Was ausbildung bei der Bundeswehr um schreiben auf 34A

    • Erster Beitrag

    guten tag an alle. ich war bei der bundeswehr und habe da meine wach ausbildung gemacht. was ja auch klar ist. ein bekannter von mir hat auch eine wach ausbildung gemacht und die später umschreiben lassen als 34A. nun ist es bei ihm schon 4 jahre her und es ist nicht klar ob das immer noch so ist. vielleicht kann mir ja einer von euch helfen und mir sagen wie es zur zeit ist und was ich da alles machen muss um meine wach ausbildung auf 34A umschreiben zulassen. thx im voraus.


    lg dat bloodfist.

  • Ich habe diesen Thread erst heute gelesen, kann aber einiges dazu beitragen.
    Vor ca. 2 Jahren wurde ich um Hilfe und Aufklärung bei einigen Fällen gebeten, die von gleicher Thematik waren, wie hier. Es handelte sich auch um Bundeswehrangehörige bzw. ehem Bw-Angehörige.


    Ich habe damals einige Gespräche mit einigen IHK`s, mit dem BDWS, mit einem Kreisverwaltungsreferat und mit zuständigen Stellen bei Landratsämtern geführt.


    Dabei habe ich festgestellt, dass es tatsächlich unterschiedliche Handhabungen bei den Behörden gibt. So wurde in einem Fall mir von einem Sachbearbeiter mitgeteilt, es reicht aus, dass er eine Bescheinigung bringt, dass er bei der Feldjägertruppe war (Anmerkung: Bei der Feldjägertruppe = Militärpolizei der Bundeswehr, gibt es aber auch Stabsdienstsoldaten, Versorgungsunteroffiziere und auch Köche der Truppenküche, die gar keine Feldjägerausbildung durchlaufen). Einer anderen Behörde reichte die Besoldungsgruppe A 7 (ist in der Regel Feldwebel, aber Feldwebel gibt es auch in der Fernmeldetruppe oder bei der Panzertruppe). Sogar bei den IHK´s gab es Aussagen, die nicht zutreffend (richtig) waren.
    Nur der BDWS, die IHK für München und Oberbayern und ein Sachbearbeiter beim Landratsamt München lagen richtig.
    Bei den Bundeswehrsoldaten kann sich nur der Feldjäger, der eine abgeschlossene Feldjägerausbildung hat (und das ist in der Regel der Feldjägerfeldwebel) von der Ablegung der Sachkundeprüfung nach § 34a GeWO befreien lassen.

  • Danke, Legende!


    Ergänzung:
    Vor der Reform war man FJg, wenn man die Laufbahnprüfung bestanden hat.


    Es konnte also auch ein "OG UA mbL" Feldjäger sein.
    Richtig offiziell wurde es dann mit der Beförderung zum Unteroffizier.


    Uffze mit erteilter Streifenführer-ATN werden deshalb aber auch anerkannt.
    Somit haben auch die "alten Uffze" noch eine Chance.


    Seit der Reform wird man allerfrühestens ab (Ober-)Feldwebel "echter" FJg, da die Ausbildung deutlich länger ist.


    Wenn einzelne Deppen auch die AGA anerkennen, sollen sich die Betroffenen freuen - es ist aber schlicht und ergreifend falsch.
    Und daran ist auch nicht zu rütteln. Auch nicht, wenn man Dienst in irgendwelchen Sicherungseinheiten war und den Wachtest mit voller Punktzahl bestanden hat oder beim Schießen tolle Leistungen gezeigt hat oder....


    Die BewachV ist, wie bereits gesagt, eindeutig.
    Seriöse Unternehmer wissen sowas oder lassen sich entsprechend informieren.


    Anderslautende Aussagen sind Müll - und trotzdem stinken Einzelne wieder dagegen.
    Wie ich es liebe...

  • Soweit ich mich noch an den Vorgang erinnern kann, ging es darum, dass 2 Zeitsoldaten der Feldjägertruppe einen Antrag bei ihrem Disziplinarvorgesetzten eingereicht hatten, auf Nebentätigkeit bei einem Sicherheitsunternehmen als Türsteher bei einer Diskothek in ihrem Heimatort.
    Soweit nichts außergewöhnliches, nur die beiden Soldaten befanden sich auf der Schule für Feldjäger- und Stabsdienst der Bundeswehr (Feldjägerschule im Sprachgebrauch) in Sonthofen zur Ausbildung zum Feldjägerfeldwebel und absolvierten gerade mal den Feldjäger-Feldwebelanwärterlehrgang Teil 1, waren also noch nicht einmal ein ganzes Jahr bei der Bundeswehr. Und hatten vom zuständigen Ordnungsamt eine Freistellung für die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO.


    Der Disziplinarvorgesetzte hatte den Antrag auf Nebentätigkeit aber nicht stattgegeben u. a. mit der Begründung, die Soldaten befinden sich noch in der Ausbildung zum Feldjägerfeldwebel.


    Was aber verwunderte war, dass ein Ordnungsamt hier eine Freistellung (Sachkunde § 34a GewO - die für Türsteher gefordert wird) genehmigt hat, obwohl die 2 Soldaten sich noch in der Ausbildung zum Feldjäger befanden.


    Darauf habe ich, wie schon gepostet, einige Anfragen bei einigen Behörden, IHK`s etc. gemacht.


    Der Gesetzesgeber beruft sich bei der "Befreiung" von der Unterrichtung und der Sachkunde auf die Ausbildung für den mittleren Polizeivollzugsdienst bzw. Justizvollzugsdienst, beide mit bestandener Laufbahnprüfung. Bei der Militärpolizei, also den Feldjägern, ist die bestandene Feldjäger-Feldwebelausbildung gleichzusetzen. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass hier bei diesen Berufsgruppen ausreichend Wissen und Fähigkeiten vorhanden sind.


    Die unterschiedliche Behandlung bei einzelnen Behörden ist zu bedauern und hält sicher auch einer genauen Rechtsprüfung nicht stand.
    Interessieren würde mich die Rechtsprechung bei folgendem Fall (Beispiel):
    Ein ehem. SaZ 4 (Zeitsoldat auf 4 Jahre) aus der Nachschubtruppe (heute heißt es ja Logistik) bekommt eine Freistellung von einer Behörde, weil er als Soldat auch gelegentlich als Wachsoldat bei der Kasernenwache eingesetzt war. Er arbeitet bei einem Sicherheitsunternehmen als Türsteher in einem In-Lokal. In einem Streitfall kommt es zu einer körperlichen Auseiandersetzung, welche gerichtliche Folgen hat. Wie würde das Gericht entscheiden? Würde das Gericht die Befreiung der Sachkunde nach § 34a GewO, die fälschlicherweise durch eine Behörde genehmigt worden ist, mit in die Bewertung des Sachverhaltes nehmen und/oder würde das Gericht sogar dem ehem. Zeitsoldaten der Nachschubtruppe hier eine "Mitschuld" zusprechen, da er eigentlich hätte wissen müssen, dass eine Befreiung von der Sachkunde für ihn nicht möglich gewesen wäre?


    Ob hier noch "In dubio pro reo" gilt?

  • Die Bewachungsverordnung und die Gewerbeordnung ist unsere Bibel, wer sich nicht dran hält wird bestraft und darf zahlen. So ist es und es wird immer sein. :twisted:

    Erfahrung und Wissen zählt um die Dienstleistung sinnvoll umzusetzen.

  • Zitat von Legende

    Der Gesetzesgeber beruft sich bei der "Befreiung" von der Unterrichtung und der Sachkunde auf die Ausbildung für den mittleren Polizeivollzugsdienst bzw. Justizvollzugsdienst, beide mit bestandener Laufbahnprüfung. Bei der Militärpolizei, also den Feldjägern, ist die bestandene Feldjäger-Feldwebelausbildung gleichzusetzen. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass hier bei diesen Berufsgruppen ausreichend Wissen und Fähigkeiten vorhanden sind.


    Die unterschiedliche Behandlung bei einzelnen Behörden ist zu bedauern und hält sicher auch einer genauen Rechtsprüfung nicht stand.



    Es gibt noch seltsamere Auslegungen hinsichtlich der Anrechnung von Bundeswehrausbildungen.


    In der Verordnung über die Berufsausbildung zum Meister für Schutz und Sicherheit steht im § 3 "Zulassungsvoraussetzungen" u.a.


    (3) Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Meisters/einer Geprüften Meisterin für Schutz und Sicherheit gemäß § 1 Abs. 3 haben.


    Dazu hatte ich im letzten Sommer folgendes Erlebnis:


    Zwei Oberfeldwebel der Bundeswehr (Z 12) interessieren sich beide für eine Weiterbildung zum Meister für Schutz und Sicherheit und fragten bei einer süddeutschen IHK nach der Anrechnung ihrer Bundeswehrzeiten an.


    Oberfeldwebel A. ist bei der Luftwaffe, ist während seiner ganzen Dienstzeit nur im Nachschubbereich tätig gewesen und hat ausser seiner Wachausbildung nie das geringste mit Sicherheitsaufgaben zu tun gehabt. Allerdings hat er vor sechs Jahren an der 80-stündigen Unterrichtung für Gewerbetreibende nach § 34 a GewO / Bewachungsverordnung teilgenommen, hat dann pro forma eine Sicherheitsfirma angemeldet, in der er allerdings nie tätig war, da nur seine Frau hier Vermittlungstätigkeiten für Sicherheitspersonal wahrgenommen hat.


    Oberfeldwebel B ist ausgebildeter Feldjägerfeldwebel, hat die gesamte Personenschutzausbildung bei der Bundeswehr durchlaufen, hat Ausbildung im Ermittlungsdienst und mehrere Auslandseinsätze absolviert. Er war während seiner ganzen Dienstzeit ständig im Feldjägerdienst eingesetzt, unter anderem lange in der Objektschutzplanung für Bundeswehrstützpunkte bei Auslandseinsätzen.


    Jetzt ratet mal, welchem der beiden man die Bundeswehrdienstzeit als Berufspraxis mit wesentlichen Bezügen zu den Aufgaben eines Meisters für Schutz und Sicherheit anerkannt hat?


    Richtig - dem Oberfeldwebel A. von der Luftwaffe.

  • OFw B hat nach §45 BBiG Abs. 3 ein Anrecht auf diesen Zettel:


    Sol­da­ten oder Sol­da­tin­nen auf Zeit und ehe­ma­li­ge Sol­da­ten oder Sol­da­tin­nen sind nach Ab­satz 2 Satz 3 zur Ab­schluss­prü­fung zu­zu­las­sen, wenn das Bun­des­mi­nis­te­ri­um der Ver­tei­di­gung oder die von ihm be­stimm­te Stel­le be­schei­nigt, dass der Be­wer­ber oder die Be­wer­be­rin be­ruf­li­che Fer­tig­kei­ten, Kennt­nis­se und Fä­hig­kei­ten er­wor­ben hat, wel­che die Zu­las­sung zur Prü­fung recht­fer­ti­gen.


    Wenn er sich nicht auf die Hinterbeine gestellt hat ist er einfach selber schuld. Oder der BFD von A war einfach fähiger, da soll es ja auch Unterschiede geben das es den dicksten Hund in seiner Hütte friert...



    Zitat

    Denn die BW bildet auch jedermann Paragraphen aus, jedenfalls war das bei mir so und zusätzlich auch Rechte die das UnmittelbareZwanggesetz der BW hergibt und auch Psychologie war dabei....


    Blubberlutsch, hab in meiner Dienstzeit nicht einmalwas z.B. vom §229 BGB gehört, geschweigen denn Besitzdiener, Selbsthilfe des Besitzdieners etc. Das interessiert beim Bund auch gar nicht, könnte aber für die Private Sicherheit ganz interessant sein. Wozu auch, das UZwGBw gibt alles her was sie brauchen. Das kannste aber eben in der Privaten wieder in die Tonne kloppen. Brauchste nicht. MAXIMAL wurde Notwehr und Notstand besprochen aber das wars auch schon privatrechtlich. Private Sicherheit ist so vergleichbar mit der Bundeswehr wie Äppel und Schrauben.
    Persönlich find ichs Quark das Feldjäger das anerkannt bekommen allerdings hab ich auch keine Ahnung was alles in der Feldjägerausbildung gelehrt und verlangt wird. Wenn die Inhalte die selben sind: Warum auch nicht, sollen sie doch.

  • Zitat von qexco

    OFw B hat nach §45 BBiG Abs. 3 ein Anrecht auf diesen Zettel:


    Sol­da­ten oder Sol­da­tin­nen auf Zeit und ehe­ma­li­ge Sol­da­ten oder Sol­da­tin­nen sind nach Ab­satz 2 Satz 3 zur Ab­schluss­prü­fung zu­zu­las­sen, wenn das Bun­des­mi­nis­te­ri­um der Ver­tei­di­gung oder die von ihm be­stimm­te Stel­le be­schei­nigt, dass der Be­wer­ber oder die Be­wer­be­rin be­ruf­li­che Fer­tig­kei­ten, Kennt­nis­se und Fä­hig­kei­ten er­wor­ben hat, wel­che die Zu­las­sung zur Prü­fung recht­fer­ti­gen.


    Wenn er sich nicht auf die Hinterbeine gestellt hat ist er einfach selber schuld. Oder der BFD von A war einfach fähiger, da soll es ja auch Unterschiede geben das es den dicksten Hund in seiner Hütte friert...


    Ich muß Dir leider widersprechen - der § 45 Abs. 3 Berufsbildungsgesetz ist nur auf Abschlußprüfungen für Ausbildungsberufe anzuwenden - also z.B. auf die Erstausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit. Die Meisterprüfung, in die es in meinem Beispiel ging, ist aber eine Fortbildung, hier findet die von Dir zitierte Bestimmung keine Anwendung.


    Die Ausbildung der Feldjäger geht übrigens weit über das hinaus, was in der Sachkundeprüfung gefordert wird. Das gilt sowohl für den Bereich Recht wie auch für den Umgang mit Menschen / Psychologie. Beides sind schon seit Jahrzehnten eigenständige Unterrichtsfächer in allen Laufbahnlehrgängen der Feldjägertruppe. Das BGB wid in der Ausbildung zumindest gestreift, aber da man in der Feldjägerausbildung lernt, mit Gesetzen zu arbeiten, kann man sich dieses Kenntnisse leicht aneignen.

  • Ich bin auch Soldat und im Sicherheitsgewerbe tätig und muss dazu sagen das man hier zwei bzw. drei Dinge nicht vertauschen darf.


    Und zwar gibt es einmal den normalen Wachsoldaten Gefreiter bis Oberstabsgefreiter, der nur einen Bruchteil von diesem ganzen lernt.


    Dann gibt es die Unteroffiziere die schon etwas weiter ausgebildet sind und meist auch als Wachhabende eingesetzt sind.


    Und dann gibt es aber noch die Feldwebel und Offiziere die im Rahmen ihres Laufbahnlehrgangs als OVWA, Offizier vom Wachdienst ausgebildet werden und die lernen einiges mehr als hier beschrieben.


    Und da ich alle Dienstgradgruppen mit Ausnahme Offz durch gemacht habe und gerade Frisch vom Feldwebellehrgang komme, kann ich einiges dazu sagen was ausgebildet wird.


    Zum ersten möchte ich mal klarstellen, dass das UZwgBw an den Militärischen Sicherheitsbereich gebunden ist, aber die Wache nicht am Zaun aufhört, wird z.B. eine Straftat gesehen und die Person verlässt das Kasernengelände bzw. den MSB, dürfen wir auch außerhalb der Kaserne sobald Fluchtgefahr besteht festnehmen bzw. verfolgen, jedoch nicht nach dem UZwgBw, sondern nach dem §127 StPO.


    Und hier wurde ja gesagt die Jedermanns Rechte werden nicht ausgebildet.


    Des Weiteren wird sehr wohl das StGB und hier im Schwerpunkt §32, §33, §34, §35 ausgebildet.
    Und auch teile des BGB sowie das gesamte Grundgesetzbuch waren Ausbildungsinhalte und wurden von verschiedenen Rechtslehrern ausgebildet, und die gesamte Rechtslehre war der überwiegende Teil des gesamten Feldwebellehrgangs. Und da wurde sehr wohl gelehrt wie man mit Gesetzen umgeht und das nicht eine Woche, sondern drei Monate im Schwerpunkt.


    Auch die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und Deeskalation werden gelehrt, Praktisch wie Theoretisch.



    Was ich damit sagen will ist, das man den normalen Wachsoldaten nicht mit dem Feldwebel vergleichen darf und sich mit der Zeit auch innerhalb der BW einiges gewandelt hat, gerade wenn es ums Rechtswesen geht. Es ist heute einiges wesentlich komplexer als damals.

  • Bewachungsrechtlich hat sich in dieser Hinsicht nichts geändert.


    Fakt ist noch immer, dass Soldaten (mit Ausnahme der FJg) ihre militärische Ausbildung nicht anerkennen lassen können.


    Die Leichenfledderei war also nicht nur kostenlos, die war sogar umsonst.

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