Rechtliche Grundlage für das Fesseln
- rolf0404
- Geschlossen
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Na ja irgendwelche illegalen Geschichten werde ich sicherlich nicht machen. Aber das mit dem Zahlschein werde ich mal frech ausprobieren.
Allerdings werde ich 35 € nehmen. Muss ich ja schließlich auch zahlen wenn ich irgendwo verbotener weise Parke.
Guter Tip
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Zitat von ghostguard
Na ja irgendwelche illegalen Geschichten werde ich sicherlich nicht machen. Aber das mit dem Zahlschein werde ich mal frech ausprobieren.
Allerdings werde ich 35 € nehmen. Muss ich ja schließlich auch zahlen wenn ich irgendwo verbotener weise Parke.
Guter Tip
Aber schreibe noch was Schönes dazu, der Grat bis zur Nötigung ist schmal!
Bei uns steht z.B. "Umtriebsgebür an den Lenker xyz - Festgestelle Parkierungsübertretung xyz. Dieses Vorkommnis erachten wir als einmaliges Versehen, weshalb wir Sie höflich ersuchen, uns innert 10 Tagen mit dem beiligenden Einzahlungsschein die Umtriebsgebühr zu überweisen. Freundliche Grüsse, Firma xyz"
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Das ist echt ne gute Idee.
Ich werde ganz frech eine schreiben. Ich berichte über den Erfolg oder auch Misserfolg.
Wenns funzt dann werde ich da richtig Kasse machen. In meiner Nähe ist ein Krankenhaus und da ist immer wildparken angesagt
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Zitat von Panther
Wenn du genug Ausdauer hast und du es dir leisten kannst, dann häng doch mal einem netten Kollegen, der immer wieder deinen Parkplatz besetzt, einen schönen Einzahlungsschein an den Scheibenwischer. Bezahlt er nicht, kannst du ihn ja betreiben (oder geht das in Deutschland nicht?). Mal schauen, was der Richter dazu meint. Wenn du's nicht übertreibst (~30 Euro), werden die Chancen nicht schlecht sein und sonst hast du es wenigstens probiert. Immer noch besser als Nägel zu streuen, DAS ist sicher nicht legal!
Das Problem ist, das in diesem Falle das Gesetz eher den Parkierer schützt. Wenn der jeden Tag kommt und ich ihm einmal aus Rache die Luft rauslasse oder ihn zuparkiere, bzw. eine Kralle o.ä. setze, dann ist das eiskalte Nötigung (es gibt da Gerichtsurteile zur Genüge), weil man Verhalten laut Gericht nicht problemlösend sondern problemverschärfend ist (er konnte ja sein falsch parkiertes Fahrzeug nicht wegstellen, weil ich ihn daran gehindert habe).
Verfahrenseinstellung wegen groben Unfugs zu lasten des Klägers, Kosten 600 Teuronen :todlachen:
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Ich werde mich am Montag kundig machen
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Zitat
2. Obrigkeitliche Hilfe kann nicht rechtzeitig erlangt werden
Dies ist dann der Fall, wenn die Identität nicht bekannt ist.........Das hat nichts mit der Identität der Person zu tun.
Ich plädiere übrigens dafür, diesen Thread zu schließen da hier mitlerweile alles wild durcheinander gewürfelt wird, wer sich über die Rechtsgrundlagen für das Anlegen von Handschellen etc kundig machen möchte, kann dies indem er die bisherigen Beiträge (Und die zitierten Gerichtsurteile)liest.
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Bin auch für dass Schliessen!!!!
Bitte,
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Schlage auch vor, den Thread zu schließen. Irgendwo in der Mitte war alles gesagt, jetzt ist das eigentliche Thema in keiner Weise mehr zu erkennen.
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:mrgreen:
ihr habt gnadenfrist im kindergarten...
:wink: -
so, in 10 Stunden wollte keiner mehr was dazu sagen, dann stell ichs mal wieder in Recht und Co. rein und mach ihn zu.
Falls noch jemand die Erkenntnis dazu hat gerne PN an mich.
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