Hallo und sorry für dieses Thema das hier bestimmt schon einige Male besprochen wurde.
Ich habe die Sufu und auch Google bemüht um mir rechtliche Klarheit zu schaffen, bin aber aufgrund meiner momentanen Arbeitssituation etwas zu groggy
um mir das gewünschte heraus zu pulen... deswegen hier meine Frage:
Wie ist das mit dem Anteil der "ruhenden Bereitschaft", bzw Arbeitsbereitschaft bei einer 12 Stunden Schicht ?
Ich habe da verschiedenne "Aussagen gefunden wie z.B. "erheblicher Umfang" oder ca. 35% oder 50% der Zeit.
Gibt es dazu Aussagen mit "Rechtskraft" ? evtl. Link ?
Hilfe wäre wirklich willkommen, da bei uns auf dem Objekt das Sicherheitsunternemen gewechselt hat (großteil der Mitarbeiter ist ins neue Unternehmen gewechselt) und die neue Planung sorgt dafür das bei uns die Mitarbeiter reihenweise krank werden (Arbeit wird draussen verrichtet), da wir bei 12 Stunden ca. 4-5 mal für 10 Minuten zum aufwärmen kommen.
Dank schonmal im Vorraus