Hallo zusammen,
also ich weiss im moment nicht weiter, vielleicht kennt sich jemand aus damit wäre mir sehr geholfen.
Ich befinde mich in der Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit / 3.Lehrjahr !
Mein Arbeitgeber hat mir Anfang Dezember eine "fristlose Kündigung aus wichtigem Grund" ausgehändigt, daraufhin war ich beim Rechtsanwalt und der meinte die Kündigung wäre unwirksam, zufällig hab ich da erfahren das ich Schwanger bin und ihm noch eine Bescheinigung geschickt mit der Frist von 2 Wochen somit das ich auserdem noch den Kündigungschutz des MuschG habe.
Mein Arbeitgeber nahm die Kündigung somit zurück und forderte mich schriftlich wieder auf in die Arbeit zu kommen.
So nun am ersten Tag teilte er mir mit das er ein Beschäftigungsverbot für mich ausstellt und sich ans Gewerbeaufsichtsamt gewendet hat und sich die "angeblich" in den nächsten Wochen bei mir melden werden. Er hat angeblich keine Arbeit für mich, mit der er mich nicht "gefährdet" auch nicht im Büro weil eine Bürokraft in den nächsten Wochen anfängt! Wie ich das verstanden habe, kann das Gewerbeaufsichtsamt eine Kündigung gültig machen wenn er tatsächlich keine Arbeit für mich hat und er auf gut deutsch mich von der "Backe" bekommt. :roll:
Also ich hab noch nie etwas darüber gehört, stimmt das oder sind das nur leere Drohungen?
Für jede Hilfe wäre ich dankbar!