Hallo Leute könnt ihr mir helfen ich suche eine Vorlage für eine Dienstanweisung für Objektschutz, Empfang und Kontrolldienst weis einer wo ich sowas finde.
VBG, VDS und usw. habe ja kleine vorlagen aber das ist nicht so wie ich sie auch kenne weis einer nicht wo man sich genauer informieren kann oder was findet was es als Vorlage gibt. Mir sind doch hier in Deutschland da sollte es doch von eine Behörde oder einen Verein was geben das als Mustervorlage zu sehen ist. Oder kann es jeder so machen wie er es möchte? Weil wie es so heißt eine DW soll so einfach wie möglich geschrieben sein das kommt doch auf den Betrachter an wie sich die DW liest.
Wo könnte man eine Mustervorlage eine DW für Objektschutz finden?
LG Felix
Dienstanweisung
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Hab die Frage heute schon in einem anderen Forum gelesen.
Eine Dienstanweisung wirst Du als Muster nicht finden. Denn eine Objektspezifische DA enthält auch vertraglich ausführungen. Somit sind die recht individuell.
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Also für ne DA eine Vorlage zu finden wird wohl schwer.
Rein gehört aber auf jeden Fall die Kontrollzeiten, Kontrollschwerpunkte,Lageskizze, Ansprechpartner,Handlungsweise bei besonderen Vorkommnissen.
Du musst Dir vorstellen das Du noch nie dort warst und aber mit dieser Anweisung das Objekt kontrollieren kannst. -
Edit
Jetzt hast Du alle Punkte. Damit solltest Du eine vernünftige Dienstanweisung schreiben können. :lol:
hab erst eben gesehn dass Streifenhörnchen das geschrieben hatte...
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Was du diesbezüglich nie außer acht lassen solltest,sind die Wünsche des Kunden. Weil die sind schließlich ausschlaggebend. Der Kunde zahlt uns. Also sagt uns der Kunde auch was er haben will. Und das sollte in jeder Anweisung nie fehlen.
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In einer Dienstanweisung muss der § 10 Bewachungsverordnung stehen, ist er in der Dienstanweisung nicht erwähnt gibt es eine OWiG Anzeige.
Dann geht es weiter mit der BGV C7 Dienstanweisung, Objektspezifische Einweisung und der Dienstleistungvertrag mit den Kunden.
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Natürlich muss der Unternehmer eine Gefährungsbeurteilung des Arbeitsplatzes tätigen, für den Schutz der Mitarbeiter, diese fließt mit der Dienstanweisung rein.
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Noch was der Unternehmer hat dafür zu sorgen die passende PSA für jeden Mitarbeiter und die Wachdienstkleidung laut Bewachungsverordnung diese sollte auch in der Dienstanweisung rein, die jährliche Unterweisung der MA und zu Erweiterung sollten die Jedermannsrechte drin stehen.
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Na die jedermannsrechte müssen ja nun nicht in der DA stehen. Dafür habe ich ja die 34 a abgelegt.
Wird meiner Meinung nach sonst zu Umfangreich. Genausowenig die PSA . -
Es sollte als nachschlagewerk dienen, wenn ich es nicht dauerent schule vergesse ich viel.
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§10 BewachV:
1: Der Gewerbetreibende hat den Wachdienst durch eine Dienstanweisung nach Maßgabe der Sätze 2 und 3 zu regeln. Die Dienstanweisung muß den Hinweis erhalten,dass die Wachperson nicht die Eigenschaft und die Befugnisse eines Polizeibeamten,eines Hilfspolizeibeamten oder eines sonstigen Bedienteten einer Behörde besitzt. Die Dienstanwesung muß ferner bestimmen,dass die Wachperson während des Dienstes nur mit Zustimmung des Gewerbetreibenden eine Schußwaffe,Hieb- und Stoßwaffen sowie Reizstoffsprühgeräte führen darf und jeden Gebrauch dieser Waffen unverzüglichder zuständigen Polizeidienststelle und dem Gewerbetreibenden anzuzeigen hat.
2:Der Gewerbetreibende hat der Wachperson einen Ausdruck der Dienstanweisung sowie der UVV Wach-und Sicherungsdienste (BGV C7) einschließlich der dazu ergangenen Durchführungsanweisung gegen Empfangsbestätigung auszuhändigen.
Die nach diesen Vorschriften erforderlichen Dienstanweisungen müßen neben allgemein gültigen Aufgaben insbesondere auf betriebsspezifische Aufgaben des Werkschutzes Antwort geben.
Inhaltlich sollten folgende Themen berücksichtigt werden:
-Geltungsbereich
-Wesen und Organisation des Werkschutzes
-Diensteinteilung und Dinestaufsicht
-Aufgaben im Tordienst
-Aufgaben des Werkschutzes im Wach und Streifendienst
-Befugnisse und Kontrollen
-Fotografierverbot
-Ermittlungsdienst
-Einsatz des Werkschutzes
-Verhalten des Werkschutzes
-Legitimation des Werkschutzes
-Meldewesen der Kontrollbücher
-Verhalten bei bränden,Unfällen,störenden Handlungen
-Verhalten bei Gefahrgutunfällen
-Verhalten bei Umweltverstößen
-Hinweise für Notwerrechte
-Hinweise für Selbsthilferechte und das Recht zur vorläufigen Festnahme
-Berichts- und meldewesen
-Aus- und Weiterbildung
Vordrucke und Formulare. -
ich wurde alle die Sonderberechtigung habe noch dazu einfügen!
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und so entsteht eine dienstanweisung
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Für das im stationären Werkschutzdienst (Postendienst) Werkschutzpersonal bietet sich eine separate Dienstanweisung an, die hauptsächlich Folgendes regeln sollte:
-Grundsätze
-Rechtliche Stellung
-Überwachung,Regelung und Kontrolle der Verkehrsarten
-Sonderzugangsrechte
-Auskunftsersuchen durch Unbekannte,Verschwiegenheit
Drohanrufe,verdächtige Sendungen
-Verhalten Medien gegenüber
-Aufgaben und Verhalten des Postens
-Fotografierverbot
-Berichts- und meldewesen
-Vordrucke und Formulare.Der Aufgabenumfang kann für den Werkschutz eine eigene Dienstanweisung oder Richtlinie für die Durchführung der Kontrolltätigkeit erfordern. Dabei sollte berücksichtigt werden:
-Vertragliche Grundlagen der Kontrolltätigkeit
-Gesetzliche Grundlagen der Kontrolltätigkeit
Arten der Kontrollen
Durchführung der verschiedenen Kontrollen
Grenzen der Kontrolltätigkeit
-Handlungsgrenzen bei den diversen Kontrollarten.Für den Personen und Veranstaltungsschutz ist eine Dienstanweisung sinnvoll, um ein gleichmäßiges Vorgehen zu gewährleisten, das sich an der Gefährdungsanalyse, am Schutzkonzept und an den Schutzmaßnahmen orientiert. Ein sehr schwieriges und umfangreiches spezielles gebiet im Bereich der Schutz- und Sicherungsaufgaben ist der zielgerichtete und an Schwerpunkten orientierte Objektschutz.
Da hierzu umfangreiche Sicherunsmaßnahmen erforderlich sind,die weit über die Aufgaben im allgemeinen Eigentumschutz hinausgehen,kann diese Aufgabe nicht mit allgemeinen Werkschutzanweisungen abgedeckt werden. Deswegen empfiehlt sich auch hier eine eigene Dienstanweisung.Auch für Diensthundeführer biete sich eine eigene Dienstanweisung an, obwohl in der Regel nur ein ganz kleiner Kreis von Sicherungskräften betroffen ist. §§12 - 17 BGV C7 enthalten hierfür besondere Regelungen, die in der Gliederung berücksichtigt werden sollen:
-Allgemeine Hinweise
-Aufgaben als Hundeführer
-Ausbildung und Training des Hundes
-Hundehaltung,Unterbringung und Pflege
-Beurteilung des Hundes
-Streifentätigkeit mit Hund
-Einsatzgrundsätze für Unde im Dienst
-Hundetransport
-Maßnahmen und Befugnisse. -
Zitat von Wolfman
Naja,ist ja jetzt schon alles drin und wer Sonderberechtigung hat,lernt man schon in der SKP :lol:
die Erfahrungen hat sich ergeben es ist zu empfehlen die Sonderzugangsberichtigung im Dienstanweisungen mit ein pflegen.
Begründung: Nicht alle Bediensteten von einer Objekt werden regelmäßig an die Dienstanweisungen jährlich unterwiesen!!
deshalb wurde ich das auf jeden Fall im Dienstanweisungen einpflegen und auch begründen im Fall wenn jemand von der Berufsgenossenschaften plötzlich an der Pforte steht!! wie soll der SMA reagieren?? das war nur eine bespiel von viele Beispielen. -
nur mal kurz, ich habe gelesen das die Dienstanweisung sionst zu lang wird.
Also die Allgemeine Dienstanweisung bei uns in der Firma ist schon 50 Seiten groß
Ich habe letzten eine Objektbezogene Dienstanweisung gemacht.
Diese hatte mit allen Anlagen die dazu mussten fast einen ganzen DIN A4 Ordner vollIm endefekt muss das Ding so geschrieben sein das auch ein dummer davon den Dienst machen kann.
Arbeitsrechtlich muss alles drinnen stehen was ein Mitarbeiter zu tun hat bzw. zu unterlassen hat -
Genau - die DA muss wirklich "idiotensicher" und auf aktuellstem Stand sein! Was mich nervt, dass mein Arbeitgeber die DA's häufig nicht aktualisiert und uns trotzdem unterschreiben lässt. Ich verweigere das jetzt aber immer konsequent! Eine BGV C7 ändert sich aller Jahrzente, doch der objektbezogene Teil einer DA mindestens halbjährlich...
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Hier mal ein Tip für den Aufbau einer DA:
SecuPedia - Die Plattform für Sicherheits-InformationenZum Punkt Verweigerung der Unterschrift unter eine DA: ungünstig, kann u.U. arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Aber es gibt die Möglichkeit vor seine Unterschrift den Zusatz u.V. (unter Vorbehalt) zu machen. Damit zeigt man, daß man diese gelesen und verstanden hat, aber nicht umsetzen kann. :wink:
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Hast Du noch solche genialen Tips auf Lager?
Was will man mit einem Mitarbeiter, der die DA versteht aber sich weigert diese umzusetzen?
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