochen, die dabei erlaubt ist.


    Muss man hier jetzt tatsächlich die Grundlagen unserer Tätigkeit durchkauen? Ich sag nur: Peinlich.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


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  • Soso... Gewaltanwendung im Rahmen der Notwehr und der Selbsthilfe ist falsch. :roll:


    Schwupp, schon hab ich den Softdrink und das Popcorn auf den Tisch gestellt.
    Kann losgehen!

  • Zitat von steroider

    Sicherheit ohne Gewalt


    Die nächsten 5 Euro ins Phrasenschwein.


    Kommt da auch mal was?

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
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  • Tatsächlich ist meine Erfahrung, dass es nicht auf die Situation ankommt, ob es zu Gewalt kommt, sondern auf kommunikative Fähigkeiten und die Bereitschaft Gewalt anzuwenden bzw auf das Ziel die Situation gewaltfrei zu lösen.
    Übt jetzt jemand regelmäßig Gewalt aus, so ist er, wie hier beim Thema Sicherheitsdienst, für bestimmte Aufgaben und Arbeitsbereiche untauglich.


    Situationen, wo es tatsächlich zur Gewalt kommt, sind nebenbei auch nicht mehr Aufgabe des Sicherheitsdienst sondern der Polizei. Und alles was ich sagte greift auch für die Polizei und die meisten Cops handeln auch so und einige sind ungeeignet.

  • Ich nehm mir auch mal ein Glas schwarze Brause und einen Eimer Popcorn und frage einfach mal:


    Was ist für Dich "Gewalt", steroider?


    Das, was Du da so von Dir gibst, ist langsam wirklich mehr als peinlich. Es sei denn, Du definierst "Gewalt" tatsächlich etwas anders als es eigentlich getan wird.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


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  • Für mich bitte eine Orangina und karamellisiertes Popcorn ;)


    Zitat

    Tatsächlich ist meine Erfahrung


    Gott sei Dank, ich hatte schon befürchtet ich bin völlig Ahnungslos....


    Zitat

    dass es nicht auf die Situation ankommt, ob es zu Gewalt kommt, sondern auf kommunikative Fähigkeiten und die Bereitschaft Gewalt anzuwenden bzw auf das Ziel die Situation gewaltfrei zu lösen.


    und im Zitronien falten Zitronenfalter Zitronen...


    Zitat

    Übt jetzt jemand regelmäßig Gewalt aus, so ist er, wie hier beim Thema Sicherheitsdienst, für bestimmte Aufgaben und Arbeitsbereiche untauglich.


    *grübel* im GWT.... jup, definitiv.... obwohl der Verkehr in einer Fussgängerzone ist hart, sehr hart... als Nachtportier jo.... äh nein, da verirren sich ja auch mal unerwünschte Gäste in den Eingang...


    Tatsächlich aber gibt es auch bei uns tatsächlich Bereiche wo der Mitarbeiter ohne Anwendung von Gewalt erfolgreich seinen Job erledigt.... an der Pforte.... am Empfang, sofern es dort eine Vereinzelungsanlage bzw Schrankenverkehr gibt ;)


    Zitat

    Situationen, wo es tatsächlich zur Gewalt kommt, sind nebenbei auch nicht mehr Aufgabe des Sicherheitsdienst sondern der Polizei


    Tschuldigung... bin hier im Rahmen meiner Möglichkeiten für die Sicherheit der Reisenden verantwortlich... warten sie kurz mal 20 Minuten... Polizei kommt gleich.... also nicht zuschlagen....


    Zitat

    Und alles was ich sagte greift auch für die Polizei und die meisten Cops handeln auch so und einige sind ungeeignet


    Ich arbeite eng mit den Polizeibehörden zusammen... gibt überall (ja... auch bei den Postboten) solche und solche.... und leider ist unser Job stets mit Gewalt verbunden, und wenn jemand nur sehr dringend die Räumlichkeiten verlassen möchte und das selbst noch nicht weiss, oder gerade nicht realisiert das sein Gegenüber das Spiel mit der Kopfnuss nicht lustig findet oder oder oder....


    Du hast entweder Glück im perfekten "Sicherheitsland" zu arbeiten oder bist derart naiv das das Gänseblümchen die Blätter von ganz alleine abstösst....

  • Zitat von Fump


    *grübel* im GWT.... jup, definitiv.... obwohl der Verkehr in einer Fussgängerzone ist hart, sehr hart... als Nachtportier jo.... äh nein, da verirren sich ja auch mal unerwünschte Gäste in den Eingang...


    Tatsächlich aber gibt es auch bei uns tatsächlich Bereiche wo der Mitarbeiter ohne Anwendung von Gewalt erfolgreich seinen Job erledigt.... an der Pforte.... am Empfang, sofern es dort eine Vereinzelungsanlage bzw Schrankenverkehr gibt ;)
    .


    Nö. Bleiben wir strikt an der Formulierung: Gewalt ausüben. Da sage ich ganz klar: Jeder, egal ob nun als Sicherheitsmitarbeiter, als Privatbürger, als MENSCH... übt ständig und fortwährend Gewalt aus. Praktisch immer.


    Und das Beste daran: Das ist vollkommen gesetzmässig, dafür komm ich nicht vor den Richter, nein.


    Und gerade im GWT ist es sogar klarer Teil der konkreten Aufgabe. Übt der GWTler keine Gewalt mehr aus, hat er was falsch gemacht und wird sich mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rumschlagen dürfen.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


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  • Hier gibt's ja auch jede Woche um die 100 Kündigugen bei DB Sicherheit und Hochbahnwache, wenn die Streifenberichte reinflattern. "Leute, dass hätte man doch alles in Ruhe bei einem Tee besprechen können" heisst es dann da vom Chef.
    Ähnlich bei den Kaufhausdetektiven, wo jeder Geschäftsführer es natürlich lieber sieht, dass man einen gewalttätigen Ladendieb samt Beute laufen lässt.


    Und erst recht im Veranstaltungsbereich, wo jeder Veranstalter lieber weitere Unruhen und Verletzungen der Gäste in Kauf nimmt um auf die Polizei zu warten, anstatt dass die Gefahr sofort durch den Sicherheitsdienst beendet wird.



    Wer glaubt, dass man alles mit " reden" regeln kann, lebt hinterm Mond.

  • Zitat von Fump

    Da bin ich zu sehr ÖPNV geprägt und definiere Gewalt da sehr eigen ;)


    Mein Beitrag sollte nur dazu dienen zu zeigen, dass "Gewalt" nicht immer das Gleiche bedeutet.
    Auch rechtlich nicht.


    "Gewalt" als Begriff ist eben unterschiedlich belegt. "Gewalt ausüben" ebenfalls. So übt eben tatsächlich jeder Mensch rein rechtlich ständig Gewalt aus, völlig normal. Das entspricht auch dem Gesetz und ist nicht zu beanstanden.


    Und wenn da nun einer kommt und sagt, wer Gewalt ausübt macht was falsch, dann komm ich eben auch mal so...

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


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  • Hallo


    Ich habe nochmal eine Frage zu dem Sachverhalt auf Seite 1.


    Wenn man wegen Ladendiebstahls verhaftet wird, dann würde ich auf keinen Fall ins Büro mitgehen, weil da keine Zeugen sind, sondern sofort sagen, dass ich unauffällig und ohne Gewalt bis zum Eintreffen der Polizei warten will. Die Gefahr von Misshandlungen ist mir zu groß.


    Soweit ich verstanden habe, ist das mein Recht nach Ansicht einiger von euch?


    Nehmen wir an, die Detektive kündigen mir an, mich mit Gewalt abzuführen. Nun will ich telefonieren und die Polizei selbst anrufen. Können sie mir dies verbieten mit der Begründung, ich könnte eine Waffe haben und dürfe nicht in die Tasche greifen?


    Wenn ich nun frage, ob man mir ein Telefon geben könne, sagen sie, das ginge nicht, ich könne es stehlen, also damit weglaufen. Wenn ich nun in die Tasche greife, packen sie mich und fesseln mich.


    Die Frage nach dem Telefonieren stelle ich mir generell, es kann ja auch sein, dass ich auf einem Parkplatz bin und Leute mich festnehmen wollen, weil ich einen Joint rauche, das können aber auch Verbrecher sein. Also will ich die Polizei anrufen und die sagen, das darf ich nicht.


    Ich frage das, weil mich die Rechtssicherheit bei der Selbstverteidigung interessiert.

  • Zitat von Ben Biebs

    Ich habe nochmal eine Frage zu dem Sachverhalt auf Seite 1.

    Och nöö...


    Zitat von Ben Biebs

    Wenn man wegen Ladendiebstahls verhaftet wird, dann würde ich auf keinen Fall ins Büro mitgehen, weil da keine Zeugen sind, sondern sofort sagen, dass ich unauffällig und ohne Gewalt bis zum Eintreffen der Polizei warten will. Die Gefahr von Misshandlungen ist mir zu groß.

    Wegen Ladendiebstahl wird nicht gleich verhaftet. Erstmal wird festgenommen. Wenn es ein Verfahren gab und ein Haftbefehl erlassen wird, wird verhaftet. Es ist grundsätzlich dein Recht, nicht mit ins Büro gehen zu müssen. Du darfst bloß keine Anstalten machen, flüchten zu wollen. Die Gefahr von Misshandlungen ist primär überhaupt nicht gegeben.


    Zitat von Ben Biebs

    Soweit ich verstanden habe, ist das mein Recht nach Ansicht einiger von euch?

    Nicht nach unserer Ansicht, sondern nach gültiger Rechtsprechung.


    Wir müssen für den weiteren Ablauf gleich aber differenzieren. Gab es eine Tat oder gab es keine?
    Hast Du es, sofern es keine Tat gab, bewusst drauf angelegt, eingefangen zu werden?
    Dann sieht es für dich, mit Verlaub, scheiße aus.


    Zitat von Ben Biebs

    Nehmen wir an, die Detektive kündigen mir an, mich mit Gewalt abzuführen. Nun will ich telefonieren und die Polizei selbst anrufen. Können sie mir dies verbieten mit der Begründung, ich könnte eine Waffe haben und dürfe nicht in die Tasche greifen?

    Warum sollten sie das tun? Sie werden dich eventuell festhalten.
    Wenn Du eine Tat begangen hast, ist es deren Recht. Kommt Gegenwehr, wird es zu einer Notwehr und... Hatten wir in diesem Thema aber alles schon mehrfach.
    Der Griff in die Tasche kann erfahrungsgemäß ALLES bedeuten. Du zückst ein Telefon - oder ein Messer, Reizgas, Schusswaffe,... Vielleicht auch nur ein Taschentuch. Weiß man aber alles nicht.
    Das "Hände aus den Taschen lassen" dient der Sicherheit aller Beteiligten.


    Zitat von Ben Biebs

    Wenn ich nun frage, ob man mir ein Telefon geben könne, sagen sie, das ginge nicht, ich könne es stehlen, also damit weglaufen. Wenn ich nun in die Tasche greife, packen sie mich und fesseln mich.

    Warum soll man dir ein Telefon geben? Du willst die Polizei rufen?
    Man zu. Sag den Kollegen, sie sollen das machen. Machen sie bestimmt. Aber mach es nicht selbst, es könnte nämlich sein, dass Mittäter gewarnt werden sollen. Da hat niemand Verständnis für...


    Zitat von Ben Biebs

    Die Frage nach dem Telefonieren stelle ich mir generell, es kann ja auch sein, dass ich auf einem Parkplatz bin und Leute mich festnehmen wollen, weil ich einen Joint rauche, das können aber auch Verbrecher sein. Also will ich die Polizei anrufen und die sagen, das darf ich nicht.

    Hä?
    Der Konsum von BtM ist nicht verboten. Der Besitz (und auch der Handel, blablabla...) allerdings...
    Man könnte dich allerdings, je nach Parkplatz, runterwerfen. Oder auch deine Daten erheben. Einzelfallabhängig.


    Zitat von Ben Biebs

    Ich frage das, weil mich die Rechtssicherheit bei der Selbstverteidigung interessiert.

    Das drösel doch bitte nochmal auf... Mir fehlt irgendwie der Zusammenhang zwischen klauen, kiffen und kloppen.

  • Wenn man nicht mit geht, dann geht man nicht mit. LaDek haben kein Recht einen ins Büro zu verbringen. Gegen diese rechtswidrige Mitnahme darf man sogar Notwehr anwenden.


    Jedoch dürfen sie einen in bestimmten Fällen festhalten, bis die Polizei kommt. Da muss man dann bleiben, warten.

  • Wir wissen nicht, ob die Tat begangen wurde. Zumindest der Festgenommene kann es nur vermuten. Auch bei dem Festnehmenden ist es nicht sicher.


    Ein typisches Beispiel ist das Handy- Spiel. Jemand hatte auf einer Party seine Jacke auf einem Haufen liegen. Als er hinausgeht, folgt ihm eine Gruppe. jemand aus der Gruppe vermisst sein Handy. Ein Freund kommt auf die Idee, es anzurufen. Bei dem Mann klinget es aus der Jacke.


    Nun rennen sie auf ihn zu.



    Wie wir hier sehen, wird der Festgenommene verletzt, wenn es ihm nicht gelingt, die Polizei zu rufen; Aufgabe des Festzunehmenden ist es also, dies unbedingt zu verhindern.

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