Vorsicht beim Gebrauch von Handschellen!!!

    • Erster Beitrag

    Hallöchen Forum!


    Am Wochenende hat mir mein Kollege (im Streifendienst tätig) von einer Gerichtsverhandlung erzählt, die meiner Meinung nach interessant für das Forum sein könnte.


    Kurze Einleitung:


    Person wird auf frischer Tat (Ladendiebstahl) durch 2 Sicherheitsmitarbeiter bzw. Detektive im Verkaufsraum eines Geschäftes gestellt. Alle Personen befinden sich zu diesem Zeitpunkt vor einem CD-Regal. Der Dieb verlangt lautstark nach der Polizei und will bis zum Eintreffen der Polizei genau an diesem Ort verweilen. Hierbei setzt sich der Tatverdächtige demonstrativ auf den Boden.
    Dem Dieb wird mündlich mitgeteilt, dass er vorläufig festgenommen ist.


    Nun entschließen sich die beiden SM den Tatverdächtigen (TV) in ihr Detektivbüro zu verbringen. Das möchte der TV aber nicht und bleibt sitzen.
    Die beiden SM beginnen nun mit einfacher körperlicher Gewalt den TV zu transportieren. Dieser leistet Widerstand und hält sich an Regalen und Personen fest.
    Daraufhin werden ihm im Geschäftsraum Handschellen durch beide SM angelegt (Hände auf dem Rücken). Nur mit Mühe und unter Geschrei des TV gelingt der Transport zum Büro.


    Als mein Kollege vor Ort eintrifft, befindet sich der TV im Detektivbüro mit einem schmerzverzerrtem Gesicht. Jegliche Bewegung seiner Arme und Hände beim Lösen der Handschellen verursachte beim TV augenscheinlich starke Schmerzen. Weiterhin waren beide Hände bläulich verfärbt und zeigten Verletzungen in Form von Einschürfungen an beiden Gelenken.


    Die Handschellen wurden als Beweismittel da Tatmittel nach StPO sichergestellt.


    Dieser Vorfall geschah im Mai 2009


    Nun zur Hauptverhandlung am AG (der Diebstahl wurde im Vorfeld mit Zahlung einer Geldstrafe abgeurteilt):


    ->Der Geschädigte klagt nach eigenen Angaben noch Heute über ein Taubheitsgefühl in den Fingerspitzen beider Hände und kann auch ein entsprechendes ärztliches Gutachten vorlegen. Seine berufliche Tätigkeit als angestellter Zweiradmechaniker steht demzufolge auf der "Kippe".


    ->Die sichergestellten Handschellen entpuppten sich als "Billigprodukt" aus Fernost und wurden nach Angaben eines Beschuldigten über einen Versandhandel bezogen. Diese Handschellen werden mangels Zulassung auch nicht von deutschen Behörden benutzt. Es konnten scharfe bzw. ungeschliffene Kanten an den Schellen festgestellt werden. Auch eine entsprechende schützende Arretierung fehlte!
    Somit wurden die Handschellen durch das Gericht als gefährliches Werkzeug eingestuft und hätten nicht angelegt werden dürfen.


    ->Das Verbringen des Geschädigten zum Detektivbüro wurde durch den Vorsitzenden sehr kritisch gesehen, zumal der Gesch. bereit war an Ort und Stelle auf die Polizei zu warten. Kausal wäre ja dann das Anlegen der Handschellen unterblieben und der Gesch. nicht verletzt worden. Dazu wurden noch 2 Zeugen gehört.


    -> Jetzt wird es interessant:


    Auf die Frage des StA wo die beiden Beschuldigten den ordnungsgemäßen Gebrauch und sicherer Handhabung bezüglich des Anlegens von Handschellen gelernt hätten, kam keine Antwort!


    Fazit: Die beiden wurden wegen gef.KV schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe verurteilt. Diese Geldstrafe fiel nicht so hoch aus, da der Vorsitzende in seiner Urteilsbegründung den noch anstehenden Zivilprozess nannte, wo wahrscheinlich noch Geldforderungen durch den Gesch. (Kläger) auf die beiden Sicherheitsmitarbeiter zukommen könnten.
    Die Versicherung der beiden SM hat sich wohl bezüglich eines durch den Anwalt angestrebten außergerichtlichen Vergleiches mit dem Gesch. total verweigert und auf die nicht eingehaltene Dienstanweisung hingewiesen.


    -Wenn mein Kollege noch im zivilrechtlichen Prozess aussagen muss, dann werde ich nachberichten!-


    Also: Vorsicht beim Handtieren mit Handschellen!!!


    Es grüßt


    das Zeitwesen

  • Zitat von Ben Biebs

    Wir wissen nicht, ob die Tat begangen wurde. Zumindest der Festgenommene kann es nur vermuten. Auch bei dem Festnehmenden ist es nicht sicher.


    Also für eine Festnahme nach § 127 StPO reicht auch der dringende Tatverdacht aus. Allerdings muss der Täter auf frischer Tat erwischt worden sein und die Festnahme darf nur zur Feststellung der Personalen erfolgen.


    Zitat von Ben Biebs


    Ein typisches Beispiel ist das Handy- Spiel. Jemand hatte auf einer Party seine Jacke auf einem Haufen liegen. Als er hinausgeht, folgt ihm eine Gruppe. jemand aus der Gruppe vermisst sein Handy. Ein Freund kommt auf die Idee, es anzurufen. Bei dem Mann klinget es aus der Jacke.


    Genau, ganz typisches Beispiel. Also mir passiert es auch immer wieder, dass ich auf einmal ein fremdes Handy in meiner Jackentasche habe. NOT!


    Hat jemand aus der Gruppe den Herren auf frischer Tat beobachtet, als er sich das Handy eingesteckt hat? Waren die Personalen des Typen bekannt?


    Zitat von Ben Biebs


    Herzlichen Glückwunsch, der Kandidat hat einmal eine unterlassene Hilfeleistung gewonnen! Den Preis können Sie sofort bei der nächsten Staatsanwaltschaft ihrer Wahl abholen.


    Zitat von Ben Biebs


    Wie wir hier sehen, wird der Festgenommene verletzt, wenn es ihm nicht gelingt, die Polizei zu rufen; Aufgabe des Festzunehmenden ist es also, dies unbedingt zu verhindern.


    Die Geschichte kann auch so ausgehen:
    A: Hey Bro! Ich glaube, du hast mein Handy in deiner Tasche!
    B: Hey sorry Bro! Muss irgendwie in meine Tasche gerutscht sein! Ich lade dich auf ein Drink ein!
    A: Hey Leute, ich habe mein Handy! Lass uns in die nächste Kneipe ziehen!


    Sorry, aber ich verstehe immer noch nicht, was du uns hier sagen willst!

  • Zitat von D_R


    Herzlichen Glückwunsch, der Kandidat hat einmal eine unterlassene Hilfeleistung gewonnen! Den Preis können Sie sofort bei der nächsten Staatsanwaltschaft ihrer Wahl abholen.


    Wie kommst du darauf, er hat doch Hilfe geleistet...


    Zitat von Ben Biebs


    Wir haben dann Dinge wie "Halt, Aufhören, Was passiert hier" oder so ähnlich gerufen, was die Jungs offensichtlich zum Einlenken gebracht hat.


    ...reicht doch.


    LS

    Ich lebe zwar stark über meine Verhältnisse, aber immer noch weit unter meinem Niveau!

  • Zitat von Locationscout


    Wie kommst du darauf, er hat doch Hilfe geleistet...


    Ähm?? Hallo??


    Okay, also wenn ich demnächst sehe, wie zwei Autos crashen, dann rufe ich auch einfach nur "Aufhören", anstatt den Insassen zu helfen. Die Autos haben ja aufgehört, weiter in einander reinzufahren....


    Gehen wir die Geschichte noch einmal durch:


    Vier Leute schlagen auf einen ein. Dann hören die damit auf (egal aus welchem Grund), sammeln den Typen von der Straße (er kann nicht laufen) und bringen den Typen zum Beobachter. Und weil einer der Angreifer angeblich die Polizei ruft, ist der Beobachter beruhigt und lässt das "Opfer" wieder mit seinen Peinigern zurück.


    What could possibly go wrong?


    Und die unterlassene Hilfeleistung wäre nicht die Nichteinmischung in den Kampf, sondern weil die Leute dem Opfer nicht geholfen haben. Wenn jemand zusammengeschlagen auf der Straße liegt und ich ihm nicht helfe, dann ist es eine unterlassene Hilfeleistung. Punkt, fertig, aus. Und der Anruf bei der Polizei? Hilft das irgendwie dem zusammengeschlagenen Opfer? Nicht primär, denn die Anrufer haben bestimmt nicht gesagt, dass die gerade wie die irren zu viert auf einen losgegangen sind, sondern dass ein Typ Handys gestohlen hat. Wenn, dann hätte zumindest ein Krankenwagen gerufen werden müssen.


    So ist es eben eine unterlassene Hilfeleistung!

  • ....es ist keine unterlassene Hilfeleistung. Mit seinem verbalen Einschreiten hat er die Täter zum Aufhören bewegt.


    Zitat

    Beachte § 323c StGB: ..." insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr..."


    Körperliches Eingreifen ist in diesem Fall nicht notwendig.


    LS

    Ich lebe zwar stark über meine Verhältnisse, aber immer noch weit unter meinem Niveau!

  • Zitat von Locationscout

    ....es ist keine unterlassene Hilfeleistung. Mit seinem verbalen Einschreiten hat er die Täter zum Aufhören bewegt.


    Aber einen verletzten Menschen auf der Straße liegen gelassen.

  • Zitat von D_R


    Aber einen verletzten Menschen auf der Straße liegen gelassen.


    ...steht wo in der Schilderung von "Ben Biebs"?


    Einfach bei den Tatsachen bleiben, dann passt´s auch wieder. § 323c StGB liegt bei dem geschilderten Sachverhalt nicht vor. Wenn du natürlich in deinen Fantasien was konstruierst, kann das natürlich anders aussehen.


    LS

    Ich lebe zwar stark über meine Verhältnisse, aber immer noch weit unter meinem Niveau!

  • Zitat von Ben Biebs


    Steht doch da schwarz auf weiß! Die haben den von der Straße gesammelt = das Opfer lag auf der Straße und konnte nicht mehr aufstehen - was bei einer Schlägerei von eins gegen vier plausibel ist.

  • Zitat von D_R


    Steht doch da schwarz auf weiß! Die haben den von der Straße gesammelt


    aha, was war dann mit deiner vorherigen Aussage, was ist denn jetzt richtig?

    Zitat von D_R

    Aber einen verletzten Menschen auf der Straße liegen gelassen.


    Haben sie ihn jetzt auf der Straße liegen gelassen, oder haben sie ihn von der Straße herunter (gesammelt) gebracht?


    Und auch diese Aussage von dir

    Zitat von D_R

    das Opfer lag auf der Straße und konnte nicht mehr aufstehen


    ist eine reine Vermutung von dir denn "Ben Biebs" hat geschrieben:

    Zitat

    Die haben den Typen dann auf ne heftig befahrene Hauptstrasse geschubst und dort weiter geschlagen.


    Deine Vermutungen und Fantasien spielen in der Strafverfolgung keine Rolle.


    LS

    Ich lebe zwar stark über meine Verhältnisse, aber immer noch weit unter meinem Niveau!

  • Meine vorherige Aussage? Mit meinen Aussagen habe ich stets in die selbe Kerbe geschlagen.


    Und es hat nichts mit meiner Fantasie oder Vermutungen zutun. Wenn vier Leute eine Person zusammenschlagen, dann ist es unterlassene Hilfeleistung, wenn man dem Opfer nicht anschließend hilft (es auf der Straße liegen lässt) oder mindestens einen Krankenwagen ruft!


    Mittlerweile habe ich auch kein Bock mehr, mit dir dieses Thema zu diskutieren, da du seit deinem ersten Posting keine neuen Argumente lieferst.

  • Das Nichteinschreiten dürfte aber hier den Tatbestand unterlassener Hilfeleistung erfüllen. Moralisch ist es zudem zweifelhaft.


    Das Zuschlagen ohne Grund ist Körperverletzung und nicht gedeckt durch 127.


    Die Schuldfrage wird im nachhinein psychologisch selbst erklärt: Er hat gestohlen, sie waren im Recht. Allerdings kann man dann auch jedem im Sportverein ein Handy in die Tasche stecken, hinterherlaufen und zuschlagen - siehe das bekannte Handy-Spiel.

  • Hey,


    also ich hätte den Herren da sitzen lassen bis die Polizei eingetroffen wäre. Natürlich ist ein zu bedenken wenn der Kunde einen Aufriss gemacht hat, wie man dann reagieren hätte können. Aber da 2 SiMa´s am Ort waren sind die handschellen meiner Meinung nach überflüssig und überzogen.


    Tom

    Also da ich Fachkraft für Schutz und Sicherheit bin und nächstes Jahr mit meinem Meister behinne, kann ich hier mitreden. Die 2 Kollegen haben da echt überzogen. Da waren die Handschellen echt überflüssig. Der TV wollte an Ort und Stelle auf die Polizei warten, also ist da auch der Gebrauch von Handschellen nicht mal gegeben. Da hätten die Kollegen gleich noch nicht wegen Gef-KV eine Anzeige bekommen sollen, sondern auch eine Anzeige wegen Freiheitsberaubung, weil das geht echt nicht.


    Wir legen nur Handschellen an, wenn der Täter a auf frischer Tat etappt wird und der Flucht verdächtig ist und b wenn er gewalttätig gegen über uns wird und sich gegen die vorläufige Featnahme Paragraph 127 StPO währt.


    Ach und c so billige Handschellen wie die benutzt haben, benutzen wir nicht. Und schon gar nicht ohne Arretierung. Unsere Handschellen kosten weit aus mehr als 50 Euro. Nach dem sie uns geliefert werden gucken wir immer nach Qualität und auch ob da scharfe Kanten sind. Fällt uns was auf werden sie direkt zurück geschickt. Billige Handschellen mit scharfen Kanten gehen gar nicht. Und schon gar nicht ohne Arretierung. Die Arretierung ist dafür da um sie zu betätigen, damit sie sich nicht noch enger stellen können zum Beispiel durch weitere Maßnahmen des Täters und er sich damit verletzt.



    In unserer Sicherheitsbranche haben solche Mitarbeiter überhaupt nichts zu suchen.

  • Also wenn Du Meister werden möchtest, dann solltest Du noch ein bisschen an Deiner Rechtschreibung arbeiten.


    Im Übrigen vielen Dank für den Beitrag in einem fast 14 Jahre alten Thread, dessen Teilnehmer zum größten Teil seit Jahren nicht mehr hier waren und zum Teil sogar bereits verstorben sind und um die Bestätigung der Erkenntnis, die bereits im allerersten Beitrag getroffen wurde.

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