Kilometergeld/Dienstkleidung/Gehaltserhöhung

    • Erster Beitrag

    Grüß Euch,


    wie mein Nick schon sagt, bin ich die LAP von einem Wachmann.


    Ich will gleich zum Thema kommen:
    Man LAP fährt Streifendienst.
    Das Dienst-Kfz ist regelmäßig kaputt.
    Er muss in diesen Fällen seinen Privat-Pkw nehmen. Die einzige Entschädigung ist, dass er danach tanken darf. Da die Streife aber mehrere 100 km beträgt, wird der Autoverschleiß nie brücksichtigt.
    Meine Frage ist nun:
    Kommt das in Euren Firmen auch vor? Falls ja, stellt Ihr einen Antrag auf Kilometergeld? Wie viel Cent setzt Ihr dabei an?


    Ist man eigentlich verpflichtet seinen Privat-Pkw zu benutzen? Im Arbeitsvertrag steht hierzu nichts.



    Kann es meinem Freund als Arbeitsverweigerung ausgelegt werden, wenn er sich weigert, seinen Privat-Pkw zu benutzen?


    Danke für Eure Hilfe.

  • aber ne eigene wohnung haste nicht, wa?

    "da trifft der podolski gleich zwei mal gegen polen und macht danach trotzdem ein gesicht wie der franjo pooth am geldautomaten"

  • He Aaragorn,


    ich wehre mich dagegen als Jammerer von Dir hingestellt zu werden.
    Wenn Du Dir das als Aushilfskraft bieten lässt ist das dein Problem...ich finds jedenfalls ne Sauerei, wenn man Dienstkleidung nicht getauscht bekommt, obwohl dafür Bekleidungsgeld abgezogen wird.
    Das ist nicht in Ordnung.

  • Halo Wachmannsfreundin,
    erstmal möchte ich klarstellen das ich mich und meine Arbeit weder als Aushilfskraft noch als Aushilfsarbeit sehe, sondern die jetzige Situation eher zum sammeln von erfahrungen und als Sprungbrett nutze.
    Nun zu dem Bekleidungsgeld was abgezogen wird. ist es tatsächlich so, das dieses Geld dafür genutzt werden soll um neue Bekleidung zu stellen oder eher die bereits vorhandene persönliche Ausrüstung abzuzahlen? Das wird häufig so gemacht wie ich mitbekommen habe und bevor man das verwechselt sollte man sich genau erkundigen.
    Ja stimmt ich lasse mir das bieten das ich meine Bekleidung selbst kaufen muss, aber wie du in einem anderen Posting bereits schriebst, hat man teilweise keine Wahl, denn Securityleute die Arbeit suchen gibts wie Sand am Meer und die Jobcenter und Argen tun ihr übriges dabei, indem sie wach und Sicherheitsfachleute mit Sachkundeprüfung regelrecht züchten mit dem Blick auf die WM.Also muss man auch mal sch... fressen um in seinem Job zu bleiben.


    Aaragorn

  • Hallo,


    ich war gerade mal nicht da und schon sowas.......:-)


    1. Benutzung privater Pkw
    Hierbei ist zu unterscheiden zwischen der Arbeit an einem Festobjekt und der
    Arbeit als Fahrer (Revier/Kurier/Geld-und Werttransport).


    a) Festobjekt
    Ist die regelmäßige Arbeitsstätte ein Festobjekt und befindet sich dieses
    innerhalb der Gemeindegrenzen des Firmensitzes ( z.B. Firma XXX hat ihren Sitz in München) so muß der Arbeitnehmer die Fahrtkosten selber tragen
    (Gute Securitys zahlen übrigens trotzdem "Fahrtgeld".....:-) ).
    Ist die Regelmäßige Arbeitsstätte außerhalb des Firmensitzes (z.B. in Erding) so muß der Arbeitgeber Fahrtkosten von MUC bis Erding erstatten.
    (oder für einen Transport sorgen).


    b)Fahrer
    Hierbei ist nach Kilometern mit dem "Steuerlichen Verrechnungssatz" abzurechen ( 0,30 € pro Kilometer Fahrtstrecke).
    ABER ACHTUNG!!!
    Gerade im Revierdienst ist es ja erforderlich,in Fußgängerzonen und ähnliche Bereiche einzufahren,die vielfach für den Kfz-Verkehr gesperrt
    sind.Hier ist unter allen Umständen vom Arbeitgeber eine "Sondernutzungserlaubnis" für den Privat-Pkw. des MA beim zuständigen
    Ordnungsamt zu beantragen und dem Mitarbeiter auszuhändigen!!



    2.Dienstkleidung
    Das Stellen der Dienstkleidung ist Sache des Arbeitgebers.........
    Das "Einbehalten" von Kautionen oder ähnliches ist shclicht rechstwidrig...
    (Schließlich wird in den meisten Fällen nämlich "Gereinigte Dienstkleidung"
    (also Gebrauchte) weiter verwandt...........



    mfg

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Zitat:
    2.Dienstkleidung
    Das Stellen der Dienstkleidung ist Sache des Arbeitgebers.........
    Das "Einbehalten" von Kautionen oder ähnliches ist shclicht rechstwidrig...
    (Schließlich wird in den meisten Fällen nämlich "Gereinigte Dienstkleidung"
    (also Gebrauchte) weiter verwandt...........



    Der Meinung bin ich allerdings auch. Ich geh sogar noch weiter: ein starker, guter, hervorragender, über alles in der Welt bester Betriebsrat würde da noch eine Reinigungspauschale für den Arbeitnehmer rausholen.

    Die beste Möglichkeit, seine Träume zu verwirklichen, ist aufzuwachen.

  • Hallo Frank,


    vielen Dank für die ausführlichen Informationen.
    Mein Freund ist Revierfahrer.
    Besonders interessant war die Info mit der Fußgängerzone...die muss er nämlich tatsächlich befahren. Auf die Idee, dass man dafür eine Erlaubnis braucht, bin ich gar nicht gekommen :oops:
    Danke also nochmal :wink:

  • Hallo WFreundin,


    Zitat

    Besonders interessant war die Info mit der Fußgängerzone...die muss er nämlich tatsächlich befahren. Auf die Idee, dass man dafür eine Erlaubnis braucht, bin ich gar nicht gekommen


    Ja,das vergessen die meisten nämlich wenn sie mit einem Firmen-Pkw (Security) durch die Gegend düsen.......:-)
    Das Befahren von "gesperrten Straßen" nach der StVO ist nämlich normalerweise auch Wachdiensten nicht erlaubt.Jedoch erhalten Wachdienste mit der Gewerbeerlaubnis zugleich auch von ihrer Kommune die "Sondernutzungserlaubnis" nach § 46 StVO, da sie ansonsten ja nicht bzw. nur unter äußerst erschwerten Bedingungen ihre gewerbeliche Tätigkeit ausüben könnten.
    Deswegen muß auch bei Benutzung eines Privat-Pkw. diese gesondert vorhanden sein......



    mfg


    Frank




    P.S.
    Nur neben bei bemerkt, so "ungewöhnlich" ist das übrigens nicht,das ein
    Wachmann mit seinem Privat-Pkw Revier-bzw.Schließdienste macht......
    Gerade in der "Fläche" freut sich auch der Mitarbeiter,das er nicht noch extra 3 Stunden zur Firma und zurück fahren muss,ohne Bezahlung...
    während er mit seinem privaten Pkw die Arbeitszeit voll bezahlt bekommt
    und (zumindest in unserer Firma) pro gefahrenem Km 40 Cents.

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Hi Frank,


    das ist es ja, in diesen Fälle, die sich ständig häufen, bekommt er gar nichts - außer, dass er eben umsonst tanken danach fahren darf.
    Wir haben jedoch inzwischen einen Antrag auf Kilometergelderstattung gestellt. Mit dem Tanken ist schließlich nicht die Kfz-Abnutzung abgedeckt.
    Habe mich hierzu informiert, dass der übliche Steuersatz 0,30 € sind.


    Allerdings gibts schon neue Sorgen...ich mach dazu mal ein extra Thema auf.

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