Was ausbildung bei der Bundeswehr um schreiben auf 34A

  • guten tag an alle. ich war bei der bundeswehr und habe da meine wach ausbildung gemacht. was ja auch klar ist. ein bekannter von mir hat auch eine wach ausbildung gemacht und die später umschreiben lassen als 34A. nun ist es bei ihm schon 4 jahre her und es ist nicht klar ob das immer noch so ist. vielleicht kann mir ja einer von euch helfen und mir sagen wie es zur zeit ist und was ich da alles machen muss um meine wach ausbildung auf 34A umschreiben zulassen. thx im voraus.


    lg dat bloodfist.

  • Geht das? Wenn ja, seit wann? Ist der § 34a sowas wie das UzwGBW? :shock: :D
    Also ich hab da mal GANZ was anderes gelernt, BW und IHK gingen da doch mal recht gegenläufige Wege.
    Sollte ich mich täuschen, verhaut meine Ausbilder ;)

  • man müßte nicht deine ausbilder sondern dich schlagen,weil du das gelernte vergessen hast :D :wink: die unterweisung nach §34a ,bzw die höherwertige sachkundeprüfung, benötigen nicht:


    polizeibeamte
    mittlerer justizvollzugsdienst
    feldjäger bw mit abgeschlossener fjg ausbildung-und nur die, wachdienst ist da völlig unerheblich

  • Mir ist auch nichts derartiges bekannt.


    Die Ausnahmen von der Unterrichtungs- bzw. Sachkundepflicht sind in der BewachV abschließend erläutert.

    Zitat

    Abschlüsse im Rahmen einer Laufbahnprüfung zumindest für den mittleren Polizeivollzugsdienst, auch im Bundesgrenzschutz und in der Bundespolizei, für den mittleren Justizvollzugsdienst, für den mittleren Zolldienst (mit Berechtigung zum Führen einer Waffe) und für Feldjäger in der Bundeswehr


    Von einer Ausnahme für Wachsoldaten sehe ich hier nichts.


    Von einem "umschreiben" hab ich allerdings auch noch nie gehört... ich hab keinen einzigen Wisch seitens der IHK oder sonstwo her in Richtung 34a. Ich hab das Abschlusszeugnis meines Laufbahnlehrgangs, mehr habe ich bisher noch nie gebraucht.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Zitat von bb2271

    man müßte nicht deine ausbilder sondern dich schlagen,weil du das gelernte vergessen hast :D :wink:


    Und dich, weil du einfach meine Smilies überliest ;) :P

  • Guardian
    Mit deiner Bundeswehrpraxis (aber durchaus auch als Zuckerbäcker) kannst jedoch direkt angestellter Sicherheits-Chef eines Konzerns werden und 20 externe Werkschutzfachkräfte anleiten und beaufsichtigen! Kenne so einen Fall aus eigener Erfahrung vor 2 Jahren, Konzernname beginnt mit B. Kasus Knacksus: "Fremdes Vermögen"!
    Bewirb dich doch als Facility Manger. Dann machen auch IHK-geprüfte Werkschutzmeister von externen Sicherheitsfirmen Männchen vor dir...

  • sec.sepp


    Thema verfehlt. Es geht hier um das Bewachungsgewerbe. Und wer hier arbeiten will, braucht bis auf die genannten Ausnahmen mindestens die Unterrichtung nach §34a GewO.


    Als Bullettenbrater bei McDonalds braucht man auch keinen 34a - ist ungefähr das gleiche, wie dein Beispiel: Hat nix mit dem Bewachungsgewerbe zu tun.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Guardian
    Entschuldige bitte meine Namensverwechselung!


    guardian_bw
    Sorry, wenn mein Vergleich falsch angekommen ist!
    *snip*





    Edit by guardian_bw:


    Die hier editierten Ausführungen waren noch immer absolutes OT, welches mit dem Thema hier nichts zu tun hatten.
    Warnung wurde nicht verstanden, also wird editiert!
    Es geht hier um das Bewachungsgewerbe! Wer im Bewachungsgewerbe arbeiten will, braucht auf jeden Fall mindestens die Unterrichtung, daran führt kein Weg vorbei. Die möglichen Ausnahmen sind in der BewachV abschließend beschrieben.


    Direkt beim Unternehmen angestellte Mitarbeiter mit Sicherheits- und Bewachungsaufgaben, z.B. der Industrie, Gastronomie oder Handel arbeiten nicht im Bewachungsgewerbe. Punkt.


    Und beim nächsten Mal wird nicht nur editiert...

  • nein, man kann sich natürlich nichts umschreiben lassen.


    Das einzige was geht ist, dass Soldaten die das 1,5 fache der Ausbildungszeit (z.B. Fachkraft Schutz und Sicherheit) bei der Bw waren, sich ohne weiteres zur Prüfung anmelden könne. Ist natürlich ohne nen guten Vorbereitungskurs nicht zu empfehlen.

  • also der bekannte den ich erwähnt habe, hat sich sein schein umschreiben lassen ohne probleme. ihr müsst mal gucken in der wach ausbildung lernt man um einiges mehr als beim kleinen security schein und man hat bei der bw fast jeden tag mit der wache zu tun alsoo immer im 24 std wach dienst. und da ist alles inberiffen. ich rede hier auch nicht von dem großen schein sndern nur vom kleinen schein. also ich weiß nur das es vor 2 jahren so ging das man das umschreiben lassen kann wie es jetzt ist weiß ich nicht. ich hab auch schon mit meinem alten teileinheitsführer gelabert und der informiert sich darüber. er ist aber auch der meinung das man den umschreiben kann. wenn ich erfahren hab ob man es kann oder nicht kann, sag ich euch mal bescheit.

  • jaja,das uzwgbw hat so gar nichts mit dem stgb und bgb und den daraus resultierenden jedermannrechten zu tun. fakt ist nur feldjäger dürfen, nach abgelegter fjg prüfung,als ehemalige bw soldaten im sicherheitsgewerbe ohne unterweisung oder sachkunde tätig werden. und die,wie hier schon gesagt wurde, müßen das auch nicht umschreiben lassen sondern haben dafür ein dienstzeugnis,aus dem die laufbahnprüfungen hervorgehen. das gilt auch für die von dir kleiner schein genannte unterrichtung nach §34a.

  • Deine Angaben sind zu ungenau und daher unglaubwürdig.


    "Umschreiben" gibt es sowieso nicht.


    Sag mir einfach welche IHK ( Denn nur die hätte die "möglichkeit" dazu )das getan hat, dann rufe ich da wohl gerne mal an und hole mir die Info.



    Ich war selber 4 Jahre bei der BW und auch Fachausbilder AAP8 und Wache, da ich Kasernenschläfer war habe ich SEHR viel Wache gemacht.


    Bis auf das die eigentliche Tätigkeit ähnlich ist, hat die Ausbildung der BW absolut garnichts mit der Zivilen zu tun.


    Einfache Beispiele:


    Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung: BW ???? ( Der Auftrag der BW ist ein leicht anderer)


    Gewerberecht: BW ???


    Bewachungsspezifische Aspekte des Datenschutzes: BW ??? ( Es wird erwäht was Datenschutz ist, aber wiede rmal nur BW Intern )


    Bürgerliches Gesetzbuch: BW ?? ( Ausser das Du als Soldat etwas anders behandelt wirst, gibt es nix )


    Straf und Verfahrensrecht: BW ??? ( UzwGBW... Ist eine kleine andere Welt)


    Umgang mit Waffen: BW ... Juhu wir haben einen Punkt gefunden.... och schade sind ja ganz andere Vorschriften :-( .....


    Unfallverhütungsvorschriften: BF ??? ( Mhm... ok.... niemals mit der Waffe auf auf Kamaraden zielen.... Nicht Rauchen an der Tankstelle :lol:


    Umgang mit Menschen: BW ??? ( ausser Halt stehen bleiben Bundeswehr......)



    Ich lasse mich ja gerne eines besseren belehren, aber dann bitte mit Fakten.


    Ach ja, das selbe gilt übrigends auch mit dem Ausland, natürlich kann ich nicht einfach so Ausländische Ausbildungen in Deutschland akzeptieren und umgekehrt, dafür haben wir zu viel mit Vorschriften, Gesetzen und ähnlichem zu tun, die nunmal Länderspezifisch sind.



    So da bin ich nun mal gespannt.



    Gruß


    Sergeant7

  • Umschreiben nicht möglich...aber......


    Anerkennung... also der Feldjäger der die Feldjäger ATN besitz, der könnte sich bei der IHK die Sachkundeprüfung anerkennen lassen...


    bei den SAZ4 Leuten die "IM FELDJÄGERDIENST" sind weiß ich es nicht....
    Feldjäger im Kontext zur BeWachV sind SAZ 12 Feldwebel aufwärts die wie gesagt die FELDJÄGER ATN BESITZEN


    BSP, von dem ich Kenntnis habe ist ein SAZ 12er der nach 10 Jahren in den BFD geht als Oberfeldwebel der Feldjäger und der braucht keine Sachkundeprüfung gem. 34a GeWO ablegen....IHK Hannover



    Gruß Goofy

  • Zitat von bloodfist

    also der bekannte den ich erwähnt habe, hat sich sein schein umschreiben lassen ohne probleme. ihr müsst mal gucken in der wach ausbildung lernt man um einiges mehr als beim kleinen security schein und man hat bei der bw fast jeden tag mit der wache zu tun alsoo immer im 24 std wach dienst. und da ist alles inberiffen. ich rede hier auch nicht von dem großen schein sndern nur vom kleinen schein. also ich weiß nur das es vor 2 jahren so ging das man das umschreiben lassen kann wie es jetzt ist weiß ich nicht. ich hab auch schon mit meinem alten teileinheitsführer gelabert und der informiert sich darüber. er ist aber auch der meinung das man den umschreiben kann. wenn ich erfahren hab ob man es kann oder nicht kann, sag ich euch mal bescheit.


    Fein, wenn Ihr gelernt habe, wie man seine Runden um irgendwelche Gebäude lauft. Beim 34a geht es aber um was ganz anderes, also Gesetze, Vorschriften, Soziologie und ein bisschen Technik.

  • @ Klaus...


    Hast du schoneinmal eine Wachausbildung der BW mitgemacht, wenn ja wann und vorallem, welchen Sttus hattest du (W9, FWDL oder SAZ).
    Will dir nichts böses lediglich ne Frage.
    Denn die BW bildet auch jedermann Paragraphen aus, jedenfalls war das bei mir so und zusätzlich auch Rechte die das UnmittelbareZwanggesetz der BW hergibt und auch Psychologie war dabei....

  • Sechs Jahre Bw?


    Kommt auf die ATN an.


    Bei FJg gehen einige IHK´n von der Besoldungsgruppe A7 und zugeteilter FJg-ATN aus.


    Ich hab aber keine Lust mehr auf Rätselraterei oder irgendwelchen Möglichkeiten.


    Die BewachV ist eindeutig.


    Die Wachausbildung reicht nicht und umgeschrieben wird da nix.
    Dieses dusselige Halbwissen hängt mir aus den Ohren raus.


    Ich hatte auch mal einen Nachbarn, der aus früher Jugend mal jemanden kannte, dessen Schwesters Schulkamerad....
    *NERV*

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