Hier mal ein Aktueller Fall zum Thema Scheinselbstständigkeit in der Sicherheitsbranche.
Ausgangslage: Prüfung durch Rentenversicherung. Geprüfter Zeitraum 07/2007-02/2009.
Aussage Prüfer:
Der Prüfer behauptet das in meinem Unternehmen Scheinselbstständige beschäftigt sind. Er rechtfertigt sich mit der Aussage, das die ''Subunternehmer'' Weisungsgebunden Arbeiten, im Namen der Firma auftreten und bei Ihrer Arbeit Kontrolliert werden. Seiner Meinung nach müssten alle Subunternehmer die nicht mindestens einen Angestellten haben, durch die Firma als Beschäftigte angemeldet und abgerechnet werden. Nach seiner Ansicht ist es in der Sicherheitsbranche nicht möglich Subunternehmer (ohne Angestellte) zu beschäftigen, da Sie alle definitiv die Merkmale eines Scheinselbstständigen erfüllen. Es ist auch nicht von belangen, das die Subunternehmer noch andere Auftraggeber haben und für diese Tätig sind. Jeder Auftraggeber müsste die Subunternehmer anmelden und als Beschäftigte entlohnen. Auch die Tatsache dass die meisten Subunternehmer noch Existenzgründer (innerhalb der ersten 3 Jahre) sind, ist nicht von Bedeutung.
Kommentar von Prüfer: ''In der Sicherheitsbranche sind sowieso *alle *Scheinselbstständig."
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