-Lehrbuch für Strafrecht-

  • Hallo User!


    Mein ehemaliger Dozent hat ein Buch für Strafrecht rausgebracht. Nach erster Sichtung muss ich sagen, dass das Buch den Themenkomplex Strafrecht gut erläutert und praxisnahe Fallbeispiele nennt.


    Die Einführung in das Strafrecht ist recht verständlich aufgebaut und kann über einen Link nachgelesen werden (kostenlose Leseprobe).


    Die wichtigsten Delikte sind in dem Buch enthalten. Ich finde das Lehrbuch ist auch für Strafrechtsanfänger und für strafrechtsinteressierte Personen als Vertiefung/Horizonterweiterung geeignet.


    Hier der Link: http://www.vdpolizei.de/Shop/t…roductID/192/Default.aspx


    Gruss
    -Zw-
    :)

  • Leider endet die Leseprobe nach der Einleitung, also keine ahnung, ob das Buch hält was es verspricht.
    Bis dato empfehle ich den Tröndle.

  • Hallo und guten Morgen!



    Klaus: Irgendwann endet jede LesePROBE... . Die Einleitung zum Strafrecht (formell und materiell) finde ich auf jeden Fall gelungen. Klar, der eine oder andere Paragaph in der Leseprobe wäre zum Schnuppern nicht schlecht gewesen. Dennoch kann ich persönlich Tröndle nicht für einen Anfänger oder Einsteiger empfehlen. Seine Kommentierungen zu wichtigen StGB/StPO-Normen sind sehr umstritten und werden oft als sog. Mindermeinung in der Fachwelt angesehen. Auch wenn die persönliche Kommentierung und Interpretierung des Herrn Tröndle von der herrschenden Meinung abweicht, ist sie dennoch sehr interessant. Unvergessen und legendär ist die Tröndle-Kausal-und Schuldtheorie! Ganz kurz der abstrakte Tröndle-Gedankengang: Die leibliche Mutter eines Täters trägt eine gewisse Mitschuld/Verantwortung an der verübten Straftat, da wenn Sie (die Mutter) den späteren Täter nicht geboren hätte, wäre es ja nicht zu der Straftat gekommen (Kausalfolge). Dies stellt logischer Weise eine absolute Mindermeinung dar. Wir haben uns damals einen Sport daraus gemacht mit abgedrehten Tröndle-Meinungen unsere Klausuren zu Retten....Fazit (persönliche Meinung): Als Ergänzung im Strafrechtsregal ein Muss, aber für Einsteiger und Anfänger nicht so ganz geeignet.
    :D
    Schönen Tag noch


    -Zeitwesen-

  • Also betrachtest du Tröndle´s Werke als Literatur für Strafrechtsverteidiger, die mit Abstrusitäten versuchen, ihren Mandanten "raus zu holen"?


    (mal Öl ins Feuer gießen) :mrgreen:

  • stinkefuchs


    Was für ein Feuer habe ich entfacht?


    Das sich der Tröndle nicht für Einsteiger/Anfänger eignet ist meine persönliche Meinung. Andere mögen das auch anders sehen. Es ist ja nicht so, dass seine gesamten Kommentierungen eine Mindermeinung oder eine absolute Einzelmeinung darstellen. Er geht auch oft komform mit der herrschenden Meinung bzg. der Kommentare. Er hat seinen Platz in der Strafrechtselite und durfte auch bei der letzten grossen Strafrechtsreform als Berater tätig werden.


    Tröndle hat eine eigene Auffassung von Recht insbesondere im StGB -BT-. Und wenn die "Konkurrenz" Tröndle als einen Vertreter einer Mindermeinung sieht, steht Tröndle ja auch nicht alleine mit seiner Meinung da. Bei einer Einzelmeinung sieht das natürlich anders aus.
    Obwohl ich mich oft gefragt habe, wer das in Minder- oder herrschende Meinung einordnet und entsprechende Verschiebungen (egal in welche Richtung) erkennt und das dann in der nächsten Auflage ändert.


    Aber so ist das mit den jeweiligen Meinungen....und sie unterliegen oft den gesellschaftlichen Veränderungen!
    Kleines Beispiel: Habe noch einen ganz alten Kommentar des StGB aus den 50er Jahren. Dort wurde auch der § 175 StGB (sog. Schwulenparagraf) kommentiert. Da gab es nur eine wenige Gelehrte, die den Paragrafen als eine Grundrechtsverletzung gem. Art. 1 i.v.m. 2 GG ansahen (Freiheit der persönlichen Lebensführung-und gestaltung) und eine sofortige Streichung forderten. Diese wurden als Vertreter einer sehr strittigen Mindermeinung deklariert.
    Und Heute?
    Ich glaube der § 175 StGB wurde 1978 aus dem StGB gestrichen.


    Nun zu Deiner Frage Stinkefuchs:
    Ein schlauer, geschickter und schlagfertiger Verteidiger hat den Tröndle auf jeden Fall in seiner Tasche. Du weisst, wie schwer man oftmals Diebstahl oder Unterschlagung trennen kann.
    Oder wenn der Verteidiger mit entsprechenden Kommentierungen evtl. die vorhandenen subjektiven Mordmerkmale entkräften kann.
    Ist der Richter in seiner Urteilfindung dafür empfänglich und kann sich dem Tröndlekommentar anschliessen, könnte unter Umständen ein 111er dabei rauskommen.
    So ist das mit den Meinungen....
    In einer evtl. Revision kann das der Richter vom Landgericht oder des OLG das wieder gaaaaaanz anders sehen....


    "Es gibt 3 Meinungen! Die herrschende Meinung, die Mindermeinung und die Meinung des Dozenten!"

    Rate mal welche für die Klausuren die wichtigste war? :lol:


    Es ist wichtig schell in Erfahrung zu bringen, welche Bücher sich in der Dozententasche befinden.... :lol:
    Ist der Tröndle dabei, ist er auch für den jeweiligen Dozenten zitierfähig!


    Es gibt leider sehr wenig gute Dozenten, die auch eine nachvollziehbare Rechtswürdigung anerkennen, obwohl sie im Stillen diese Auffassung nicht teilen.


    Schreibwut ist jetzt beendet!


    Schönen Abend noch
    Gruss -Zw-
    P.S.: Meinen Account bitte nicht löschen!!!

  • Zitat von Zeitwesen

    stinkefuchs


    Was für ein Feuer habe ich entfacht?

    Leider keins, ich habe gehofft, dass Du (wieder mal) einen i teressanten Thread eröffnet hast, zu dem auch Dritte malbeitragen.
    Wäre nicht das erste Mal - und hoffentlich kommt bald wieder ein solches Thema...

    Zitat von Zeitwesen

    Meinen Account bitte nicht löschen!!!

    Garantiert NICHT!

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