Vorsicht beim Gebrauch von Handschellen!!!

  • Hallöchen Forum!


    Am Wochenende hat mir mein Kollege (im Streifendienst tätig) von einer Gerichtsverhandlung erzählt, die meiner Meinung nach interessant für das Forum sein könnte.


    Kurze Einleitung:


    Person wird auf frischer Tat (Ladendiebstahl) durch 2 Sicherheitsmitarbeiter bzw. Detektive im Verkaufsraum eines Geschäftes gestellt. Alle Personen befinden sich zu diesem Zeitpunkt vor einem CD-Regal. Der Dieb verlangt lautstark nach der Polizei und will bis zum Eintreffen der Polizei genau an diesem Ort verweilen. Hierbei setzt sich der Tatverdächtige demonstrativ auf den Boden.
    Dem Dieb wird mündlich mitgeteilt, dass er vorläufig festgenommen ist.


    Nun entschließen sich die beiden SM den Tatverdächtigen (TV) in ihr Detektivbüro zu verbringen. Das möchte der TV aber nicht und bleibt sitzen.
    Die beiden SM beginnen nun mit einfacher körperlicher Gewalt den TV zu transportieren. Dieser leistet Widerstand und hält sich an Regalen und Personen fest.
    Daraufhin werden ihm im Geschäftsraum Handschellen durch beide SM angelegt (Hände auf dem Rücken). Nur mit Mühe und unter Geschrei des TV gelingt der Transport zum Büro.


    Als mein Kollege vor Ort eintrifft, befindet sich der TV im Detektivbüro mit einem schmerzverzerrtem Gesicht. Jegliche Bewegung seiner Arme und Hände beim Lösen der Handschellen verursachte beim TV augenscheinlich starke Schmerzen. Weiterhin waren beide Hände bläulich verfärbt und zeigten Verletzungen in Form von Einschürfungen an beiden Gelenken.


    Die Handschellen wurden als Beweismittel da Tatmittel nach StPO sichergestellt.


    Dieser Vorfall geschah im Mai 2009


    Nun zur Hauptverhandlung am AG (der Diebstahl wurde im Vorfeld mit Zahlung einer Geldstrafe abgeurteilt):


    ->Der Geschädigte klagt nach eigenen Angaben noch Heute über ein Taubheitsgefühl in den Fingerspitzen beider Hände und kann auch ein entsprechendes ärztliches Gutachten vorlegen. Seine berufliche Tätigkeit als angestellter Zweiradmechaniker steht demzufolge auf der "Kippe".


    ->Die sichergestellten Handschellen entpuppten sich als "Billigprodukt" aus Fernost und wurden nach Angaben eines Beschuldigten über einen Versandhandel bezogen. Diese Handschellen werden mangels Zulassung auch nicht von deutschen Behörden benutzt. Es konnten scharfe bzw. ungeschliffene Kanten an den Schellen festgestellt werden. Auch eine entsprechende schützende Arretierung fehlte!
    Somit wurden die Handschellen durch das Gericht als gefährliches Werkzeug eingestuft und hätten nicht angelegt werden dürfen.


    ->Das Verbringen des Geschädigten zum Detektivbüro wurde durch den Vorsitzenden sehr kritisch gesehen, zumal der Gesch. bereit war an Ort und Stelle auf die Polizei zu warten. Kausal wäre ja dann das Anlegen der Handschellen unterblieben und der Gesch. nicht verletzt worden. Dazu wurden noch 2 Zeugen gehört.


    -> Jetzt wird es interessant:


    Auf die Frage des StA wo die beiden Beschuldigten den ordnungsgemäßen Gebrauch und sicherer Handhabung bezüglich des Anlegens von Handschellen gelernt hätten, kam keine Antwort!


    Fazit: Die beiden wurden wegen gef.KV schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe verurteilt. Diese Geldstrafe fiel nicht so hoch aus, da der Vorsitzende in seiner Urteilsbegründung den noch anstehenden Zivilprozess nannte, wo wahrscheinlich noch Geldforderungen durch den Gesch. (Kläger) auf die beiden Sicherheitsmitarbeiter zukommen könnten.
    Die Versicherung der beiden SM hat sich wohl bezüglich eines durch den Anwalt angestrebten außergerichtlichen Vergleiches mit dem Gesch. total verweigert und auf die nicht eingehaltene Dienstanweisung hingewiesen.


    -Wenn mein Kollege noch im zivilrechtlichen Prozess aussagen muss, dann werde ich nachberichten!-


    Also: Vorsicht beim Handtieren mit Handschellen!!!


    Es grüßt


    das Zeitwesen

  • Hey,


    also ich hätte den Herren da sitzen lassen bis die Polizei eingetroffen wäre. Natürlich ist ein zu bedenken wenn der Kunde einen Aufriss gemacht hat, wie man dann reagieren hätte können. Aber da 2 SiMa´s am Ort waren sind die handschellen meiner Meinung nach überflüssig und überzogen.


    Tom

  • Vollkommen richtig - hoffentlich werden die 2 SMA verknackt, dass es kracht!


    Meines Wissens nach sind Handfesseln doch Instrumente des unmittelbaren Zwangs und somit "Tabu" für Zivilisten - und das sind SMA nun einmal - wenn es um eine vorläufige Festnahme geht.


    Ich lasse mir den Gebrauch von (von der Bauart her zugelassenen) Handfesseln noch so gerade gefallen, wenn sie dazu verwendet werden, um im Rahmen der Notwehr einen Angreifer zu fixieren und somit das evtl. mildere Mittel darstellen als einen Schlag mit dem Knüppel etc.


    Nur stelle ich es mir sehr spannend vor, wenn zwei ungeübte SMA einem wildgewordenen Angreifer ein paar Handfesseln anlegen wollen...


    Nene - die zwei sind weit übers Ziel hinaus geschossen und haben ihre Fürsorgepflicht gegenüber dem Festgenommenen verletzt. Blau angelaufene Hände und Schürfwunden sprechen da eine ganz deutliche Sprache...


    Das Ganze hätte nicht sein müssen.

  • Im Verkaufsraum auf frscher Tat gestellt.....da alleine kräuseln sich mir ja schon die Nackenhaare.


    Was dann weiter geschah mein Gott was alles auf die Menschheit losgelassen wird.




    Nicht um sonst haben einige Häuser das tragen und anwenden on Handschellen ausdrücklich verboten.

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • Zitat von SecurForce


    Ich lasse mir den Gebrauch von (von der Bauart her zugelassenen) Handfesseln noch so gerade gefallen, wenn sie dazu verwendet werden, um im Rahmen der Notwehr einen Angreifer zu fixieren und somit das evtl. mildere Mittel darstellen als einen Schlag mit dem Knüppel etc.


    So seh ich das auch, wenn von dem Schmutzfuss eine Gefahr für mich, andere oder sogar für ihn selbst ausgeht lass ich mir das eingehen. Aber nicht wenn er friedfertig auf dem Boden sitzt. Und natürlich wurde mal wieder an der Ausrüstung gespart, schätze die haben sich das in einem James-Bond Laden privat gekauft, denn wenn es dienstlich geliefert geworden wäre hätten sie ja eine Einweisung auf das anlegen genossen. Spätestens da hätte man gemerlt um was für einen Schund es sich handelt.

  • [/quote]
    denn wenn es dienstlich geliefert geworden wäre hätten sie ja eine Einweisung auf das anlegen genossen. Spätestens da hätte man gemerlt um was für einen Schund es sich handelt.[/quote]


    Hallo qexco!
    würde mich mal interessieren wer (?) liefert Handschellen dienstlich? Der jeweilige Arbeitgeber/Auftraggeber? Und wer nimmt eine solche Einweisung bezüglich der Handschellen vor? Welche Qualifikation/Berechtigung hat dieser Einweiser? Werden praktische Übungen vorgenommen? Bekommt der Mitarbeiter eine Bescheinigung über die erfolgreiche praktische Einweisung? Praktischer Test? Wäre ja zum evtl. rechtlichem Eigenschutz sinnvoll.


    Wird in den verschiedenen Ausbildungen im Bereich der privaten Sicherheit dieses Thema und die daraus entstehende Problematik behandelt bzw. vertieft?


    Ich habe in meiner Polizeiausbildung das jeweils situationsgerechte Anbringen der Handfesseln in verschiedensten Körperlagen und Körperhaltungen bis zum Erbrechen geübt.
    Bei unsachgemäßer Handhabung kann das für den Betroffenen sehr schmerzhaft werden und dadurch kann die vormals ruhige Person ausflippen und der wilde noch wilder werden....
    Auch muss der Assistent (Kollege) genau wissen, was wann zu tun ist!
    Wird dort nicht schnell Hand in Hand gearbeitet, kann die Handfessel unter Umständen als "Schleudergegenstand" den Kopf eines Kollegen treffen.
    Auch sollte man die Kommunikation mit dem Betroffenen nicht unterschätzen, da einige gar nicht wissen was sie in der doch ungewohnten und unangenehmen Lage tun sollen! Hört sich irgendwie blöd an, hilft aber in der Praxis ungemein.


    Ansonsten wünsch ich Euch eine handschellenfreie Nacht :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:


    Gruß
    -Zeitwesen-

  • Zitat von Zeitwesen

    Ansonsten wünsch ich Euch eine handschellenfreie Nacht :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:


    Gruß
    -Zeitwesen-


    :todlachen: :todlachen:

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • Zitat von Zeitwesen


    Hallo qexco![/quote]


    Guten Morgen Zeitwesen!


    Zitat

    würde mich mal interessieren wer (?) liefert Handschellen dienstlich? Der jeweilige Arbeitgeber/Auftraggeber?


    Keine Ahnung obs vom Auftraggeber kommt, ich empfange es vom Arbeitgeber.


    Zitat

    Und wer nimmt eine solche Einweisung bezüglich der Handschellen vor?


    "Spezl" der Firma, aktiver Polizist.


    Zitat

    Werden praktische Übungen vorgenommen?


    Yep, und gerade da merkt man dann spätestens als Opfer was sehr unangenehm sein kann...


    Zitat

    Bekommt der Mitarbeiter eine Bescheinigung über die erfolgreiche praktische Einweisung? Praktischer Test? Wäre ja zum evtl. rechtlichem Eigenschutz sinnvoll.


    Nö, haben wir nicht gemacht/bekommen aber in regelmäßigen Abständen (alle halbe Jahr leider nur) wiederholt.


    Zitat

    Wird in den verschiedenen Ausbildungen im Bereich der privaten Sicherheit dieses Thema und die daraus entstehende Problematik behandelt bzw. vertieft?


    Denke mal nicht in allen Betrieben.

  • Also ich schließ mich den Vorredner an, völlig überzogene reaktion, insbesondere, wenn der LD sagt, ich bleibe hier stehen/sitzen bis die Pol kommt. das is ja nun mal sein gutes Recht. Und das is auch das was ich meinen Schülern immer wieder sage, wenn der besch. nicht mit kommen will, dann ist das ebend so, nehmt ihn um Gottes Willen nicht gegen sienen Willen mit ins Büro.


    Und zum Thema Handschellen, also die, die von der Pol genutzt werden bekommt man auch völlig Legal in entsprechenden Shops und kosteten zu DM-zeiten so um 75,- DM. Aber natürlich muss man wissen wie man damit umgeht. Insbesondere das diese auch eine verriegelungstechnik haben, die man auf jeden Fall beim Anlegen nutzen sollte, wenn man sie schon einsetzt.


    Aber mal ne ganz andere frage zu diesem Thema. Neulich sagte mir ein Schüler, dass das Anlegen völlig legal sei, aber dass das Abnehmen der handfessel nur durch die Pol. erfolgen dürfe. Wasn das fürn Kram? Eine rechtliche Grundlage konnte er mir weder fürs Anlegen noch fürs abnehmen nennen. Und rate meinen Schülern auch immer davon ab, solche Dinge überhaupt zu nutzen.

    "Wer nicht mit der Zeit geht...geht mit der Zeit" (Henry Ford)

  • Schon lustig, was hier abgeht.


    Da berichtet jemand von einem Vorfall, in dem zwei wohl ahnungslose Mitarbeiter unseres Gewerbes unberechtigter Weise Gebrauch der Handschellen machen und schon wird hier von den meisten Leuten behauptet, dass man als Sicherheitsmitarbeiter am besten eh keine Handschellen tragen sollte :lol:


    Ich kann nicht mehr zählen wie viel Leuten ich schon Handschellen angelegt habe. Und habe dafür nie Ärger bekommen, denn es war immer berechtigt. Würde mir ein Vorgesetzter erzählen wollen, dass ich bei der Dienstausübung keine Handschellen tragen darf, würd ich den Job hinschmeissen.
    Diese dienen zum eigenen Schutz und setzen den Täter ausser Gefecht, bis man ihn an die Staatsmacht übergeben kann.


    Man sollte nur wissen, wann und wie man Handfesseln anwendet.

  • Das is ja genau die Frage; aufgrund welcher rechtlichen Grundlage willst Du ihm denn Handschellen anlegen ?


    Nur weil Du es schon immer so gemacht und noch nie Probleme bekommen hast, heißt das ja noch lange nicht, dass auch auch richtig gewesen ist.

    "Wer nicht mit der Zeit geht...geht mit der Zeit" (Henry Ford)


  • LEICHENSCHÄNDER!!!


    Ich würde ja gerne mal Mäuschen im Kurs von maltmk spielen - aber ich befürchte, dass ich nicht so viel essen kann, um anschließend ordentlich kotzen zu können. :mrgreen:


    Aber ich hatte neulich auch nen Spezialisten.
    Neu angefangen und konnte mit den lustigsten Papieren und Qualifikationen auftrumpfen.
    Letztendlich war jeder Zettel nicht das Papier wert, auf dem die angebliche Qualifikation aufgedruckt war.
    Darin war auch ein angebliches "Handfesselseminar" enthalten.
    Kurzer Test in Theorie und Praxis im Nebenraum - mit niederschmetterndem Ergebnis.
    Von mir gabs keine Freigabe für die Dinger. Nicht bei so´nem "Profi"...


    Edit:
    Grund = Notwehr/Nothilfe.
    Mehr geht nicht bzw. kaum.


  • Schön das Du immer so toll sachlich bleiben kannst.


    1.) Hab ich nicht neu angefangen
    2.) Gibt es bei mir keine lustigen papiere oder Qualifikationen
    3.) Habe ich lediglich die Frage gestellt auf grund welcher rechtlichen Grundlage erin SM im Dienst Handfesseln anlegt.
    4.) Die Schüler die bisher meinen Vorbereitungskurs besucht haben waren zufrieden und haben ihr Prüfungen vor den jeweiligen IHK`s auch geschafft.


    Und bevor Du über einen Dozenten urteilst, solltest Du Dir vielleicht erstmal selbst ein Bild machen und den Kurs desjenigen nicht in den Dreck ziehen.

    "Wer nicht mit der Zeit geht...geht mit der Zeit" (Henry Ford)

  • Zitat von maltmk

    Schön das Du immer so toll sachlich bleiben kannst.


    1.) Hab ich nicht neu angefangen
    2.) Gibt es bei mir keine lustigen papiere oder Qualifikationen
    3.) Habe ich lediglich die Frage gestellt auf grund welcher rechtlichen Grundlage erin SM im Dienst Handfesseln anlegt.
    4.) Die Schüler die bisher meinen Vorbereitungskurs besucht haben waren zufrieden und haben ihr Prüfungen vor den jeweiligen IHK`s auch geschafft.


    Und bevor Du über einen Dozenten urteilst, solltest Du Dir vielleicht erstmal selbst ein Bild machen und den Kurs desjenigen nicht in den Dreck ziehen.

    Vielleicht solltest Du meinen Text nochmal in Ruhe lesen...


    1.Ich möchte in Deinem Kurs teilnehmen, weil ich mich stundenlang über solche Sprüche wie "anlegen darf ich, abnehmen darf nur die Behörde" einnässen könnte.


    2. Hab ich von einer neuen Aushilfe in meinem Stall gesprochen.


    3. Habe ich beantwortet.


    4. Kann ich nicht beurteilen, würde ich aber auch nicht anders, als von Dir behauptet, erwarten.


    Vatertag ausgenutzt? :mrgreen:

  • Zitat von maltmk

    Das is ja genau die Frage; aufgrund welcher rechtlichen Grundlage willst Du ihm denn Handschellen anlegen ?


    - Notwehr
    - Nothilfe
    - Vorläufige Festnahme


    Zitat von maltmk

    Nur weil Du es schon immer so gemacht und noch nie Probleme bekommen hast, heißt das ja noch lange nicht, dass auch auch richtig gewesen ist.


    Klar, seit 9 Jahren immer nur Glück gehabt, dass niemand gemerkt hat, was ich da eigentlich mache... vor allem nicht die Polizei die dann jedes Mal kam. Und natürlich auch nicht die Richter, bei den Fällen die vor Gericht landeten.

  • 1.) Das war eine Äußerung eines meiner Teilnehmer und nicht von mir. Ich werd einen teufel tun und son Stuss erzählen. Ich wollte lediglich von Spielverderber wissen, aufgrund welcher rechtlichen Grundlage er die Handfessel anlegt.


    3.) Wo hast Du denn auf die Frage der rechtlichen Grundlage geantwortet, da erwarte ich schon mal nen § und das ensprechende Gesetz wo das stehen soll, dass man als SM Handfesseln anlegen darf. Da geht es mir nämlich wie "Zeitwesen" wir sprechen hier von der Anwendung unmittelbaren Zwanges und seit wann ist das SM gestattet ?

    "Wer nicht mit der Zeit geht...geht mit der Zeit" (Henry Ford)

  • Zitat von Spielverderber

    - Notwehr
    - Nothilfe
    - Vorläufige Festnahme


    Der letzte Punkt kann aber auch mal ganz fix in die Hose gehen...
    Nur weil ich rechtmäßig "festnehme", habe ich noch keine Grundlage zu fesseln.
    Das kommt erst, wenn mein Gegenüber sich wehrt - und dazu zählt nichtmal ein Fluchtversuch.
    Es muss definitiv durch Notwehr gedeckt sein.


    Wenn bis dato nix gekommen ist, sei froh. Es gibt Staatsanwälte oder PVB´s, die ein feuchtes Höschen bekommen, wenn sie privaten Sicherheitskräften mal einen einschenken können.


    Ich fessel übrigens auch lieber einmal mehr als einmal zu wenig.
    Aber dazu gibts auch den Spruch "Wer schreibt, der bleibt". Gelle? :wink:

  • Zitat von Spielverderber

    - Notwehr
    - Nothilfe
    - Vorläufige Festnahme



    Klar, seit 9 Jahren immer nur Glück gehabt, dass niemand gemerkt hat, was ich da eigentlich mache... vor allem nicht die Polizei die dann jedes Mal kam. Und natürlich auch nicht die Richter, bei den Fällen die vor Gericht landeten.


    Notwehr: (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.


    vorläufige Festnahme: (1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.


    Und für Dich beinhalten also diese beiden Rechtsvorschriften die Möglichkeit unmittelbaren Zwanges in Form einer Handfessel einzusetzen?


    Naja...

    "Wer nicht mit der Zeit geht...geht mit der Zeit" (Henry Ford)

    Einmal editiert, zuletzt von maltmk ()

  • Notwehr und Nothilfe. Hab ich aber schon geschrieben. Sogar mehrfach.


    Das UZwG gilt für mich nicht.
    Ich könnte auch mit Schnürsenkeln, Kabelbindern, Abschleppseilen oder mit Fahrradschlössern fesseln, denn ich brauch auf das UZwG nicht achten.
    Meine Maßnahme muss nur durch Notwehr bzw. Nothilfe geboten sein.


    Hast Du meine Zeilen jetzt nochmal gelesen? Ich glaub, Du bist mit ner Entschuldigung dran... :twisted:

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