Beschäftigungsverbot durch Arbeitgeber

  • Hallo zusammen,


    also ich weiss im moment nicht weiter, vielleicht kennt sich jemand aus damit wäre mir sehr geholfen.


    Ich befinde mich in der Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit / 3.Lehrjahr !
    Mein Arbeitgeber hat mir Anfang Dezember eine "fristlose Kündigung aus wichtigem Grund" ausgehändigt, daraufhin war ich beim Rechtsanwalt und der meinte die Kündigung wäre unwirksam, zufällig hab ich da erfahren das ich Schwanger bin und ihm noch eine Bescheinigung geschickt mit der Frist von 2 Wochen somit das ich auserdem noch den Kündigungschutz des MuschG habe.
    Mein Arbeitgeber nahm die Kündigung somit zurück und forderte mich schriftlich wieder auf in die Arbeit zu kommen.
    So nun am ersten Tag teilte er mir mit das er ein Beschäftigungsverbot für mich ausstellt und sich ans Gewerbeaufsichtsamt gewendet hat und sich die "angeblich" in den nächsten Wochen bei mir melden werden. Er hat angeblich keine Arbeit für mich, mit der er mich nicht "gefährdet" auch nicht im Büro weil eine Bürokraft in den nächsten Wochen anfängt! Wie ich das verstanden habe, kann das Gewerbeaufsichtsamt eine Kündigung gültig machen wenn er tatsächlich keine Arbeit für mich hat und er auf gut deutsch mich von der "Backe" bekommt. :roll:


    Also ich hab noch nie etwas darüber gehört, stimmt das oder sind das nur leere Drohungen?


    Für jede Hilfe wäre ich dankbar!

  • Dann gratulier ich erstmal der werdenden Mutter und wünsche für die 10 Wochen alles erdenklich Gute!


    Zur Sache:
    Wenn er keine Arbeit für dich hat, hat er wohl Pech gehabt...


    Zum besseren Verständnis:
    Aus heiterem Himmel hat er dir außerordentlich gekündigt.
    Begründung erfragt? Antwort von ihm?


    Wusstest du, dass du schwanger bist und hast ihm nichts erzählt (und er hat irgendwie Wind davon bekommen)?
    Oder stand die Schwangerschaft noch gar nicht fest?
    Welche Frist von zwei Wochen meinst du?


    Meine Denkansätze:
    Das Beschäftigungsverbot geht (in der Regel) nicht vom AG aus.
    Ihm wird (wegen der Risiken in der Schwangerschaft) auferlegt, dich so zu beschäftigen, dass alle Vorschriften eingehalten werden und der Gesundheit der werdenden Mutter und des ungeborenen Kindes nichts entgegensteht. Kann er das nicht, zahlt er und du bleibst mit dem Hintern zuhause. Bürotätigkeiten wären so eine Möglichkeit (Ruheraum etc. mal vorausgesetzt).


    Eine Kündigung mangels Arbeit während der Schwangerschaft hab ich noch nicht gehört. Kann ich mir auch nicht vorstellen, wird es wohl auch nicht geben... (MuSchG lässt grüßen).


    Er kann sich aber selbst an die zuständigen Stellen wenden.
    Dann bekommst du ein Beschäftigungsverbot, die ihm entstehenden Kosten (Ausbildungsvergütung) bekommt er aus der Umlagekasse 1:1 zurück. Ohne Beschäftigungsverbot zahlt er bis zum Eintritt der Schutzfrist nämlich selbst.
    Wird also ein (nicht ganz doofer) Schachzug von ihm gewesen sein. Den Rest erklären wir erstmal zu "warmer Luft".


    Sprich mal mit deiner Krankenkasse, dafür sind die nämlich (auch) da.


    Rechtsberatung darf es hier nämlich nicht geben. :wink:
    Also alles Laienmeinung...


    Übrigens:
    Denk an die Berufsschultage! Die zählen nämlich nicht dazu.


    Guten Rutsch wünsche ich (sinnbildlich, wörtlich wäre in deiner Situation ziemlich kacke)!

  • Danke Danke! :wink:
    Also er hat mich aus mehreren Gründen gekündigt, die Gründe sind schlicht aus der Luft gezogen. Ich war längere Zeit krank geschrieben (extreme Schwangerschaftübelkeit) und wollte ihn dann informieren aber da hatte ich schon die Kündigung im Briefkasten. Nach der Kündigung bin ich direkt zum Rechtsanwalt und der hat gesagt ich soll eine Bescheinigung von der Schwangerschaft dem Arbeitgeber schicken (Frist 14 Tage).
    Er schreibt mir nun angeblich das Beschäftigungsverbot raus weil er mich net zu Aufträgen nach München,Frankfurt oder Österreich schicken kann und erst recht nicht einen Stuhl beim Kunden hinstellen kann :lol: so hat er mir das gesagt, das er eben das Gewerbeaufsichtsamt eingeschaltet hat und auf gut deutsch einen Weg sucht um mich irgendwie trotzdem los zu werden. Wir ein sehr kleiner Betrieb (unter 30 SMA davon sind noch 80% 400 Basis ;) )
    Ja ich seh das ja auch so aber kann das Gewerbeaufsichtsamt meinen Arbeitgeber zustimmen und die Kündigung wirksam machen???
    Davon hab ich auch noch nie was gehört
    :roll:

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