Rechtliche Grundlage für das Fesseln

  • Ich habe ja mit Veranstaltungsschutz wenig zu tun, lese hier aber immer wieder, dass fixiert wird oder sogar Handschellen angelegt werden. Wie begründet ihr denn rechtlich so das 'Fesseln' einer Person oder das Handschellen anlegen ?

    Die beste Möglichkeit, seine Träume zu verwirklichen, ist aufzuwachen.

  • Das Festnhemen nach 127/1 ist eigentlich nur das Festhalten bis zum Eintreffen der Polizei.


    Vor meinem jetzigen Arbeitgeber hatte ich einen Job, wo man fast nur mit Renitenten, Kriminellen und sonstigen Gesocks zu tun hatte. Da war es einfach notwendig oftmals aus den oben genannten Gründen.
    Beim Werkschutz sind Handschellen, Schlagstock, Pfefferspray, scharfe Hunde, (teilweise Schusswaffen) und Co absoluter Blödsinn, aber es geben ja auch Jobs, wo die sehr, ich sage mal, Überlebensnotwendig sind!
    Klassische Beispiele sind das Klinikum Mannheim, die Brauerei daneben, der Friedhof, auch daneben, leider auch einige Einkaufszentren, wo ich war. Rathaus Center LU, Viernheim, Hessen Center, Frankfurt.
    Ich bin echt froh, das ich diese Jobs als "Schwarzer Sherif" nicht mehr machen brauche und ich diese Firma vor etwaa 5 oder 6 Jahren verlassen habe.

  • Ja, das verstehe ich alles. Aber das Anlegen von Handfesseln ist eigentlich das Ausüben von 'Unmittelbarem Zwang' und wo ist der für Private geregelt ? Ich kann darüber nichts finden.


    Klar, wo kein Richter ist ist auch kein Kläger. Aber mir fehlt eine eindeutige Rechtsgrundlage dafür. Zumindest weiß ich keine. Mir geht es nicht um das Ausüben einfacher, körperlicher Gewalt, um einen Widerstand zu brechen bei der Ausübung der Selbsthilferechte, sondern um das 'fixieren' und das Anlegen von Handfesseln.


    Wir hatten so einen Fall auch schon. Der fing an zu spinnen und wild um sich zu schlagen Aber irgendwie war das 'wachsweich'.

    Die beste Möglichkeit, seine Träume zu verwirklichen, ist aufzuwachen.

  • Klar, man muss ja auch abwägen.


    Zum einem bekommt man nicht so einfach die 8 dran, weil keiner diese Tragen mag, aber zum eigenen Schutz, zum Schutze dritter und auch zu Schutze des xxx vor sich selber ist es drin und oft notwendig.
    Klar ist es immer eine schwammige Sache, dazu Freiheitsberaubung und auch Körperverletzung, aber man muss die Güter abwägen.
    Allerdingst kann es von Seiten der Polizei zu grossen Problemen kommen, wenn die eine 8 sehen.


    Schriftlich wirst Du zu dem Thema ach nicht mehr finden wie das, was ich geschrieben habe

  • in der regel begrüßen es die cops wenn sie ihre "kunden" handlich verpackt mitnehmen können.


    ich hab schon hier und da handschellen angelegt und hatte deshalb noch nie probleme.

  • DanKai:


    die cops begrüßen viel bis der Tag herum ist.


    Klaus:


    Meinst du den § 34 StGB ? Dies würde nur zutreffen, wenn die 8 ein 'angemessenes Mittel' ist, um die gegenwärtige Gefahr abzuwehren. Und es müsste außerdem eine Gefahr für Leib oder Leben bestehen, weil du sonst nicht in die Güterabwägung kommst als Privater.


    Andere Rechte stehen dir ja nicht zu. Aber ich kann mich irren.

    Die beste Möglichkeit, seine Träume zu verwirklichen, ist aufzuwachen.

  • Zur Sicherung Deiner Ansprüche, bzw den Ansprüchen des Kunden ist es halt notwendig, den Täter festzuhalten. Da dieser ja nicht blöde ist, wird er sich wehren, versuchen abzuhauen, ggf Geiseln nehmen etc.
    Da ist die 8 schon ein geeignetes Mittel, aber wie schon gesagt, grenzwertig

  • Zitat

    man muss ja auch abwägen.


    das ist eigentlich der entscheidende punkt.


    gesetzestexte sind meist messerscharf aber ebenso, wie war das doch so schön, "wachsweich" formuliert. das heißt sie geben ermessensspielraum, und sind von daher nicht immer konkret in ihrer aussage auf alles anwendbar. wie fragte doch bei der letzten sachkundeprüfung ein teilnehmer (bezüglich der gewaltanwendung bei notwehr/nothilfe):
    "wie weit darf die gewalt denn gehen?"


    blöde eigenverantwortung. das ist das fesseln in jedem fall ein äußerst schwieriges beispiel, in erforderlichen situationen allerdings durchaus praktikabel.

  • Hallo Rolf,


    sofern der Auftrageber nicht die "Öffenliche Hand" ist (z.B. Citystreifen) und ausdrücklich "Handschellen" (samt deren Einsatz" wünscht,würde ich die "Finger" davon lassen.......)
    (oder von "ähnlichem" Fesselmaterial)
    Weil du sonst nämlich selber ganz schnell zum "Kriminellen" wirst......
    (Stichworte: Freiheitsberaubung und Körperverletzung)


    Ich gehe jetzt immer von der "Normal-Konstellation" aus....also 1 Wachman
    (höchsten noch ein 2 ) auf Runde...........


    Natürlich sieht die Sache ganz anders aus,wenn du auf Veranstaltungen wie
    "Oktoberfest" (oder ähnlichem) oder Konzerten usw. mit einer "ganzen
    Meute Security" da bist..........(denn da hast du natürlich auch entsprechende
    "Entlastungszeugen"......)


    mfg

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Hallo Frank,


    ich lasse da grundsätzlich die Finger weg. Ich finde keine keine rechtliche Grundlage - auch nicht im Veranstaltungsschutz, wenn ich dafür 'Entlastungszeugen' brauche.


    Aber hätte ja sein können, dass es Gerichtsurteile Pro-Security dazu gibt, die dann in geltendes Recht einfließen.


    Rolf

    Die beste Möglichkeit, seine Träume zu verwirklichen, ist aufzuwachen.

  • es macht aber doch nun wirklich sinn bestimmte kandidaten zu fixieren.
    wenn denn ansonsten die alternative nur darin bestünde ihm dermaßen eine zu zimmern das er ruhig liegenbleibt, so schütz doch in so einem falle die 8 den vollpfosten vor schwerwiegenderen eingriffen in sein gesundheitswesen- also alles zu seinem wohl! :wink:

    Hauptsache -
    wir sind einer meiner meinung!!!

  • Es hätte auch ein Sinn gemacht, meine Ex-Frau abzumurksen, aber rechtens wäre es nicht gewesen.

    Die beste Möglichkeit, seine Träume zu verwirklichen, ist aufzuwachen.

  • Mich hat mal jemand angezeigt, weil ich ihn mit Handschellen gefesselt habe.
    Ich bekam eine Zeugenvorladung bei der Polizei.


    Anzeige lautete: gefährliche Körperverletzung
    Vorwurf: "Sie drehten ihm die Arme auf den Rücken, und fesselten ihn mit Handschellen".
    Als ich bei der Vorladung erklärte, wie es dazu kam, sagte der Sachbearbeiter mir, dass meine Handlung durch Notwehr gerechtfertigt gewesen ist.
    Verfahren wurde dann später eingestellt.


    Und so wird es wohl immer sein, wenn jemand gewalttätig wird.
    Freiheitsberaubung fiel wohl sofort weg, da er ja auch eine Straftat begangen hatte.


    Von der Polizei selbst musste ich mir noch nie was anhören, wenn ich denen jemanden gefesselt übergeben habe.
    Einige fragten etwas genauer nach wie es dazu kam, aber das wars dann auch.

    "da trifft der podolski gleich zwei mal gegen polen und macht danach trotzdem ein gesicht wie der franjo pooth am geldautomaten"

  • Dürfte wohl wirklich auf den Einzelfall ankommen. Aber eine generelle Regelung sehe ich da nicht.

    Die beste Möglichkeit, seine Träume zu verwirklichen, ist aufzuwachen.

  • Naja, generell denke ich in einer eskalierenden Situation nicht weiter darüber nach, ob das Fesseln nun gerechtfertigt ist oder nicht.


    Da ist mir meine Sicherheit bzw. die von anderen einfach wichtiger.
    Und so lange man danach geht, kann man eigentlich auch nichts falsch machen, denn dann muss es ja Notwehr sein.
    Und die vorl. Festnahme dürfte auch immer greifen, da es sich bei sowas ja immer um eine Straftat handelt.



    Also, fesseln rechtfertigen mit Notwehr & vorl. Festnahme

    "da trifft der podolski gleich zwei mal gegen polen und macht danach trotzdem ein gesicht wie der franjo pooth am geldautomaten"

  • Probant macht die Welle>Mildestes Mittel die 8.
    Alternative: Ich hau ihn um. Glück gehabt in der Situation, Richter sagt, sie hätten ihn ja auch fixieren können. 500€ für Verfahrenseinstellung.
    Oder er haut mich um. Pech gehabt und neues Gebiß für 500€ Eigenleistung.


    Auf hoher See und vor Gericht...