Sonderzulage bei Objekten

  • Hallo,


    ich Arbeite z.Z. auf drei verschieden Objekte. Ist das eigentlich zulässig? Und ich habe gehört, das ich zu meiner Objektzulage noch einen Zulage bekomme, wenn man auf mehr wie zwei Objekte arbeitet. Stimmt das???



    Gruß Zottel07 :?

    Wer weis schon was als nächstes kommt außer Gott!!!

  • Moin Zottel,


    die Zulagen werden von deiner Firma bestimmt. Deine Firma zahlt Zulagen freiwillig und du hast keinen Rechtsanspruch auf solche "freiwilligen Vergütungen". Es wäre wohl ratsam mal bei eurem Betriebsrat oder bei deinem Chef selber anzufragen.


    LG
    Lupo

    „Ohne Sicherheit ist keine Freiheit.”
    Wilhelm von Humboldt (1767-1835), dt. Philosoph u. Sprachforscher

  • Alle Zulagen, die nicht aufgrund eines verbindlichen Tarifvertrags gezahlt werden müssen, sind rein freiwilliger Natur.


    Selbst wenn man an jedem Tag des Jahres an einem fremden Objekt tätig ist, gibt es dafür keine "gesetzliche" Zulage.


    Auf was für Kracher die Leute manchmal kommen...
    Demnächst gibts wahrscheinlich Zulagen für die Außentemperaturen oder die Verdauungsprobleme des Nachbarn...

  • Zitat von stinkefuchs

    Alle Zulagen, die nicht aufgrund eines verbindlichen Tarifvertrags gezahlt werden müssen, sind rein freiwilliger Natur.


    Selbst wenn man an jedem Tag des Jahres an einem fremden Objekt tätig ist, gibt es dafür keine "gesetzliche" Zulage.


    Auf was für Kracher die Leute manchmal kommen...
    Demnächst gibts wahrscheinlich Zulagen für die Außentemperaturen oder die Verdauungsprobleme des Nachbarn...



    Die gibt es schon, allerdings nicht im Bewachungsgewerbe :lol:

  • Dass Objektzulagen freiwilliger Natur sind, wurde oben ja schon geschrieben.
    Ich denke, dass heute kaum noch Objektzulagen gezahlt werden. Der verstärkte Gedanke einer sogenannten Objektzulage kam in den 70er und 80er Jahren auf. Es sollte damals qualifiziertes Werkschutz-/Sicherheitspersonal an das Objekt gebunden werden, da zur damaligen Zeit eben dieses qualifizierte Personal nicht üppig vorhanden war. Mir sind einige Firmen/Unternehmen/Behörden bekannt, die damals Objektzulagen gezahlt haben.


    In der heutigen Zeit kaum noch vorstellbar.


    Wir haben auch mit den unter Vertrag stehenden Sicherheitsunternehmen schriftlich vereinbart, dass dem bei uns eingesetztem Personal neben dem Tariflohn und den tariflichen Zulagen eine Objektzulage zu zahlen ist (die Höhe der Zulage wurde auch vertraglich festgesetzt). Das macht sich natürlich auch im Stundenverrechnungssatz, den wir an die Sicherheitsunternehmen zahlen, bemerkbar.
    Der Grund für diese Objektzulage ist, dass an das Personal hohe Anforderungen gestellt werden und auch quasi alle Aufgaben eines Werkschutzes wahrgenommen werden, also auch Ermittlungen, Unfallaufnahme, Erstellen von Berichten, temporär Personenschutz zur Unterstützung wenn entsprechende Ausbildung vorhanden ist, usw.
    Außerdem wird das Personal der Sicherheitsunternehmen für alle Tätigkeiten eingesetzt, die auch der eigene Werkschutz wahrnimmt, auch in der Sicherheitszentrale. Damit hier keine zwei Klassen-Werkschutz-Gesellschaft entsteht, dafür gibt es auch diese Objektzulage. Immerhin gibt es beim eigenen Werkschutz:
    den Tariflohn,
    plus die übertarifliche Zulage,
    plus Leistungszulage,
    plus den tariflich abgesicherten Zulagen (z. B. Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschlag).
    Gestrichen wurden allerdings der Fahrtkosten- und der Verpflegungsgeldzuschuss.


    Bei Kunden ohne eigenen Werkschutz, wird es kaum eine Objektzulage geben, da hier diese oben aufgeführten Differenzen nicht vorhanden sind, es sei, der Kunde ist so barmherzig.

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