Rechtliche Grundlage für das Fesseln

    • Erster Beitrag

    Ich habe ja mit Veranstaltungsschutz wenig zu tun, lese hier aber immer wieder, dass fixiert wird oder sogar Handschellen angelegt werden. Wie begründet ihr denn rechtlich so das 'Fesseln' einer Person oder das Handschellen anlegen ?

    Die beste Möglichkeit, seine Träume zu verwirklichen, ist aufzuwachen.

  • Zitat

    Wenn ich das richtig gelesen habe willst du also in Notwehr fesseln... dass ist gut, mich würde interessieren wie der Angriff durch ihn gegenwärtig sein kann wenn er gefesselt ist.
    Manchmal sollte man wirklich nachdenken!



    Wenn es in einer Notwehrsituation erforderlich ist das Gegenüber zu fesseln um den gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff zu beenden ist das sehr wohl möglich.....

  • Ihr gebt den Kind Rechtsgüterabwägung nur einen anderen Namen und umschreibt selber dass es gemacht werden muss.
    Und der Angriff ist nicht mehr gegenwärtig wenn er beendet ist... d.H. wenn mich jemand schlägt kann ich mich wehren.. hat er mich schon geschlagen ist der Angriff beendet und ein Schlag meinerseits wäre Selbstjustiz.
    Wenn man jemand in Notwehr fesselt kann der Angriff nicht gegenwärtig sein. Das heißt, entweder handelt man in Selbstjustiz oder man will künftige Angriffe unterbinden ( putativ-Notwehr) oder man machts nach 127 StPO.
    Die einzige Sinnvolle Möglichkeit ist 127!
    Notwehr ist nur zulässig wenn ich den Erfolg des Angriffs noch abwehren kann, ist der Erfolg schon eingetreten darf ich mich nur gegen künftige Angriffe wehren. Die Putativ-Notwehr ist im übrigen verboten.
    Wenn man in Notwehr jemanden fesselt ohne ihn wie bei 127 in hoheitliche Gewalt übergeben zu wollen dann spielt man exekutive Gewalt.
    Und wie schrieb Rolf0404??? genau Gewaltmonopol hat der Staat und in diesem Zusammenhang stimmt es auch.

  • @ Braubundmadin:


    du zitierst ja schöne Sachen, leider ist deine Auslegung nicht ganz korrekt bzw. nicht hinterfragt. Nochmal, setzte dich bitte damit auseinander, das nach 127 nicht fixiert werden kann! Es gibt "Begleiterscheinungen" die ein Fixieren angezeigen können. Diese "Begleiterscheinungen" sind dann die Rechtsgrundlage nicht die vorläufige Festnahme.


    Ein schlag deinersetis nach einer Auseinandersetzung muss nicht zwingend Selbstjustiz sein, hier kommt es auf den zeitlichen und räumlichen Zusammenhang an.
    Eine andere Möglichkeit der Straffreiheit ist die Abwehr drohenden Schadens wenn die Bedingungen stimmen.


    Jede Handlung ist rechtlich erst einaml Seperat zu betrachten!


    ricon

  • Braubundmadin


    Grober Unfug was du da erzählst !


    BGH 4 StR 558/99 erklärt dazu eigentlich alles.


    Und übrigens ist die Putativnotwehr (vermeintlich angenommene Notwehrsituation) weder verboten noch trifft deine Beschreibung hier zu :!:

  • ist das "festhalten" im sinne des §127 II Stpo nicht hinreichend für ein fesseln? oder ist das da nicht mit reinzunehmen?


    man kann ja nicht erwarten, das sich jemand 20 min hinstellt und dem die arme auf den rücken festhält, oder?

    "Es ist viel sicherer, zu wenig als zuviel zu wissen."


    Samuel Butler

  • ein Festahlten ist hier nicht wörtlich zu sehen sondern räumlich, also an einem bestimmten Ort festhalten(sich nicht entfernen lassen). Z.B. Sie bleiben jetzt bitte bis zum Eintreffen der Polizei hier und entfernen sich nicht.......


    Die Festnahme muss ausdrücklich erklärt werden......ein festgehaltener ist nicht festgenommen sondern nur aufgefordert sich nicht zu entfernen :wink:


    Gruss ricon

  • Der § 127 abs.1 StPO bietet keinerlei Grundlage für eine Fesselung. Die Notwehr, je nach Situation, unter Umständen schon.



    Zitat

    ein festgehaltener ist nicht festgenommen sondern nur aufgefordert sich nicht zu entfernen



    Das ist so nicht korrekt , bitten kann ich die Leute zu allem möglichen, ich könnte z.B. auch sagen: "machen sie bitte einen Handstand bis die Polizei eintrifft ." Die Bitte sich nicht zu entfernen ist kein Festhalten sondern schlicht eine Bitte (Einem Wollenden geschieht kein Unrecht). Rechtlich gesehen gibt es keinen Unterschied zwischen festhalten und festnehmen. Wenn kein RFG vorliegt ist es schlichtweg Freiheitsberaubung.

  • na, aber ich darf ihn doch mit allen (*denk*) gebotenen und erforderlichen mitteln festhalten


    aber das meinte ich ja, ist das festhalten an einem ort eben nicht möglich (z.b. offenes gelände) muss ich ja anderweitig dafür sorgen, das er gestgehalten wird


    wobei ja auch immer der flucht verdächtigt gegeben sien muss


    wobei man das ja vielleicht auch in die richtung notwehr machen konnte


    um eben einen bevorstehenden rechtswidrigen angriff abzuwehren, hab ich ihm eben die hände auf den rücken geschnürt. ist das möglich? wäre zumindest ein angebrachtes mittel, er wird ja in dem sinne nicht verletzt. wobei auch die freiheitsberaubung mit dem 127 II erledigt wäre.


    na, wie falsch ist das :D


    edit: na, zum spass nehm ich ja keinen fest, oder? also ist ein rfg gegeben

    "Es ist viel sicherer, zu wenig als zuviel zu wissen."


    Samuel Butler

  • Zitat

    wobei ja auch immer der flucht verdächtigt gegeben sien muss


    Das stimmt ja schonmal gar nicht, Fluchtverdacht ist sogar in den seltensten Fällen gegeben.


    Zitat

    um eben einen bevorstehenden rechtswidrigen angriff abzuwehren, hab ich ihm eben die hände auf den rücken geschnürt. ist das möglich


    Nö , wenn der Angriff unmittelbar bevorsteht kann es sich im Rahmen der Notwehrhandlung ergeben, dass ein Fesseln unumgänglich ist, um den Angriff zu beenden.


    Zitat

    na, wie falsch ist das


    edit: na, zum spass nehm ich ja keinen fest, oder? also ist ein rfg gegeben


    Sehr falsch, ein Rechtfertigungsgrund hängt ja nicht davon ab ob du Spaß an der Sache hast sondern ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Zumal für das Sicherheitsgewerbe § 127 I wichtig ist .

  • Putativ Notwehr ist nicht nur die fälschlich angenommene notwehr, wie gesagt halbwissen ist schlimmer als nichts wissen!
    In Notwehr fesseln gibt es nicht. die gegenwärtigkeit ist nur gegeben vom unmittelbaren ansetzen eines Angriffs bis zur beendigung. Ob ein Wachmogel evtl. vermutet das noch ein Schlag kommt ist uninteressant.
    Wenn ich jemanden fessel muss ich natürlich erst die vorläufige Festnahme durchführen( das mildere Mittel) das fesseln ist mehr das Mittel zum Zweck: z.B. ohne Fesseln kann man ihn nicht unter Kontrolle halten oder begibt sich in Lebensgefahr wenn man ihn kurz aus den Augen verliert.
    Auf jeden fall muss danach hoheitliche Hilfe geholt werden, was alles auf 127 hindeutet...oder was macht ihr mit dem Gefesselten, wenn ihr in Notwehr fesselt???
    Ihr könnts noch so oft schreiben, in Notwehr kann man nicht fesseln da kein gegenwärtiger Angriff mehr vorliegt.
    das was ihr tun wollt hat mehr den Charakter einer züchtigung weil er so böse war und es ( das vermutet ihr) wieder sein wird.
    so, mehr sag ich dazu nicht! viel Spaß beim diskutieren :lol:
    Ich setzt mich mal wieder in meine Vorlesung 8)


  • Ist IMHO auch besser, wenn du nicht mehr sagst, da Du Meines Erachtens viel zu oft in dieser Thematik Dinge vermischst, die nicht zusammengehören, Unterstellungen loslässt und meinst, weil Du ab und an mal eine Hochschule von innen siehst, wärest Du im intelektuellen Überlegenheitspool eingegliedert. (Studiert hab ich übrigens auch, aber sei`s drum, irgendwann schreib ich vielleicht mal meine Dipl-Arbeit, so als Ruhestandsbeschäftigung).
    Im Übrigen möchte ich gerne ricon`s Posts in diesem Thread empfehlen, die sind IMHO recht gut. :)


    Gruß
    BigBlock

    Hüte Dich vor dem Zorn eines sanftmütigen Mannes.

  • @ BigBlock :oops: jetzt werd ich aber rot :wink:



    Braubundmadin, setze dich dringend länger in deine Vorlesung! Hab übrigens auch studiert und nen Lehrberuf und na lassen wir das....hab ein Haus und ein Auto hab ich auch und sogar ne Frau :todlachen:

  • "Es ist viel sicherer, zu wenig als zuviel zu wissen."


    Samuel Butler

    Einmal editiert, zuletzt von fssma84 ()

  • @fssma


    Zitat

    wenn ich seinen namen nicht kenne, nicht weiß wer er ist und er eine straftat begangen hat, warum ist er dann nicht der flucht verdächtig?


    der Fluchtverdacht hat mit der unbekannten Identität wenig bis nichts zu tun...


    Es muss übrigens nur eines von beiden Merkmalen vorliegen. Entweder Fluchtverdacht oder Identität, die nicht sofort festgestellt werden kann.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • also ist es doch gerechtfertigt, ein merkmal hab ich immer, notfalls leide ich an einer leichten demenz, kann mir gesichter sowieso nicht merken *g*


    wobei selbst mein lehrer mir nicht unbedingt widersprochen hat, als ich sagte, das generell jeder der flucht verdächtig ist, wenn er eine straftat begangen hat


    er wird sich ja wohl kaum hinstellen und sagen


    "entschuldigung herr wachmann, jetzt wo sie sagen, das das unrecht ist, bleib ich hier und warte auf die polizei"


    oder was ist sonst der flucht verdächtig?

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    Samuel Butler