Rechtliche Grundlage für das Fesseln

    • Erster Beitrag

    Ich habe ja mit Veranstaltungsschutz wenig zu tun, lese hier aber immer wieder, dass fixiert wird oder sogar Handschellen angelegt werden. Wie begründet ihr denn rechtlich so das 'Fesseln' einer Person oder das Handschellen anlegen ?

    Die beste Möglichkeit, seine Träume zu verwirklichen, ist aufzuwachen.

  • Na ja irgendwelche illegalen Geschichten werde ich sicherlich nicht machen. Aber das mit dem Zahlschein werde ich mal frech ausprobieren.


    Allerdings werde ich 35 € nehmen. Muss ich ja schließlich auch zahlen wenn ich irgendwo verbotener weise Parke.


    Guter Tip

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • Zitat von ghostguard

    Na ja irgendwelche illegalen Geschichten werde ich sicherlich nicht machen. Aber das mit dem Zahlschein werde ich mal frech ausprobieren.


    Allerdings werde ich 35 € nehmen. Muss ich ja schließlich auch zahlen wenn ich irgendwo verbotener weise Parke.


    Guter Tip



    Aber schreibe noch was Schönes dazu, der Grat bis zur Nötigung ist schmal!


    Bei uns steht z.B. "Umtriebsgebür an den Lenker xyz - Festgestelle Parkierungsübertretung xyz. Dieses Vorkommnis erachten wir als einmaliges Versehen, weshalb wir Sie höflich ersuchen, uns innert 10 Tagen mit dem beiligenden Einzahlungsschein die Umtriebsgebühr zu überweisen. Freundliche Grüsse, Firma xyz"

  • Das ist echt ne gute Idee.


    Ich werde ganz frech eine schreiben. Ich berichte über den Erfolg oder auch Misserfolg.


    Wenns funzt dann werde ich da richtig Kasse machen. In meiner Nähe ist ein Krankenhaus und da ist immer wildparken angesagt

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • Zitat von Panther

    Wenn du genug Ausdauer hast und du es dir leisten kannst, dann häng doch mal einem netten Kollegen, der immer wieder deinen Parkplatz besetzt, einen schönen Einzahlungsschein an den Scheibenwischer. Bezahlt er nicht, kannst du ihn ja betreiben (oder geht das in Deutschland nicht?). Mal schauen, was der Richter dazu meint. Wenn du's nicht übertreibst (~30 Euro), werden die Chancen nicht schlecht sein und sonst hast du es wenigstens probiert. Immer noch besser als Nägel zu streuen, DAS ist sicher nicht legal! 8)


    Das Problem ist, das in diesem Falle das Gesetz eher den Parkierer schützt. Wenn der jeden Tag kommt und ich ihm einmal aus Rache die Luft rauslasse oder ihn zuparkiere, bzw. eine Kralle o.ä. setze, dann ist das eiskalte Nötigung (es gibt da Gerichtsurteile zur Genüge), weil man Verhalten laut Gericht nicht problemlösend sondern problemverschärfend ist (er konnte ja sein falsch parkiertes Fahrzeug nicht wegstellen, weil ich ihn daran gehindert habe).


    Verfahrenseinstellung wegen groben Unfugs zu lasten des Klägers, Kosten 600 Teuronen :todlachen: :D

    Die theoretische Praxis oder die praxisbezogene Theorie ist der Grundgedanke jeglichen Unsinns und das Tor zur Ungeschicklichkeit.

  • Zitat

    2. Obrigkeitliche Hilfe kann nicht rechtzeitig erlangt werden
    Dies ist dann der Fall, wenn die Identität nicht bekannt ist.........



    Das hat nichts mit der Identität der Person zu tun.


    Ich plädiere übrigens dafür, diesen Thread zu schließen da hier mitlerweile alles wild durcheinander gewürfelt wird, wer sich über die Rechtsgrundlagen für das Anlegen von Handschellen etc kundig machen möchte, kann dies indem er die bisherigen Beiträge (Und die zitierten Gerichtsurteile)liest.

  • so, in 10 Stunden wollte keiner mehr was dazu sagen, dann stell ichs mal wieder in Recht und Co. rein und mach ihn zu.


    Falls noch jemand die Erkenntnis dazu hat gerne PN an mich.

    Sed quis custodiet ipsos custodes?


    "None of you understand. I'm not locked up in here with you. You're locked up in here with me."